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Windkraft finanzieren
Rückenwind für Ihr Investment
- Einzelanlagen und Windparks Onshore
- Repowering-Projekte
- Vergütung über EEG und PPA
Windkraftprojekt bei der UmweltBank finanzieren
Das finanzieren wir
- Projekte ab 5 MWp je Standort
- Standort in Deutschland
- Onshore-Windkraftanlagen
- Einzelanlagen und Windparks
- Stromspeicher in Co-Location
- Repowering-Vorhaben
- Bürgerwindprojekte
- Kauf von Bestandsanlagen
- Vergütung über EEG-Ausschreibungen der BNetzA und Stromlieferverträge (PPA)
Das bieten wir
- Kreditlaufzeiten bis zu 20 Jahren
- Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer
- Bürgschaften
- Einbindung von Fördermitteln
- Firmenkonto
Kreditvergabe bei der UmweltBank: Erneuerbare Energien
Die UmweltBank finanziert seit ihrer Gründung Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien und Immobilien. Ob ein Vorhaben finanziert wird, prüfen wir anhand unserer Positiv- und Ausschlusskriterien. Damit ist festgelegt, welche Arten von Projekten grundsätzlich für eine Finanzierung infrage kommen und welche ausgeschlossen sind.
Im Bereich erneuerbare Energien finanzieren wir Projekte wie Solarparks, Batteriespeichersysteme und Windenergieanlagen. So unterstützen wir als Bank mithilfe der Einlagen unserer Kundinnen und Kunden die Finanzierung von Projekten zum Ausbau erneuerbarer Energien.
Ihr Weg zur Windkraft-Finanzierung
Team Finanzierung Windkraftprojekte
Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Häufige Fragen zur Windkraft-Projektfinanzierung bei der UmweltBank
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen: Unterlagencheckliste Windkraft
Die Nachfrage nach Finanzierungen im Bereich Erneuerbare Energien ist fortlaufend hoch. Die Durchlaufzeit einer Finanzierung beträgt erfahrungsgemäß 10-12 Wochen. Bei hoher Kapazitätsauslastung kommen Wartezeiten hinzu. Bitte planen Sie daher mit einer Vorlaufzeit ab Erstkontakt bis zum Abschluss des Kreditvertrages von ca. 6 Monaten.
Für eine Projektfinanzierung braucht es ein „echtes“ Projekt. Zum Zeitpunkt der Finanzierungsanfrage sollten folgende Themen geklärt oder rechtssicher vereinbart sein:
- Sicherung der benötigten Flächen
- Vollziehbare Bau-/BImSchG-Genehmigung
- Gesicherter Netzanschluss mit Transparenz zu möglichen Restriktionen
- Belastbare Angebote für Errichtungs- und Wartungsverträge
- Vermarktungskonzept nebst EEG-Zuschlag, Angebot für einen Stromliefervertrag oder Marktpreisprognose
Die UmweltBank finanziert Windkraftprojekte von der Einzelanlage bis hin zum großen Windpark. Die Mindestgröße beträgt 5 MW je Projekt / Standort.
Ja, ein Grün- oder Graustromspeicher in Co-Location zur Erzeugungsanlage kann ebenfalls finanziert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Batteriespeicher-Finanzierung.
Ja, die Anlage darf maximal 10 Jahre alt sein und muss sich in einem technisch funktionsfähigen Zustand befinden. Dies ist durch ein technisches Gutachten nachzuweisen.
Nein, die UmweltBank finanziert ausschließlich Windkraftanlagen an Land (Onshore).
Nein, die UmweltBank finanziert ausschließlich Projekte in Deutschland.
Neugründungen / Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG, AG oder eG.
Die Finanzierung von Einzelunternehmern, OHGs, Selbständigen / Freiberuflern sowie Privatpersonen / Verbrauchern oder GbRs ist nicht möglich.
Nein, eine Bonitäts-/ Unternehmensfinanzierung bietet die UmweltBank nicht an. Bei einer Projektfinanzierung wird ausschließlich auf die Cashflows der Anlage und das Projekt als Sicherheit abgestellt. Es ist zwingend erforderlich, die zu finanzierende Anlage in einer eigenständigen Gesellschaft zu betreiben.
Die Kreditlaufzeit wird projektindividuell vereinbart und muss mindestens 10 Jahre betragen. Vorfinanzierungen von Vorhaben werden nicht begleitet.
