Über Uns UmweltBank

Deutschlands grüne Bank

Weil Ökologie und Ökonomie zusammengehören

Die UmweltBank verbindet Finanzen mit ökologischer und sozialer Verantwortung. In 27 Jahren haben wir rund 25.000 Umweltprojekte finanziert, vom Holzhaus bis zum Solarpark. Bei keiner anderen Bank wirkt Ihr Geld so umweltfreundlich wie bei uns.

Aktuelles rund um die UmweltBank

Veranstaltungen

Messen & Events - die UmweltBank vor Ort

UmweltHaus Rendering 06/23

Alle Informationen rund um den Neubau der UmweltBank und des Stadtquartiers in Nürnberg

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Geschichte

Ökologisch seit 1994

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Die UmweltProjekt GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der UmweltBank AG. Ihr Ziel ist es, das Beteiligungsgeschäft für die Bank zu bündeln und zu verwalten.

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Fragen, Anregungen & Hilfe

Das müssen Sie über die UmweltBank wissen

Zur grünen Geld- und Wertpapieranlage benötigen Sie keine Filialbank. Als Direktbank arbeiten wir erfolgreich mit unseren Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland zusammen – schnell und vor allem persönlich. Wir bieten daher auch keinen Service vor Ort an. Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch oder über das Kontaktformular.

Im 2. Quartal 2025 werden wir unser Girokonto auf den Markt bringen. Sie können sich jetzt schon unverbindlich vormerken. Mehr Informationen hier.

Bei der Festlegung der Kriterien für die Kreditvergabe berät und kontrolliert der Umweltrat. Der vom Umweltrat jährlich verfasste Bericht ist Bestandteil des Nachhaltigkeits- und Geschäftsberichts.

Ja, die UmweltBank unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung, der sogenannten Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Das bedeutet, dass bei Spareinlagen wie dem Tagesgeld- und Festgeldkonto 100.000 Euro pro Einleger:in abgesichert sind. Dabei werden alle Geldanlagen bei der selben Bank zusammengerechnet. 

Anders ist es bei im Depot verwahrten Wertpapieren. Wertpapiere können im Insolvenzfall auf ein anderes Depot übertragen werden. Geschützt sind Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank auf Herausgabe der für Sie verwahrten Wertpapiere. Diese Entschädigung greift unter anderem dann ein, wenn ein Institut Ihre Wertpapiere oder Gelder unterschlagen oder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann. Für den Anspruch auf die Herausgabe von Wertpapieren ist der Entschädigungsanspruch auf 90 % der Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt.