Umweltrat

Der Umweltrat

Unser Beratungsgremium

Der Umweltrat hat eine Beratungsfunktion gegenüber den gesetzlichen Organen (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung) und tritt regelmäßig zu Informations- und Beratungsgesprächen zusammen. Dies ist auch in unserer Satzung festgelegt.
Dazu bringt die Mitglieder ihre Expertise unter anderem bei der Weiterentwicklung der Anlagekriterien sowie bei der Bewertung ausgewählter Vorhaben ein. Der Umweltrat kann zudem einzelne Vorgänge und Projekte aufgreifen und prüfen. Auch bei der Bewertung von Bauvorhaben bringt er sein Know-how ein.