Bei Windkraftanlagen sind Laufzeiten bis zu 20 Jahren ab Inbetriebnahme möglich.
Die Kreditkonditionen werden im Rahmen der Projektprüfung individuell ermittelt. Dabei fließen die wirtschaftlichen und projektspezifischen Rahmenbedingungen des Vorhabens mit ein. Eine vorläufige Zinsindikation sowie weitere Finanzierungsbedingungen nennen wir Ihnen nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Die Höhe des Eigenkapitalanteils wird projektspezifisch ermittelt und beträgt mindestens 10 %. Eine Finanzierung zu 100 % ist nicht möglich. Das Eigenkapital oder alternativ nachrangige Gesellschafterdarlehen sind vor Erstauszahlung der Kredite vollständig einzusetzen.
Sofern die Fördervoraussetzungen und Programmbedingungen der jeweiligen Refinanzierungsstelle (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landwirtschaftliche Rentenbank, LfA Bayern) erfüllt werden, können die Förderkredite über die UmweltBank als Hausbank beantragt werden. Alternativ oder ergänzend werden bankeigene Mittel vergeben.
Die erste Zinsbindung wird standardmäßig über 10 Jahre bzw. bei kürzerer Laufzeit bis zum Laufzeitende vereinbart. Längere Zinsbindungen können individuell angeboten werden.
Außerplanmäßige Tilgungen der langfristigen Kredite vor Ablauf der Zinsbindung sind standardmäßig nicht möglich. Bei bankeigenen Mitteln kann eine Sondertilgungsoption individuell vereinbart werden.
Die Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer auf die Investitionskosten kann optional angeboten werden. Die Rückzahlung erfolgt mit den Erstattungen durch das Finanzamt.
Die unmittelbare Stellung einer Bürgschaft oder Vorfinanzierung der Barhinterlegung vor Teilnahme am Ausschreibungsverfahren wird nicht begleitet. Im Rahmen der langfristigen Projektfinanzierung kann die Liquidität einer barhinterlegten Sicherheit während der Bauphase bis zur Rückerstattung durch die Bundesnetzagentur über eine Zwischenfinanzierung vorzeitig freigesetzt werden.
Bürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen der kreditnehmenden Gesellschaft gegenüber dem Generalunternehmer oder den Lieferanten von Hauptkomponenten werden in Anrechnung auf die langfristigen Kredite optional angeboten.
Bürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen der kreditnehmenden Gesellschaft gegenüber dem Standorteigentümern oder der Gemeinde zum Rückbau der Anlage werden optional angeboten. Der zu verbürgende Betrag ist während der Kreditlaufzeit auf einem Rücklagenkonto anzusparen.
Eine Liquiditätsreserve für den Kapitaldienst und für Unvorhergesehenes ist verpflichtend auf einem Rücklagenkonto zu bilden - entweder durch Einzahlung vor Erstauszahlung oder durch Ansparung während der Kreditlaufzeit, insbesondere im ersten Jahr. Die Höhe der Rücklage wird projektspezifisch ermittelt.
Die Sicherheiten werden projektspezifisch festgelegt. Im Rahmen einer Projektfinanzierung („non-recourse“) sind standardmäßig folgende Sicherheiten zu stellen:
- Sicherungsübereignung der Anlage und der Netzanschlussinfrastruktur im Eigentum des Kreditnehmers
- Abtretung der Vergütungen / Vermarktungserlöse
- Übertragung der Rechte aus der Allgefahren- / Elektronikversicherung
- Abtretung der Rechte aus den Kauf-, Werk- und Generalunternehmerverträgen
- Abtretung der Rechte aus den Betriebsführungs- und Wartungsverträgen
- Abtretung der Ansprüche aus den Vereinbarungen bezüglich der Wege- und Leitungsrechte sowie aus den Netzanschlussverträgen
- Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Standortes der Anlage (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen)
- Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Standortes der Übergabestation / des Umspannwerks (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen und Umspannwerken im Eigentum eines Netzbetreibers)
- Eintrittsrecht der UmweltBank in wesentliche Verträge (z. B. Pachtverträge, Gestattungsverträge, Infrastrukturnutzungsverträge, Stromlieferverträge / Vermarktungsverträge)
- Verpfändung der Guthaben auf dem Rücklagenkonto
Gerne stellen wir Ihnen unser Formulierungsmuster für die Bestellung der dinglichen Rechte vorab auf Anfrage bzw. mit Zustellung der projektspezifischen Sicherungsverträge zur Verfügung.
