Suchergebnisse für "Basiskonto"
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In Übereinstimmung mit dem Zahlungskontengesetz stellen wir Verbraucher:innen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union (einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchenden) ein Basiskonto zur Verfügung. Voraussetzung für das Basiskonto ist, dass Sie bisher noch kein Girokonto in der EU haben.
Schicken Sie uns dafür den Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags der BaFin ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post zu. Wir prüfen Ihr Anliegen und informieren Sie innerhalb von zehn Tagen über die getroffene Entscheidung.