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Mehr erfahrenZunächst sollte der Lieferbeginn nicht zu eng vereinbart und mindestens ein halbes Jahr Puffer nach dem geplantem Inbetriebnahmedatum eingeplant werden. Eine verspätete Inbetriebnahme kann zu Entschädigungszahlungen führen. Aus Finanzierungs- und Risikogesichtspunkten empfehlen wir, nur die tatsächlich produzierten Strommengen zu vermarkten („pay as produced“). Vereinbarungen über feste Mengen oder Bänder („pay as nominated“) führen bei der Lieferung von Mindermengen zu Entschädigungszahlungen oder teuren Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und sind für die finanzierende Bank nur mit hohen Abschlägen kalkulierbar. Die technische Verfügbarkeit der Anlage sollte nicht zu hoch angesetzt werden, maximal 97 %. Geplante Nicht-Verfügbarkeiten (z. B. Wartung, Regelung durch den Stromabnehmer oder Netzbetreiber) sowie Ausfälle infolge höherer Gewalt zählen nicht dazu. Eine geringere Verfügbarkeit bei verschuldeten Ausfällen führt ebenfalls zu Entschädigungszahlungen an den Stromabnehmer.
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 5 MWp ist die Erstellung eines Ertragsgutachtens grundsätzlich optional. Hier akzeptieren wir auch eine Ertragsabschätzung mit einer üblichen Planungssoftware (z.B. PV*SOL). Unter bestimmten Umständen kann sich die Vorlage eines Ertragsgutachtens positiv auf die Finanzierungshöhe auswirken. Bei Anlagen größer 5 MWp ist die Erstellung eines Ertragsgutachtens verpflichtend. Die UmweltBank akzeptiert Gutachten unter anderem von folgenden Anbietern:
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE / Heidenhofstraße 2, 79110 Freiburg
- Solarpraxis AG Engineering-Dienstleistungen / Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin
- meteocontrol GmbH . Energie & Wetter – Service / Spicherer Straße 48, 86157 Augsburg
- DGS-Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin-Brandenburg / Erich-Steinfurth-Straße 6,10243 Berlin
- SolPEG GmbH Solar Power Expert Group / Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg
- Leipziger Institut für Energie GmbH / Knebelstraße 7, 98693 Ilmenau
- Solar Engineering Decker&Mack / Vahrenwalder Straße 7, 30165 Hannover
- DLC Dr. Littmann Consulting / Leibnizstraße 33, 58256 Ennepetal
- Ingenieurbüro JERA / Pfaffenholz 11, 98693 Ilmenau
- IngenieurBüro Dr. Bergmann - Erneuerbare Energien / In den Folgen 23a, 98704 Langewiesen
- greentech GmbH / Hopfenstraße 23, 20359 Hamburg
- Consulting AG / Buchardstraße 17, 20095 Hamburg
- Market-Order: Kauf oder Verkauf zum nächstmöglich verfügbaren Marktpreis. Die Order wird während der Handelszeiten sofort ausgeführt, wenn Ihr Konto genug Guthaben hat.
- Limit-Order: Dabei setzen Sie einen maximalen Preis, zu dem Sie bereit sind zu kaufen (bzw. einen minimalen Preis, zu dem Sie bereit sind zu verkaufen). Die Order wird nur ausgeführt, wenn der Marktpreis das von Ihnen vorab gesetzte Limit erreicht oder überschreitet bzw. unterschreitet.
- Stop-Order (Stop-Loss): Diese Order begrenzt Ihre Verluste. Sie legen einen Stop-Kurs fest, bei dessen Erreichen das Wertpapier automatisch verkauft wird. Der Verkauf wird nicht sofort, sondern erst zum nächsten handelbaren Kurs ausgeführt, der Ihrem Stop-Kurs entspricht.
- Stop-Limit-Order: Eine Kombination aus Stop- und Limit-Order. Wenn der Stop-Kurs erreicht wird, erfolgt die Ausführung nur, wenn auch der gesetzte Limit-Preis erreicht wird.
- Trailing-Stop-Order: Der Stop-Kurs wird dynamisch entsprechend einem steigenden Kurs des Wertpapiers angepasst. Dies dient zur Sicherung von Gewinnen, wenn der Wert eines Wertpapiers seit dem Kauf angestiegen ist.
- OCO Market Order (One Cancels the Other Market Order): Bei dieser Order geben Sie gleichzeitig eine Limit-Order und eine Stop-Order auf. Sobald die Voraussetzungen für die Ausführung einer der beiden Orders ausgelöst wird (entweder der Kauf oder Verkauf zum Marktpreis bei Erreichen des Stop-Kurses oder des Limit-Preises), wird die andere Order automatisch gelöscht.
- OCO Limit Order (One Cancels the Other Limit Order): Ähnlich wie die OCO Market Order, aber die Ausführung erfolgt zu einem vorher festgelegten Limit-Preis. Sie geben zwei Limit-Orders gleichzeitig in Auftrag: eine für den Kauf zu einem bestimmten maximalen Preis und eine für den Verkauf zu einem anderen minimalen Preis. Wenn eine der beiden Orders ausgelöst wird, wird die andere automatisch gelöscht.
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung, -änderung und -streichung 2,50 Euro pro Auftrag (wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.)
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