Ja, die Erstellung von zwei unabhängigen projektspezifischen Ertragsgutachten mit Ermittlung des p75-Werts ist verpflichtend. Die Gutachten müssen nach den aktuell gültigen Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen des „FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien“ von durch die „Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)“ nach DIN EN ISO IEC 17025 akkreditierten Gutachtern erstellt werden (siehe hierzu auch § 36h EEG 2023). Die Kosten sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen.
Die Technologie der Windturbine muss Serienreife erlangt haben. Prototypen werden nicht finanziert. Der Hersteller der Windturbine ist mit der UmweltBank abzustimmen. Dabei legen wir Wert auf etablierte Hersteller mit hohen Qualitätsstandards und guter Bonität, damit eine langfristige Ersatzteilversorgung gewährleistet ist.
Die Anlagenbetreiber:in muss sicherstellen, dass das finanzierte Projekt während der gesamten Kreditlaufzeit durch einen Vollwartungsvertrag mit dem Hersteller in Stand gehalten wird und eine hohe Verfügbarkeit aufweist.
Stromabnehmer ist bevorzugt ein Energieversorgungs- oder Stromhandelsunternehmen. Alternativ können sonstige Großunternehmen mit einem Rating im Bereich „Investment Grade“ den Strom abnehmen. Ein Stromliefervertrag mit einem kleinen oder mittelständischen Unternehmen ist ausgeschlossen.
Nein, die projektindividuelle Ausgestaltung des Stromliefervertrages obliegt Anlagenbetreiber und Stromabnehmer. Der Inhalt muss den Anforderungen der UmweltBank entsprechen und im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence durch eine externe Anwaltskanzlei in Abstimmung mit der UmweltBank geprüft werden. Die Kosten sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen.
Die Mindestvertragslaufzeit des ersten Stromliefervertrages mit fester Vergütung muss fünf Jahre betragen. Bis zur vollständigen Rückzahlung der Kredite ist bei Ablauf eines Stromliefervertrages jeweils ein Folge-Stromliefervertrag über mindestens fünf weitere Jahre abzuschließen.
Aus Finanzierungs- und Risikogesichtspunkten empfehlen wir, nur die tatsächlich produzierten Strommengen zu vermarkten („pay as produced“). Vereinbarungen über feste Liefermengen („fixed volume“) oder die Lieferung auf Basis von Erzeugungsprognosen („pay as nominated“) führen bei der Lieferung von Mindermengen zu Entschädigungszahlungen oder teuren Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und sind für die finanzierende Bank nur mit hohen Abschlägen kalkulierbar.
Die technische Verfügbarkeit der Anlage sollte nicht zu hoch angesetzt werden, maximal 97 %. Geplante Nicht-Verfügbarkeiten (z. B. Wartung, Regelung durch den Stromabnehmer oder Netzbetreiber) sowie Ausfälle infolge höherer Gewalt zählen nicht dazu.
Bürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen des Anlagenbetreibers gegenüber dem Stromabnehmer werden optional angeboten. Der Avalkredit wird jedoch auf das langfristig maximal mögliche Kreditvolumen angerechnet und erhöht damit das einzubringende Eigenkapital.
Die UmweltBank ermittelt auf Grundlage von Strompreisszenarien mehrerer unabhängiger Experten ein eigenes Strompreisszenario. Die Zahlen werden laufend aktualisiert, sind jedoch nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
Die Valutierung der Kredite erfolgt nach Erfüllung sämtlicher im Kreditvertrag individuell vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen (im Wesentlichen die Stellung aller Sicherheiten, der rechtswirksame Abschluss aller Projektverträge und der vollständige Einsatz des Eigenkapitals), der Vorlage von Rechnungen sowie in Relation zum Baufortschritt.
Gute Gründe für die UmweltBank
- Eine persönliche und kompetente Kontaktperson
- Schnelle Entscheidungen und pragmatische Lösungen
- Tätigkeit deutschlandweit nach einheitlichen Regeln
- Zusammenarbeit mit Refinanzierungsbanken
- Inhouse Due-Diligence
- Verständliche und schlanke Verträge