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Die Bank für Windkraftprojekte
Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich der Windenergie
Mit Leidenschaft verfolgen wir seit 28 Jahren unsere Vision „100 Prozent erneuerbare Energien“ und blicken stolz auf über 300 finanzierte Windkraftprojekte mit einer installierten Leistung von rund 1,6 Gigawatt zurück. Unsere erste Windkraftanlage finanzierten wir bereits 1997. Profitieren auch Sie vom Know-how unserer Finanzierungsprofis!
Team Finanzierung Windkraftprojekte
Team Projektfinanzierung Windkraft
Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Die UmweltBank finanziert im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Windkraftprojekte von der Einzelanlage bis hin zum großen Windpark. Die Mindestgröße definiert sich durch die gesetzlichen Bestimmungen für die Teilnahme an der Ausschreibung und beträgt mindestens 1 MW/Anlage und Ausschreibung.
Neugründungen/Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG, OHG.
Das Angebot richtet sich nicht an GbRs, Privatpersonen und sonstige private Verbraucher:innen.
Nein, da wir bei einer Finanzierung nur auf die Ertragskraft des Windkraftprojektes und deren Besicherung abstellen, können keine operativ tätigen Gesellschaften finanziert werden. Es ist zwingend erforderlich, hierfür z. B. eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Ja, grundsätzlich werden auch Bestandswindparks finanziert.
Ja, sofern die Voraussetzungen für eine Einbindung von Refinanzierungsinstituten gegeben sind, binden wir gerne Mittel der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder anderer Partner:innen ein.
Die erstrangig beschränkt persönliche Dienstbarkeit sichert Ihnen als Betreiber:in das versteigerungsfeste Betreiberrecht der Anlage zu. Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstückes bzw. des Gebäudes auf dem Ihre Anlage installiert wurde, kann die Anlage weiterbetrieben werden.
Ja, wir stellen Ihnen gerne unser Formulierungsmuster für die Bestellung der dinglichen Rechte zur Verfügung.
Folgende Sicherheiten sind für die Finanzierung zu stellen:
Die UmweltBank akzeptiert Windertragsgutachten, die nach den aktuell gültigen Technischen Richtlinien für Windenergieanlagen des „FGW e.V. – Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien“ von durch die „Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)“ nach DIN EN ISO IEC 17025 akkreditierten Gutachtern erstellt wurden (siehe hierzu auch § 36h EEG 2023).
Eine Finanzierung zu 100 % ist in der Regel nicht möglich. Der:die Betreiber:in muss einen Teil der Investitionssumme als Eigenanteil in die Finanzierung einbringen. Die Höhe dieses Eigenkapitalanteils richtet sich nach der Höhe der Investitionskosten des Windkraftprojektes, der erzeugten Menge an Strom (kWh/kW) sowie der Höhe der Einspeisevergütung, die Sie für Ihren Strom erhalten.
Die UmweltBank finanziert Windkraftprojekte ausschließlich in Deutschland.
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen: Unterlagencheckliste Windkraft