
Riester-Rente
Was ändert sich durch die Reform der Altersvorsorge?
Diese Seite ist eine Marketingmitteilung.
Die gesetzliche Förderung der privaten Altersvorsorge steht vor grundlegenden Neuerungen. Doch was bedeutet diese Reform für Sie, wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besparen? Müssen Sie jetzt handeln, können Sie Ihren Vertrag unverändert weiterführen oder ist eine Beitragsfreistellung sinnvoll? Und welche Alternativen bietet das geplante Altersvorsorgedepot?
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was sich durch die Reform ändert und was Sie jetzt wissen sollten.
Das Wichtigste zur Reform der Riester-Rente auf einen Blick
- Neuausrichtung der Förderung: Im Zuge der Reform wird die private Altersvorsorge neu strukturiert. Ab 2027 können voraussichtlich keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
- Bestandsschutz für Verträge: Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und werden nicht automatisch aufgelöst.
- Mehr Flexibilität durch Kapitalmärkte: Das neu eingeführte Altersvorsorgedepot verzichtet auf eine verpflichtende Beitragsgarantie. Dadurch entstehen breitere Möglichkeiten, das Ersparte kapitalmarktorientiert – beispielsweise in Fonds und ETFs – anzulegen.
- Sorgfältig abwägen statt überstürzen: Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag besitzen, empfiehlt sich ein ruhiger Blick auf die Konditionen. Sie sollten nicht vorschnell kündigen, sondern zunächst prüfen, welche individuellen Folgen eine Änderung des Vertrags hat.
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente wurde ins Leben gerufen, um die gesetzliche Rente durch staatlich geförderte private Vorsorge zu ergänzen. Die individuelle Förderhöhe setzt sich aus staatlichen Zulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen zusammen. Sie hängt insbesondere vom Einkommen, der familiären Situationen und der Höhe der geleisteten Eigenbeiträge ab.
In den vergangenen Jahren zeigten sich jedoch klare Grenzen dieses Systems: Hohe Verwaltungskosten, komplexe Förderregeln und die gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie schränkten die Renditechancen am Kapitalmarkt deutlich ein. Die Reform verfolgt das Ziel, diese Hemmnisse abzubauen und die private Vorsorge zukunftsfähig zu gestalten.
Was ändert sich durch die Reform?
Mit der Neuregelung soll die staatlich geförderte private Altersvorsorge einfacher und flexibler werden. Das Altersvorsorgedepot rückt dabei die Anlage am Kapitalmarkt stärker in den Fokus, um langfristig bessere Ertragschancen zu ermöglichen. Die Umstellung erfolgt zum 1. Januar 2027. Die Riester-Rente wird also nicht einfach ersatzlos abgeschafft, sondern durch ein neues attraktives Produkt ersetzt.
Die bisherige Riester-Förderung wird somit durch ein moderneres Vorsorgemodell abgelöst. Für Sparer:innen mit bestehendem Vertrag stellen sich nun konkrete Fragen:
- Soll der bisherige Vertrag unverändert weiter bespart werden?
- Ist es sinnvoll, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und künftig in das Altersvorsorgedepot zu investieren?
- Oder bietet sich eine Übertragung des bestehenden Guthabens in das neue Depot an?
Wird die Riester-Rente abgeschafft?
Nein. Zwar können ab 2027 keine neuen Riester-Verträge mehr neu abgeschlossen werden, für bestehende Verträge gilt jedoch Bestandsschutz. Ihr Vertrag läuft unverändert weiter, sofern Sie keine Anpassung vornehmen. Welche Option – Weiterführung, Beitragsfreistellung oder Übertragung – für Sie optimal ist, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab.
Kann ich meinen Riester-Vertrag auch ab 2027 weiter besparen?
Ja, das ist problemlos möglich. Für bestehende Verträge gelten auch nach dem Start des Altersvorsorgedepots die bisherigen Förderregeln und staatlichen Zulagen.
Ob eine Fortführung sinnvoll ist, lässt sich anhand einiger Kernfaktoren beurteilen:
- Höhe der vertraglich zugesicherten Garantien und Zinsen (insbesondere bei älteren Verträgen oft attraktiv)
- Höhe der jährlichen Verwaltungskosten
- Bisher angespartes Guthaben und verbleibende Restlaufzeit bis zum Renteneintritt
Die Reform selbst verpflichtet Sie zu keiner Änderung – Sie behalten die volle Entscheidungshoheit über Ihren Vertrag.
Soll ich meine bisherige Riester-Rente kündigen?
Im Normalfall lohnt es sich nicht, Ihren Riester-Vertrag zu kündigen. Die bisherigen staatlichen Förderungen und Steuervorteile erhalten Sie nämlich nicht zurück. Wollen Sie Ihren Riester-Vertrag nicht weiter aktiv besparen, ist es sinnvoller, den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Vor allem, wenn Sie kurz vor der Rente und damit vor der Auszahlungsphase stehen oder einen Riester-Vertrag mit hohen Garantiezinsen haben, ist eine Kündigung in der Regel nicht ratsam.
Wie funktioniert die Beitragsfreistellung?
Bei einer Beitragsfreistellung bleibt das bisher angesparte Kapital im Vertrag erhalten und die bisher erhaltenen Zulagen verbleiben auf Ihrem Konto.
