
ETFs mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien
ESG, Artikel 8 oder Artikel 9: Wie streng filtern nachhaltige ETFs?
Marketingmitteilung
Das Angebot an ETFs mit Nachhaltigkeits- und ESG-Kriterien wächst. Doch finanzieren diese Fonds tatsächlich gezielt Unternehmen mit positiver Umwelt- oder Sozialwirkung, oder greifen die Auswahlkriterien zu kurz? Und wie lassen sich ETFs mit strengen Umwelt- und Sozialstandards gezielt finden? Eine Übersicht über die aktuelle Marktlage und anhand welcher konkreten Indikatoren und Ausschlusskriterien Sie entsprechende Fonds erkennen.
Kurz vornweg: Was sind ETFs?
Exchange Traded Funds, kurz ETFs, sind Fonds, die einen Index nachbilden. Dementsprechend entwickeln sie sich so wie der dazugehörige Index. Zum Beispiel bündelt ein DAX-ETF Aktien von allen Unternehmen, die im Deutschen Aktienindex (DAX) enthalten sind. Steigt der DAX, steigt auch der dazugehörige ETF. Gleiches gilt natürlich für sinkende Kurse. Im Deutschen spricht man daher oft auch von Indexfonds.
Die Vorteile von ETFs
ETFs sind im Vergleich zu manch anderen Finanzprodukten relativ günstig. Der Grund: Anders als beispielsweise aktiv gemanagte Fonds haben sie kein Fondsmanagement, das Wertpapiere auswählen, gewichten und überwachen muss. Dadurch verursachen sie weniger Aufwand, was sich in niedrigen Gebühren niederschlägt.
Privatanleger:innen können ihre Investition mit wenigen oder sogar nur einem ETF breit streuen. Schließlich investiert man damit in viele Unternehmen gleichzeitig. Ein bekanntes Beispiel für einen breiten Marktindex ist der MSCI World, der über 1.400 Unternehmen aus 23 Industrieländern abbildet. Standard-Indizes wie der MSCI World enthalten allerdings auch Branchen wie fossile Energien oder Rüstung.
Viele ETFs sind sparplanfähig. Je nach Anbieter können Anleger:innen bereits ab einem Euro pro Monat in einen ETF investieren und so schrittweise Vermögen aufbauen.
Welche Kriterien prägen ETFs mit Umwelt- und ESG-Fokus?
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an ETFs, die sich auf bestimmte Schwerpunkte spezialisieren – etwa auf geografische Regionen oder einzelne Branchen. Eine eigene Kategorie bilden ETFs mit Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG). Diese Fonds kombinieren die Struktur klassischer Indexfonds mit festgelegten Umwelt- und Sozialstandards. Je nach Anlagestrategie werden dafür nur Unternehmen berücksichtigt, die vordefinierte Ausschluss- oder Positivkriterien erfüllen.
EU-Regulierung sorgt für mehr Transparenz bei Nachhaltigkeits-ETFs
Aber welche Kriterien bestimmen eigentlich die Umwelt- und Sozialstandards eines ETFs? Die Definition, was unter Ausdrücken wie „nachhaltig“ oder „ökologisch“ zu verstehen ist, variierte bisher stark. Für Anlegende war daher oft nicht transparent, nach welchen konkreten Regeln ein Finanzprodukt investiert.
Mit der EU-Taxonomie-Verordnung und der Offenlegungsverordnung (SFDR) hat die Europäische Union verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen. Diese Regulierungen verpflichten Fondsgesellschaften dazu, die genauen Umwelt- und Sozialkriterien ihrer Produkte sowie deren Kennzahlen offenzulegen. Das erhöht den Schutz vor irreführenden Umweltaussagen (Greenwashing) und bietet Anlegenden eine verlässlichere Informationsbasis für ihre Investitionsentscheidungen.
Beispiele für ETFs mit spezifischen Umwelt- und Sozialkriterien
Jede Geldanlage ist eine Entscheidung darüber, in welche Branchen Kapital fließt. Ziel der UmweltBank ist es, Finanzierungslösungen anzubieten, die strenge Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. Auf dieser Basis führen wir ein wertebasiertes Bankgeschäft – von Krediten bis hin zu Investmentfonds.
Entsprechend stellen die zwei UmweltBank Aktien-ETFs die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) sowie die Begrenzung der Erderwärmung nach den Pariser Klimazielen in den Mittelpunkt ihrer Indexauswahl. Diese ETFs nutzen ein selektives Prüfverfahren: Es werden gezielt Unternehmen ausgewählt, deren Geschäftstätigkeit messbare Umwelt- oder Sozialkriterien erfüllt und die den strengen Ausschlusskriterien der UmweltBank (z. B. Ausschluss fossiler Brennstoffe und Rüstung) entsprechen.
