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Freiflächen-Photovoltaikanlage Stocken
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Mehr erfahrenNein, da wir bei einer Finanzierung nur auf die Ertragskraft der Photovoltaikanlage und deren Besicherung abstellen, können keine operativ tätigen Gesellschaften finanziert werden. Es ist zwingend erforderlich, hierfür z. B. eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Für Privatkund:innen gibt es bei der UmweltBank derzeit leider keine Möglichkeit, eine Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage zu finanzieren. Dies bieten wir ausschließlich für gewerbliche Kund:innen an.
Die UmweltBank finanziert derzeit ausschließlich neu zu errichtende Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Deutschland ab einer installierten Leistung von 10 MWp.
Sofern die Fördervoraussetzungen der Refinanzierungsstelle (z. B. KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank) erfüllt werden, können diese beantragt werden. Photovoltaikanlagen werden derzeit überwiegend im Programm „Erneuerbare Energien - Standard“ (270) der KfW refinanziert. Hier ist zu beachten, dass die Kreditlaufzeit teilweise nur 20 Jahre beträgt. Sofern eine längere Kreditlaufzeit von bis zu 25 Jahren gewünscht ist, werden alternativ oder ergänzend bankeigene Mittel vergeben.
Folgende Sicherheiten sind für die Finanzierung zu stellen:
- Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage
- Abtretung der Einspeisevergütung
- Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Anlagenstandortes und der Übergabestation (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen)
- Eintrittsrecht der UmweltBank in sämtliche Verträge (z. B. Pachtverträge)
- Sicherung der Leitungswege inkl. Netzverknüpfungspunkt für den:die Kreditnehmer:in und die UmweltBank. Für die Leitungswege empfehlen wir den Kreditnehmer:innen eine dingliche Sicherung. Benötigt wird zumindest eine schuldrechtlich Besicherung der Trasse.
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