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Photovoltaik finanzieren
Sonnige Aussichten für Ihr Projekt
- Freiflächen- und Aufdachanlagen
- Projekte ab 10 MWp
- Vergütung über EEG, Stromlieferverträge (PPA) und Marktwerte
Photovoltaikprojekt bei der UmweltBank finanzieren
Das finanzieren wir
- Projekte ab 10 MWp je Standort
- Standort in Deutschland
- Freiflächenanlagen
- Dachanlagen
- Stromspeicher in Co-Location
- Moor-Photovoltaik inkl. Wiedervernässung
- Repowering-Vorhaben
- Kauf von Bestandsanlagen
- Vergütung über EEG-Ausschreibungen der BNetzA, Stromlieferverträge (PPA) und Marktwerte
Das bieten wir
- Kreditlaufzeiten bis zu 25 Jahren
- Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer
- Bürgschaften
- Einbindung von Fördermitteln
- Firmenkonto
Kreditvergabe bei der UmweltBank: Erneuerbare Energien
Die UmweltBank finanziert seit ihrer Gründung Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien und Immobilien. Ob ein Vorhaben finanziert wird, prüfen wir anhand unserer Positiv- und Ausschlusskriterien. Damit ist festgelegt, welche Arten von Projekten grundsätzlich für eine Finanzierung infrage kommen und welche ausgeschlossen sind.
Im Bereich erneuerbare Energien finanzieren wir Projekte wie Solarparks, Batteriespeichersysteme und Windenergieanlagen. So unterstützen wir als Bank mithilfe der Einlagen unserer Kundinnen und Kunden die Finanzierung von Projekten zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Ihr Weg zur Photovoltaik-Finanzierung
Gute Gründe für die UmweltBank
- Eine persönliche und kompetente Kontaktperson
- Schnelle Entscheidungen und pragmatische Lösungen
- Tätigkeit deutschlandweit nach einheitlichen Regeln
- Zusammenarbeit mit Refinanzierungsbanken
- Inhouse Due-Diligence
- Verständliche und schlanke Verträge
Team Finanzierung Photovoltaikprojekte
Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Häufige Fragen zur Photovoltaik-Projektfinanzierung bei der UmweltBank
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen: Unterlagencheckliste Photovoltaik
Die Nachfrage nach Finanzierungen im Bereich Erneuerbare Energien ist fortlaufend hoch. Die Durchlaufzeit einer Finanzierung beträgt erfahrungsgemäß 10-12 Wochen. Bei hoher Kapazitätsauslastung kommen Wartezeiten hinzu. Bitte planen Sie daher mit einer Vorlaufzeit ab Erstkontakt bis zum Abschluss des Kreditvertrages von ca. 6 Monaten.
Für eine Projektfinanzierung braucht es ein „echtes“ Projekt. Zum Zeitpunkt der Finanzierungsanfrage sollten folgende Themen geklärt oder rechtssicher vereinbart sein:
- Sicherung der benötigten Flächen
- Vollziehbare Baugenehmigung
- Gesicherter Netzanschluss mit Transparenz zu möglichen Restriktionen
- Belastbare Angebote für Errichtungs- und Wartungsverträge
- Vermarktungskonzept nebst EEG-Zuschlag, Angebot für einen Stromliefervertrag oder Marktpreisprognose
Die Mindest-Anlagengröße beträgt 10 MWp je Projekt / Standort. Portfolios aus kleineren Anlagen, die in Summe diese installierte Leistung erreichen, werden nicht finanziert.
Ja, ein Grün- oder Graustromspeicher in Co-Location zur Erzeugungsanlage kann ebenfalls finanziert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Batteriespeicher-Finanzierung.
Nein, Teilanlagen oder Parzellen von größeren Anlagen werden nicht finanziert. Es werden ausschließlich rechtlich und technisch eigenständige Anlagen innerhalb einer Projektgesellschaft finanziert.
Nein, Photovoltaikanlagen auf Wohnimmobilien (z. B. Eigenheim, Mietshaus) werden aufgrund der Mindest-Anlagengröße von 10 MWp nicht begleitet.
Ja, die Anlage darf maximal 10 Jahre alt sein und muss sich in einem technisch funktionsfähigen Zustand befinden. Dies ist durch ein technisches Gutachten nachzuweisen.
Nein, die UmweltBank finanziert ausschließlich Projekte in Deutschland.
Neugründungen / Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG, AG oder eG.
Die Finanzierung von Einzelunternehmern, OHGs, Selbständigen / Freiberuflern sowie Privatpersonen / Verbrauchern oder GbRs ist nicht möglich.
Nein, eine Bonitäts-/ Unternehmensfinanzierung bietet die UmweltBank nicht an. Bei einer Projektfinanzierung wird ausschließlich auf die Cashflows der Anlage und das Projekt als Sicherheit abgestellt. Es ist zwingend erforderlich, die zu finanzierende Anlage in einer eigenständigen Gesellschaft zu betreiben.
Die Kreditlaufzeit wird projektindividuell vereinbart und muss mindestens 10 Jahre betragen. Vorfinanzierungen von Vorhaben werden nicht begleitet.
Die Kreditlaufzeit bei Photovoltaikanlagen beträgt standardmäßig 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Bei Freiflächenanlagen sind auch Laufzeiten bis zu 25 Jahren möglich, sofern sämtliche für den Betrieb der Anlage erforderlichen Flächen und Rechte für mindestens 30 Jahre gesichert sind.
Die Kreditkonditionen werden im Rahmen der Projektprüfung individuell ermittelt. Dabei fließen die wirtschaftlichen und projektspezifischen Rahmenbedingungen des Vorhabens mit ein. Eine vorläufige Zinsindikation sowie weitere Finanzierungsbedingungen nennen wir Ihnen nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Die Höhe des Eigenkapitalanteils wird projektspezifisch ermittelt und beträgt mindestens 10 %. Eine Finanzierung zu 100 % ist nicht möglich. Das Eigenkapital oder alternativ nachrangige Gesellschafterdarlehen sind vor Erstauszahlung der Kredite vollständig einzusetzen.
Sofern die Fördervoraussetzungen und Programmbedingungen der jeweiligen Refinanzierungsstelle (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landwirtschaftliche Rentenbank, LfA Bayern) erfüllt werden, können die Förderkredite über die UmweltBank als Hausbank beantragt werden. Alternativ oder ergänzend werden bankeigene Mittel vergeben.
Die erste Zinsbindung wird standardmäßig über 10 Jahre bzw. bei kürzerer Laufzeit bis zum Laufzeitende vereinbart. Längere Zinsbindungen können individuell angeboten werden.
Außerplanmäßige Tilgungen der langfristigen Kredite vor Ablauf der Zinsbindung sind standardmäßig nicht möglich. Bei bankeigenen Mitteln kann eine Sondertilgungsoption individuell vereinbart werden.
Die Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer auf die Investitionskosten kann optional angeboten werden. Die Rückzahlung erfolgt mit den Erstattungen durch das Finanzamt.
Die unmittelbare Stellung einer Bürgschaft oder Vorfinanzierung der Barhinterlegung vor Teilnahme am Ausschreibungsverfahren wird nicht begleitet. Im Rahmen der langfristigen Projektfinanzierung kann die Liquidität einer barhinterlegten Sicherheit während der Bauphase bis zur Rückerstattung durch die Bundesnetzagentur über eine Zwischenfinanzierung vorzeitig freigesetzt werden.
Bürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen der kreditnehmenden Gesellschaft gegenüber dem Generalunternehmer oder den Lieferanten von Hauptkomponenten werden in Anrechnung auf die langfristigen Kredite optional angeboten.
Bürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen der kreditnehmenden Gesellschaft gegenüber dem Standorteigentümern oder der Gemeinde zum Rückbau der Anlage werden optional angeboten. Der zu verbürgende Betrag ist während der Kreditlaufzeit auf einem Rücklagenkonto anzusparen.
Eine Liquiditätsreserve für den Kapitaldienst und für Unvorhergesehenes ist verpflichtend auf einem Rücklagenkonto zu bilden - entweder durch Einzahlung vor Erstauszahlung oder durch Ansparung während der Kreditlaufzeit, insbesondere im ersten Jahr. Die Höhe der Rücklage wird projektspezifisch ermittelt.
Die Sicherheiten werden projektspezifisch festgelegt. Im Rahmen einer Projektfinanzierung („non-recourse“) sind standardmäßig folgende Sicherheiten zu stellen:
- Sicherungsübereignung der Anlage und der Netzanschlussinfrastruktur im Eigentum des Kreditnehmers
- Abtretung der Vergütungen / Vermarktungserlöse
- Übertragung der Rechte aus der Allgefahren- / Elektronikversicherung
- Abtretung der Rechte aus den Kauf-, Werk- und Generalunternehmerverträgen
- Abtretung der Rechte aus den Betriebsführungs- und Wartungsverträgen
- Abtretung der Ansprüche aus den Vereinbarungen bezüglich der Wege- und Leitungsrechte sowie aus den Netzanschlussverträgen
- Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Standortes der Anlage (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen)
- Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Standortes der Übergabestation / des Umspannwerks (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen und Umspannwerken im Eigentum eines Netzbetreibers)
- Eintrittsrecht der UmweltBank in wesentliche Verträge (z. B. Pachtverträge, Gestattungsverträge, Infrastrukturnutzungsverträge, Stromlieferverträge / Vermarktungsverträge)
- Verpfändung der Guthaben auf dem Rücklagenkonto
- Mindestvertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) von 30 Jahren
- Ausschluss der ordentlichen Kündigung
- Scheinbestandteilseigenschaft der Anlage am Grundstück
- Rückbauverpflichtung am Laufzeitende ohne Übernahme- oder Kaufoption durch die Grundstückseigentümer:in (Verpächter:in)
- Information über die Sicherungsübereignung der Anlage an die finanzierende Bank
- Ausschluss des Vermieter-/Verpächterpfandrechts
- Eintrittsrechte für eine Rechtsnachfolgerin sowie die finanzierende Bank
- Zustimmungserfordernis der finanzierenden Bank bei Vertragsänderungen
- Standortsicherung über eine erstrangige beschränkt persönliche Dienstbarkeit für die Kreditnehmerin sowie zwei Vormerkungen für die finanzierende Bank im Grundbuch
- Ausschluss der Verpflichtung zur Löschung der Dienstbarkeit und zum Rückbau der Anlage bei Vertragsbeendigung aufgrund gesetzlicher Sonderkündigungsrechte
Gerne stellen wir Ihnen unser Formulierungsmuster für die Bestellung der dinglichen Rechte vorab auf Anfrage bzw. mit Zustellung der projektspezifischen Sicherungsverträge zur Verfügung.
Ja, die Erstellung eines projektspezifischen Ertragsgutachtens mit Ermittlung des p75-Werts ist verpflichtend. Bei einer Anlagenleistung ab 50 MWp sind zwei unabhängige Ertragsgutachten erforderlich. Die Gutachter sind vorab mit der UmweltBank abzustimmen. Die Kosten sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen.
Die wesentlichen Komponenten (Module, Wechselrichter) sind mit der UmweltBank abzustimmen. Hierbei legen wir Wert auf „Tier 1“-Hersteller mit hohen Qualitätsstandards. Bei größeren Solarparks ist eine technische Risikostreuung bei den Komponenten sowie eine dezentrale Parkarchitektur wünschenswert. Es werden ausschließlich kristalline Module finanziert.
Die Anlagenbetreiber:in muss sicherstellen, dass das finanzierte Projekt während der gesamten Kreditlaufzeit durch einen Betriebsführungs- und Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen in Stand gehalten wird und eine hohe Verfügbarkeit aufweist.
Stromabnehmer:in ist bevorzugt ein Energieversorgungs- oder Stromhandelsunternehmen. Alternativ können sonstige Großunternehmen mit einem Rating im Bereich „Investment Grade“ den Strom abnehmen. Ein Stromliefervertrag mit einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen ist ausgeschlossen.
Nein, die projektindividuelle Ausgestaltung des Stromliefervertrages obliegt Anlagenbetreiber und Stromabnehmer. Der Inhalt muss den Anforderungen der UmweltBank entsprechen und im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence durch eine externe Anwaltskanzlei in Abstimmung mit der UmweltBank geprüft werden. Die Kosten sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen.
Die Mindestvertragslaufzeit des ersten Stromliefervertrages mit fester Vergütung muss fünf Jahre betragen. Bis zur vollständigen Rückzahlung der Kredite ist bei Ablauf eines Stromliefervertrages jeweils ein Folge-Stromliefervertrag über mindestens fünf weitere Jahre abzuschließen.
Aus Finanzierungs- und Risikogesichtspunkten empfehlen wir, nur die tatsächlich produzierten Strommengen zu vermarkten („pay as produced“). Vereinbarungen über feste Liefermengen („fixed volume“) oder die Lieferung auf Basis von Erzeugungsprognosen („pay as nominated“) führen bei der Lieferung von Mindermengen zu Entschädigungszahlungen oder teuren Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und sind für die finanzierende Bank nur mit hohen Abschlägen kalkulierbar.
Die technische Verfügbarkeit der Anlage sollte nicht zu hoch angesetzt werden, maximal 97 %. Geplante Nicht-Verfügbarkeiten (z. B. Wartung, Regelung durch den Stromabnehmer oder Netzbetreiber) sowie Ausfälle infolge höherer Gewalt zählen nicht dazu.
Bürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen des Anlagenbetreibers gegenüber dem Stromabnehmer werden optional angeboten. Der Avalkredit wird jedoch auf das langfristig maximal mögliche Kreditvolumen angerechnet und erhöht damit das einzubringende Eigenkapital.
Die UmweltBank ermittelt auf Grundlage von Strompreisszenarien mehrerer unabhängiger Experten ein eigenes Strompreisszenario. Die Zahlen werden laufend aktualisiert, sind jedoch nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Die Valutierung der Kredite erfolgt nach Erfüllung sämtlicher im Kreditvertrag individuell vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen (im Wesentlichen die Stellung aller Sicherheiten, der rechtswirksame Abschluss aller Projektverträge und der vollständige Einsatz des Eigenkapitals), der Vorlage von Rechnungen sowie in Relation zum Baufortschritt.