UmweltVermögen Beteiligungs AG

Die Genussscheine der UmweltVermögen Beteiligungs AG stehen der Gesellschaft unbefristet zur Verfügung.

Die Verzinsung wird bedingungsgemäß in regelmäßigen Abständen an die aktuelle Marktzinsentwicklung angepasst und den genußscheininhabende Person bekannt gegeben. 

Die Emissionsbedingungen sowie die Bekanntmachungen für den Genußschein der UmweltVermögen Beteiligungs AG finden Sie nachfolgend.

Bekanntmachungen

30.10.2018
Mitteilung an die Gläubigerinnen und Gläubiger der Genussscheine der UmweltVermögen Beteiligungs AG (ISIN DE000A0QZ078)

31.12.2016 
Die UmweltVermögen Beteiligungs AG hat mit Wirkung zum 1.1.2017 den Anschlusszins für den Genußschein auf 2,25 % festgelegt (Mindestzinssatz gemäß Genußscheinbedingungen: 0,18 %). Die Verzinsung gilt für den Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.12.2018.

31.12.2014 
Die UmweltVermögen Beteiligungs AG hat mit Wirkung zum 1.1.2015 den Anschlusszins für den Genußschein 2005 auf 2,75 % festgelegt (Mindestzinssatz gemäß Genußscheinbedingungen: 0,91 %). Die Verzinsung gilt für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2016.

31.12.2012 
Die UmweltVermögen Beteiligungs AG hat mit Wirkung zum 1.1.2013 den Anschlusszins für den Genußschein 2005 auf 3,25 % festgelegt (Mindestzinssatz gemäß Genußscheinbedingungen: 0,96 %). Die Verzinsung gilt für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2014.

08.05.2008
Die UmweltVermögen Beteiligungs AG, Nürnberg hat mit Beschluss vom 28. April 2008 von der vertraglichen Ermächtigung gemäß § 1 Abs. 3 der Genussrechtsbedingungen Gebrauch gemacht und die Namensgenussrechte in Inhaberpapiere (WKN A0QZ07 / ISIN DE000A0QZ078) umgewandelt. 

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