KfW ändert Programmbedingungen zum 17.04.2018
 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird zum 17.04.2018 gravierende Änderungen vornehmen. Betroffen sind die wohnwirtschaftlichen Programme

  • Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153)
  • Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 151/152)

Folgende Änderungen treten zum 17.04.2018 in Kraft: 

  • Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird von 12 auf 6 Monate verkürzt, der Bereitstellungszins selbst bleibt bei 3 % p. a.
  • Es sind keine Sondertilgungen während der Zinsfestschreibungszeit mehr möglich. 
  • Beim Programm Energieeffizient Bauen (153) entfällt die 20-jährige Zinsbindung.

Der Tilgungszuschuss bleibt in seiner aktuellen Form bestehen.

Die KfW schafft damit neue Hürden bei der energetischen Wende im Wohnungsbau. Diese gravierenden Änderungen sollten Sie bei Ihren laufenden Projekten berücksichtigen.

Ihr Ansprechpartner bei der UmweltBank berät Sie dazu gerne und steht für Rückfragen zur Verfügung. 

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