Die drei UmweltBank Anleihen-ETFs investieren ausschließlich in Anleihen, die von unabhängigen Stellen wie der Climate Bonds Initiative oder ISS ESG als Green Bonds oder Social Bonds klassifiziert sind. Das bedeutet: Das Fondskapital fließt zweckgebunden in die Finanzierung definierter Umwelt- und Sozialprojekte.
Tipp: Breite Risikostreuung
Um Risiken zu reduzieren, empfiehlt es sich, den Anlagebetrag auf unterschiedliche Anlageformen, Branchen und Wertpapiere zu verteilen. Diese Streuung (Diversifikation) kann dazu beitragen, Wertschwankungen einzelner Titel abzufedern und das Portfolio stabiler aufzustellen.
ESG, SRI & Co.: Welche Typen von Nachhaltigkeits-ETFs gibt es?
Die steigende Nachfrage nach Anlageprodukten mit Umwelt- und Sozialkriterien sorgt dafür, dass das Angebot an entsprechenden ETFs kontinuierlich wächst. Häufig lässt sich die angewendete Filterstrategie bereits am Namen des Fonds ablesen.
Am verbreitetsten sind ETFs mit den Kürzeln „ESG“ oder „SRI“. Sie wählen Titel nach definierten Kriterien im Bereich Umwelt und Soziales aus:
- ESG steht für Environmental, Social and Governance (Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung). ETFs mit diesem Zusatz berücksichtigen diese drei Dimensionen bei der Bewertung von Unternehmen.
- SRI steht für Socially Responsible Investment (sozial verantwortliches Investieren). SRI-Indizes legen in der Regel strengere Filter und Ausschlusskriterien an als Standard-ESG-Indizes.
Neben ESG- und SRI-Ansätzen gibt es eine Vielzahl von ETFs mit spezifischen Negativkriterien, erkennbar an Zusätzen wie „ex Weapons“, „ex Tobacco“, „ex Gambling“ oder „ex Alcohol“. In diesen Fällen werden Unternehmen der entsprechenden Wirtschaftssektoren (Rüstung, Tabakwaren, Glücksspiel oder Alkohol) aus den zugrunde liegenden Indizes ausgeschlossen.
Weitere Indizes richten ihren Fokus auf gezielte Zukunftsthemen oder Branchen – wie etwa erneuerbare Energien, Elektromobilität oder Geschlechtergerechtigkeit. Durch die verbindlichen Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) sind Fondsanbieter verpflichtet, die hinter diesen Namenszusätzen stehenden Kriterien und Kennzahlen transparent offenzulegen.
Best-in-Class: Was bedeutet dieser Auswahlansatz?
Beim Best-in-Class-Prinzip werden innerhalb einer Branche diejenigen Unternehmen ausgewählt, die bei der Einhaltung von ESG-Kriterien im Branchenvergleich am besten abschneiden. Einzelne Wirtschaftssektoren werden bei diesem rein relativen Ansatz jedoch nicht automatisch ausgeschlossen.
Ein Beispiel zur Funktionsweise:
Der Anbieter eines Indexfonds wählt als Ausgangsbasis einen Marktindex wie den DAX. Für den ESG-gefilterten Zielindex werden dann nur diejenigen Unternehmen übernommen, die in ihrer jeweiligen Branche die besten Bewertungen bei Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards erzielen – beispielsweise die oberen 25 Prozent. Dieses Verfahren bezeichnet man als Best-in-Class (Auswahl der Branchenbesten).
Tipps für Anlegende: Worauf Sie bei der Auswahl von ESG-ETFs achten sollten
Anlegerinnen und Anleger, denen strenge Umwelt- und Sozialkriterien bei der Geldanlage wichtig sind, sollten vor einer Kaufentscheidung das angewendete Auswahlverfahren genau prüfen. Wie im vorherigen Abschnitt beschrieben, nutzen viele Indizes Best-in-Class-Ansätze oder Toleranzschwellen, was die Auswirkung einzelner Filter reduzieren kann.
Einen gesetzlich geregelten Orientierungsrahmen bietet die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR). Sie teilt Finanzprodukte in drei Transparenzkategorien ein:
- Artikel 6 (Kein Nachhaltigkeitsfokus): Finanzerzeugnisse, die keine konkreten ESG-Ziele oder -Merkmale verfolgen. Fondsanbieter müssen lediglich offenlegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
- Artikel 8 (Fonds mit ESG-Merkmalen): Finanzprodukte, die neben finanziellen Zielen auch ökologische oder soziale Merkmale fördern. Diese Produkte binden beispielsweise Ausschlusskriterien oder Positivfilter ein, ohne jedoch ein reines nachhaltiges Investitionsziel als Hauptfokus zu haben.
