Deutschlands grüne Bank

Weil Ökologie und Ökonomie zusammengehören

Die UmweltBank verbindet Finanzen mit ökologischer und sozialer Verantwortung. In 27 Jahren haben wir rund 25.000 Umweltprojekte finanziert, vom Holzhaus bis zum Solarpark. Bei keiner anderen Bank wirkt Ihr Geld so umweltfreundlich wie bei uns.

Geschichte

Ökologisch seit 1994

News

Aktuelles rund um die UmweltBank und ihre Produkte

UmweltHaus Rendering 06/23

Alle Informationen rund um den Neubau der UmweltBank und des Stadtquartiers in Nürnberg

Veranstaltungen

Messen & Events - die UmweltBank vor Ort

Mitgliedschaften

Wir unterstützen Vereine und Initiativen

Das müssen Sie über die UmweltBank wissen

Zur grünen Geld- und Wertpapieranlage benötigen Sie keine Filialbank. Als Direktbank arbeiten wir erfolgreich mit unseren Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland zusammen – schnell und vor allem persönlich. Wir bieten daher auch keinen Service vor Ort an. Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch oder über das Kontaktformular.

Nein, als Anlage- und Finanzierungsbank bieten wir kein Girokonto zur Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs an. Mehr zum grünen Girokonto.

Als einzige Bank in Deutschland garantieren wir Ihnen mit unserer UmweltGarantie, dass Ihr Sparguthaben zu 100 Prozent für die Finanzierung von ökologisch sinnvollen Projekten verwendet wird. Es gilt: Je mehr Sie sparen, desto mehr nützt das unserer Umwelt. Beispiele für bereits realisierte Kreditprojekte finden Sie hier

Bei der Festlegung der Kriterien für die Kreditvergabe berät und kontrolliert der Umweltrat. Der vom Umweltrat jährlich verfasste Bericht ist Bestandteil des Nachhaltigkeits- und Geschäftsberichts.

Ja, die UmweltBank unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung, der sogenannten Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Das bedeutet, dass bei Spareinlagen wie dem Tagesgeld- und Festgeldkonto 100.000 Euro pro Einleger:in abgesichert sind. Dabei werden alle Geldanlagen bei der selben Bank zusammengerechnet. 

Anders ist es bei im Depot verwahrten Wertpapieren. Wertpapiere können im Insolvenzfall auf ein anderes Depot übertragen werden. Geschützt sind Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank auf Herausgabe der für Sie verwahrten Wertpapiere. Diese Entschädigung greift unter anderem dann ein, wenn ein Institut Ihre Wertpapiere oder Gelder unterschlagen oder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann. Für den Anspruch auf die Herausgabe von Wertpapieren ist der Entschädigungsanspruch auf 90 % der Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt.