Batteriespeicher

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Batteriespeicher finanzieren

Finanzielle Energie für Ihren Speicher

  • Wir finanzieren Stand-Alone- und Co-Location-Projekte
  • Für Projekte ab 20 MW / 40 MWh
  • Vermarktung über Tolling und Fully Merchant

Persönlich

Ihre persönliche Kontaktperson begleitet Sie von Anfang an über die gesamte Laufzeit

Unkompliziert

Schnelle Entscheidungen dank Inhouse-Due-Diligence und pragmatischer Lösungen

Individuell

Strukturierung einer maßgeschneiderten Finanzierungslösung für Ihr Projekt

Batteriespeicher Halle (Saale)

Stand-Alone Speicher in Halle (Saale) mit einer Kapazität von 22 MWh. Der Speicher entstand am Rand der Stadt zwischen einer Schnellstraße und Kleingärten. Besonders günstig ist seine Lage direkt an einem Umspannwerk: Dadurch kommt die Netzanbindung ohne lange Kabelwege aus.

Thomas Scheppler

Batteriespeicher sind für die Energiewende unverzichtbar, weil sie wetterbedingte Schwankungen von Wind- und Solarenergie ausgleichen, Stromnetze stabilisieren und die zeitliche Entkopplung von Erzeugung und Verbrauch ermöglichen. Für die UmweltBank ist die Finanzierung von Batteriespeichern daher eine konsequente Erweiterung ihres Engagements im Bereich erneuerbare Energien.

Thomas Scheppler Leiter Finanzierung Erneuerbare Energien

Batteriespeicherprojekt bei der UmweltBank finanzieren

Das finanzieren wir

  • Projekte ab 20 MW / 40 MWh je Standort
  • Standort in Deutschland
  • Stand-Alone-Speicher
  • Speicher als Co-Location zu Photovoltaik- und
  • Windkraftanlagen
  • Grünstrom- und Graustromspeicher
  • Vermarktung über Tolling und Fully Merchant

Das bieten wir

  • Kreditlaufzeiten bis zu 10 Jahren
  • Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer
  • Bürgschaften
  • Einbindung von Fördermitteln
  • Firmenkonto

Ihr Weg zur Batteriespeicher-Finanzierung

1

Anfrage

Füllen Sie unseren Online-Antrag aus und fügen dort die unter Ziffer 1 unserer Unterlagencheckliste Batteriespeicher genannten Unterlagen als Anhang bei.

2

Erstprüfung

Wir prüfen die Finanzierbarkeit Ihres Vorhabens und nehmen Kontakt mit Ihnen auf. In einem persönlichen Gespräch lernen Sie Ihre Kontaktperson kennen und klären offen Fragen. Nach positiver Erstprüfung erhalten Sie eine unverbindliche Finanzierungsindikation. Das dauert ca. zwei Wochen.

3

Mandatierung

Sofern Ihnen unsere Finanzierungsindikation zusagt, optimieren wir gemeinsam mit Ihnen die Finanzierungsstruktur. Im Anschluss erhalten Sie einen ausführlichen Finanzierungsvorschlag, auf dessen Basis Sie die UmweltBank für die Erstellung eines verbindlichen Kreditangebots mandatieren. Das dauert ca. zwei Wochen.

4

Kreditabschluss

Nach vollständiger Einreichung der unter Ziffer 2 unserer Checkliste Windkraft genannten Unterlagen erfolgt die abschließende Kreditprüfung. Das dauert ca. sechs bis acht Wochen. Bei positivem Gremienentscheid erhalten Sie das verbindliche Kreditangebot und die Sicherheitenverträge. Mit Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen können die Kredite baubegleitend ausgezahlt werden.

Team Finanzierung Batteriespeicher

Team Finanzierung Batteriespeicher

Wir sind gerne für Sie da!

Häufige Fragen zur Batteriespeicher-Projektfinanzierung bei der UmweltBank

In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung der benötigten Unterlagen: [Link Checkliste Batteriespeicher]

Die Nachfrage nach Finanzierungen im Bereich Erneuerbare Energien ist fortlaufend hoch. Die Durchlaufzeit einer Finanzierung beträgt erfahrungsgemäß 10-12 Wochen. Bei hoher Kapazitätsauslastung kommen Wartezeiten hinzu. Bitte planen Sie daher mit einer Vorlaufzeit ab Erstkontakt bis zum Abschluss des Kreditvertrages von ca. 6 Monaten.

Für eine Projektfinanzierung braucht es ein „echtes“ Projekt. Zum Zeitpunkt der Finanzierungsanfrage sollten folgende Themen geklärt oder rechtssicher vereinbart sein:

  • Sicherung der benötigten Flächen
  • Vollziehbare Baugenehmigung
  • Gesicherter Netzanschluss mit Transparenz zu möglichen Restriktionen
  • Belastbare Angebote für Errichtungs- und Wartungsverträge
  • Vermarktungskonzept und Erlösprognose

Die Mindest-Anlagengröße für Batteriespeicher-Projekte beträgt 20 MW bis 40 MWh je Projekt und Standort. Portfolios aus kleineren Anlagen, die in Summe diese Leistung bzw. Kapazität erreichen, werden nicht finanziert.

Nein, Teilanlagen oder Parzellen von größeren Anlagen werden nicht finanziert. Es werden ausschließlich rechtlich und technisch eigenständige Anlagen innerhalb einer Projektgesellschaft finanziert.

Ja, die Inbetriebnahme des Speichers darf maximal sechs Monate zurückliegen und der Speicher muss sich in einem technisch funktionsfähigen Zustand befinden. Dies ist durch ein technisches Gutachten nachzuweisen.

Nein, Batteriespeicher in Wohnimmobilien (z. B. Eigenheim, Mietshaus) werden aufgrund der Mindest-Anlagengröße von 20 MW nicht begleitet.

Die Nachfinanzierung eines Batteriespeichers bei einer bestehenden Energieerzeugungsanlage ist möglich, sofern die Energieerzeugungsanlage bereits bei der UmweltBank finanziert ist und die Mindest-Anlagengröße erreicht wird.

Nein, die UmweltBank finanziert ausschließlich Projekte in Deutschland.

Neugründungen oder Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG, AG oder eG. 
Die Finanzierung von Einzelunternehmern, OHGs, Selbständigen oder Freiberuflern sowie Privatpersonen/Verbrauchern oder GbRs ist nicht möglich.

Nein, eine Bonitäts- oder Unternehmensfinanzierung bietet die UmweltBank nicht an. Bei einer Projektfinanzierung wird ausschließlich auf die Cashflows der Anlage und das Projekt als Sicherheit abgestellt. Es ist zwingend erforderlich, die zu finanzierende Anlage in einer eigenständigen Gesellschaft zu betreiben.

Die Kreditlaufzeit wird projektindividuell vereinbart. Vorfinanzierungen von Vorhaben werden nicht begleitet.
Die Kreditlaufzeit bei Batteriespeichern beträgt standardmäßig 10 Jahre ab Inbetriebnahme. Die für den Betrieb der Anlage erforderlichen Flächen und Rechte müssen für mindestens 15 Jahre gesichert sind.

Die Kreditkonditionen werden im Rahmen der Projektprüfung individuell ermittelt. Dabei fließen die wirtschaftlichen und projektspezifischen Rahmenbedingungen des Vorhabens mit ein. Eine vorläufige Zinsindikation sowie weitere Finanzierungsbedingungen nennen wir Ihnen nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Die Höhe des Eigenkapitalanteils wird projektspezifisch ermittelt und beträgt mindestens 20 %. Eine Finanzierung zu 100 % ist nicht möglich. Das Eigenkapital oder alternativ nachrangige Gesellschafterdarlehen sind vor Erstauszahlung der Kredite vollständig einzusetzen.

Sofern die Fördervoraussetzungen und Programmbedingungen der jeweiligen Refinanzierungsstelle (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landwirtschaftliche Rentenbank, LfA Bayern) erfüllt werden, können die Förderkredite über die UmweltBank als Hausbank beantragt werden. Alternativ oder ergänzend werden bankeigene Mittel vergeben.

Die erste Zinsbindung wird standardmäßig über 10 Jahre bzw. bei kürzerer Laufzeit bis zum Laufzeitende vereinbart. Längere Zinsbindungen können individuell angeboten werden.

Außerplanmäßige Tilgungen der langfristigen Kredite vor Ablauf der Zinsbindung sind standardmäßig nicht möglich. Bei bankeigenen Mitteln kann eine Sondertilgungsoption individuell vereinbart werden.

Die Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer auf die Investitionskosten kann optional angeboten werden. Die Rückzahlung erfolgt mit den Erstattungen durch das Finanzamt.

Bürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen der kreditnehmenden Gesellschaft gegenüber dem Generalunternehmer oder den Lieferanten von Hauptkomponenten werden in Anrechnung auf die langfristigen Kredite optional angeboten.

Bürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen der kreditnehmenden Gesellschaft gegenüber dem Standorteigentümern oder der Gemeinde zum Rückbau der Anlage werden optional angeboten. Der zu verbürgende Betrag ist während der Kreditlaufzeit auf einem Rücklagenkonto anzusparen.

Eine Liquiditätsreserve für den Kapitaldienst und für Unvorhergesehenes ist verpflichtend auf einem Rücklagenkonto zu bilden - entweder durch Einzahlung vor Erstauszahlung oder durch Ansparung während der Kreditlaufzeit, insbesondere im ersten Jahr. Die Höhe der Rücklage wird projektspezifisch ermittelt.

Die Sicherheiten werden projektspezifisch festgelegt. Im Rahmen einer Projektfinanzierung („non-recourse“) sind standardmäßig folgende Sicherheiten zu stellen: 
 

  • Sicherungsübereignung der Anlage und der Netzanschlussinfrastruktur im Eigentum des Kreditnehmers
  • Abtretung der Vergütungen / Vermarktungserlöse
  • Übertragung der Rechte aus der Allgefahren- / Elektronikversicherung
  • Abtretung der Rechte aus den Kauf-, Werk- und Generalunternehmerverträgen
  • Abtretung der Rechte aus den Betriebsführungs- und Wartungsverträgen
  • Abtretung der Ansprüche aus den Vereinbarungen bezüglich der Wege- und Leitungsrechte sowie aus den Netzanschlussverträgen
  • Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Standortes der Anlage (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen)
  • Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Standortes der Übergabestation / des Umspannwerks (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen und Umspannwerken im Eigentum eines Netzbetreibers)
  • Eintrittsrecht der UmweltBank in wesentliche Verträge (z. B. Pachtverträge, Gestattungsverträge, Infrastrukturnutzungsverträge, Stromlieferverträge / Vermarktungsverträge)
  • Verpfändung der Guthaben auf dem Rücklagenkonto

Gerne stellen wir Ihnen unser Formulierungsmuster für die Bestellung der dinglichen Rechte vorab auf Anfrage bzw. mit Zustellung der projektspezifischen Sicherungsverträge zur Verfügung.

Ja, für die Finanzierung von Batteriespeichern sind zwei unabhängige projektspezifische Erlösprognosen von renommierten Strommarktexperten in Abstimmung mit der UmweltBank verpflichtend. Die Erlösprognose muss jeweils die Angaben zu Leistung, Kapazität, Zelltechnologie, Herstellergarantie, geplanter Fahrweise (Zyklen), Degradation und technischer Verfügbarkeit sowie Netzanschlussrestriktionen (FCA) berücksichtigen. Die Kosten sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen.

Die wesentlichen Komponenten (Zellen, Wechselrichter) sind mit der UmweltBank abzustimmen. Hierbei legen wir Wert auf „Tier 1“-Hersteller mit hohen Qualitätsstandards. Die Laufzeit der Produkt- und Leistungsgarantie muss mindestens 10 Jahre betragen.

Die Anlagenbetreiber:in muss sicherstellen, dass das finanzierte Projekt während der gesamten Kreditlaufzeit durch einen Betriebsführungs- und Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen in Stand gehalten wird und eine hohe Verfügbarkeit aufweist.

Vermarkter sind spezialisierte Software- und Handelsplattformen (virtuelle Kraftwerke/Optimizer), die an allen relevanten Märkten handeln. Der Batteriespeicher kann im Rahmen eines Multi-Market-Ansatzes über verschiedene Märkte wie Spotmärkte (Day-Ahead und Intraday) oder die Regelenergie (Primär- und Sekundäregelleistung) eingesetzt werden, um das maximale Erlöspotenzial zu realisieren. Wichtig ist, dass die mit dem Vermarkter vereinbarte Nutzung bzw. Fahrweise des Batteriespeichers (z. B. Anzahl der Zyklen pro Tag) mit den Garantiebedingungen des Speicherherstellers übereinstimmen.

Die UmweltBank begleitet alle derzeit üblichen Vermarktungsmodelle, insbesondere Profit-Share, Floor-Price und Tolling bzw. Capacity Purchase Agreement (CPA).

Die Valutierung der Kredite erfolgt nach Erfüllung sämtlicher im Kreditvertrag individuell vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen (im Wesentlichen die Stellung aller Sicherheiten, der rechtswirksame Abschluss aller Projektverträge und der vollständige Einsatz des Eigenkapitals), der Vorlage von Rechnungen sowie in Relation zum Baufortschritt.

Gute Gründe für die UmweltBank

  • Eine persönliche und kompetente Kontaktperson
  • Schnelle Entscheidungen und pragmatische Lösungen
  • Tätigkeit deutschlandweit nach einheitlichen Regeln
  • Zusammenarbeit mit Refinanzierungsbanken
  • Inhouse Due-Diligence
  • Verständliche und schlanke Verträge