- Artikel 9 (Fonds mit nachhaltigem Investitionsziel): Finanzprodukte, die ein explizites und messbares nachhaltiges Investitionsziel verfolgen (z. B. die Reduktion von Treibhausgasen nach dem Pariser Klimaabkommen). Sie unterliegen den strengsten Offenlegungspflichten.
Die Einstufung nach der SFDR hilft Anlegenden, die regulatorische Intensität und die Offenlegungspflichten eines ETFs zu vergleichen. Finanzprodukte, die als Artikel 9 eingestuft sind, müssen das Erreichen ihres konkreten Nachhaltigkeitsziels anhand messbarer Indikatoren nachweisen.
Während die Mehrheit der am Markt erhältlichen Nachhaltigkeits-ETFs die Transparenzkriterien nach Artikel 8 erfüllt, entsprechen Produkte mit strengem Fokus – wie beispielsweise die UmweltBank-ETFs – der Klassifizierung nach Artikel 9.
Wie investiert man in Nachhaltigkeits-ETFs?
Für den Kauf von Wertpapieren – wie etwa Indexfonds (ETFs) – benötigen Sie ein Wertpapierdepot. Über ein solches Depot können Sie sowohl Einmalanlagen als auch regelmäßige Sparpläne mit kleineren monatlichen Beträgen ausführen.
Über Ihr Depot können Sie die Entwicklung Ihrer Anlage nachverfolgen. ETFs lassen sich börsentäglich wieder verkaufen. Bei der Kapitalanlage empfiehlt sich in der Regel ein mittelfristiger bis langfristiger Anlagehorizont, um kurzfristige Schwankungen am Aktienmarkt besser auszugleichen. Ein Veräußerungsgewinn entsteht dann, wenn der Verkaufskurs höher liegt als der ursprüngliche Kaufkurs abzüglich der Transaktionskosten.
Fazit: Wie lassen sich Umwelt- und ESG-Kriterien bei ETFs einordnen?
Das Angebot an ETFs mit spezifischen Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien wächst stetig, da die Nachfrage nach transparenten Geldanlagen hoch ist. Indexfonds bieten durch ihre Struktur eine breite Risikostreuung (Diversifikation), einfache Handelbarkeit und eine vergleichsweise günstige Kostenstruktur.
Gleichzeitig zeigen der Best-in-Class-Ansatz und unterschiedliche Toleranzschwellen, dass der Grad der Filtereinstellungen am Markt stark variieren kann. Anlegerinnen und Anleger, denen ein verbindliches und messbares Nachhaltigkeitsziel wichtig ist, können sich an der SFDR-Klassifizierung nach Artikel 9 orientieren – wie sie beispielsweise von den UmweltBank-ETFs erfüllt wird. Solche Produkte bieten eine transparente Basis für den Aufbau eines ESG-orientierten Portfolios.
Risiken
Der Kurswert von Wertpapieren unterliegt marktbedingten Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Das eingesetzte Kapital unterliegt einem Verlustrisiko. Fonds sind somit nicht geeignet für Anlegende, die eine risikolose Anlage anstreben. Anlegende sollten ihr Geld nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen, weil sonst das Risiko besteht, dass sich innerhalb der Haltedauer mögliche Wertschwankungen nicht ausgeglichen haben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die künftige Wertentwicklung nicht der Wertentwicklung der Vergangenheit entspricht.
Hinweise
Diese Marketingmitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Kaufs, Verkaufs, Tauschs, Rückkaufs, Haltens, der Zeichnung oder Übernahme eines bestimmten Finanzinstruments dar (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG).
Für die Erstellung und den Inhalt dieser werblichen Information ist allein die UmweltBank AG als Vertriebsstelle bzw. Vertriebspartnerin verantwortlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG aufzuheben. Die steuerliche Behandlung des Fonds hängt von den persönlichen Verhältnissen der Anlegenden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anlegende sollten sich insbesondere in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht vor einer individuellen Anlageentscheidung fachkundig beraten lassen. Der Fonds darf weder direkt noch indirekt in den USA vertrieben noch an US-Personen verkauft werden.
Weiterführende Produktinformationen
Ausführliche produktspezifische Informationen, insbesondere zu den Anlagezielen, den Anlagegrundsätzen, zu Chancen und Risiken sowie Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt, dem Basisinformationsblatt, den Anlagebedingungen, sowie den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Informationen erhalten Sie in deutscher Sprache auf einem dauerhaften Datenträger oder auf Verlangen kostenlos in Papierform bei der jeweiligen EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaft.
Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Bitte lesen Sie insbesondere den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt des Fonds, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.
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