Zu beachten ist: Während der beitragsfreien Phase erhalten Sie keine neuen staatlichen Zulagen. Die spätere monatliche Rente fällt entsprechend geringer aus. Zudem können je nach Produktvertrag weiterhin laufende Verwaltungskosten anfallen. Für die Beitragsfreistellung genügt in der Regel ein formloses Anschreiben an Ihren Anbieter.
Kann man die Riester-Rente umwandeln?
Ab 2027 wird es möglich sein, einen bestehenden Riester-Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen in ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen. Dabei bleibt die staatliche Förderung erhalten. Bei Verträgen mit einer bisherigen Laufzeit von mindestens fünf Jahren ist dieser Wechsel kostenfrei. Bei kürzeren Laufzeiten dürfen Anbieter Wechselgebühren von maximal 150 Euro erheben.
Altersvorsorgedepot der UmweltBank
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Riester oder Altersvorsorgedepot: Die Unterschiede im Überblick
Die beiden Modelle unterscheiden sich vor allem in ihrer Anlagestruktur, den Garantievorschriften und den Förder-Mechanismen:
| Bisherige Riester-Rente | Neues Altersvorsorgedepot | |
|---|---|---|
| Förderung | Feste Grund- und Kinderzulagen | Beitragsproportionale Förderung |
| Anlageformen | Abhängig vom jeweiligen Riester-Produkt | Breit gefächerte Anlage in Fonds und ETFs möglich |
| Garantie | 100 % Beitragsgarantie | Flexibel wählbar; Angebote auch ohne Beitragsgarantie möglich |
| Kapitalmarkt-Orientierung | Durch Beitragsgarantien stark eingeschränkt | Konsequenter Fokus auf Kapitalmarktanlagen |
| ETFs | Abhängig vom jeweiligen Produkt | Im Altersvorsorgedepot grundsätzlich möglich |
| Kosten | Je nach Anbieter und Vertrag unterschiedlich | Standardprodukt mit gesetzlicher Effektivkostenbegrenzung (max. 1 %) |
| Bestehende Verträge | Voller Erhalt aller Verträge und Konditionen | Möglichkeit zur Übertragung bestehenden Guthabens |
Wie funktioniert die Beitragsfreistellung?
Ob sich Ihr Riester-Vertrag für Sie weiterhin lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen.
Wichtige Entscheidungsfaktoren sind unter anderem:
- Höhe der staatlichen Förderung
- bisher angespartes Kapital
- Vertragskosten
- Garantien
- persönliche Förderberechtigung
- verbleibende Laufzeit
- persönliche Altersvorsorge
- geplante weitere Einzahlungen
Gerade bei älteren Verträgen lohnt sich ein genauer Blick: Die vereinbarten Kosten, Garantien und Leistungen können sich deutlich unterscheiden. Die Reform ist deshalb kein Grund, einen bestehenden Vertrag grundsätzlich zu kündigen.
Prüfen Sie stattdessen zuerst Ihren bestehenden Vertrag und vergleichen Sie anschließend Ihre Möglichkeiten.
Was sollten Riester-Sparer:innen jetzt tun?
Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, müssen Sie wegen der Reform nicht sofort etwas unternehmen.
Am besten starten Sie mit einem Blick auf Ihren bestehenden Vertrag:
- Vertrag prüfen: Welche Kosten, Garantien und Leistungen sind aktuell vereinbart?
- Förderung nachvollziehen: Wie hoch waren die bisher erhaltenen Zulagen und Steuereinsparungen?
- Persönlichen Status bestimmen: Kann und soll der Vertrag weiter bespart werden?
- Optionen abwägen: Vergleichen Sie die Fortführung, Beitragsfreistellung oder spätere Übertragung sachlich miteinander.
- Vorschnelles Kündigen vermeiden: Vor einer Kündigung sollten Sie die finanziellen und steuerlichen Folgen klären.
Die neuen Regeln sind kein Grund für eine pauschale Entscheidung für oder gegen Riester. Entscheidend sind die Konditionen Ihres laufenden Vertrags und Ihre persönliche Situation.
Häufige Fragen zur Reform der Riester-Rente
Nein. Das bisherige Riester-System wird für Neugeschäfte geschlossen, bestehende Verträge laufen jedoch unter dem geltenden Recht weiter.
Ihr Vertrag bleibt unverändert bestehen. Sie entscheiden selbst, ob Sie ihn weiter besparen, ruhen lassen oder später in das Altersvorsorgedepot übertragen.
Eine Beitragsfreistellung eignet sich, wenn Sie vorerst keine weiteren Beiträge einzahlen möchten, ohne jedoch angesparte Zulagen und Steuervorteile durch eine Kündigung zu verlieren.
Bei einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren erfolgt die Übertragung kostenfrei. Bei kürzeren Laufzeiten können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Bei bestehenden Verträgen sollten insbesondere Förderung, Kosten, Garantien, Guthaben und verbleibende Laufzeit betrachtet werden.
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Risiken
Der Kurswert von Wertpapieren unterliegt marktbedingten Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Das eingesetzte Kapital unterliegt einem Verlustrisiko. Fonds sind somit nicht geeignet für Anlegende, die eine risikolose Anlage anstreben. Anlegende sollten ihr Geld nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen, weil sonst das Risiko besteht, dass sich innerhalb der Haltedauer mögliche Wertschwankungen nicht ausgeglichen haben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die künftige Wertentwicklung nicht der Wertentwicklung der Vergangenheit entspricht.
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