Im Online-Banking (über Ihren Webbrowser): Melden Sie sich an und klicken Sie im Menü aufIhren Namen. Klicken Sie hier auf „Steuern & Finanzbehörden“. Hier können Sie einen Freistellungsauftrag anlegen oder einen bestehenden bearbeiten.
Alternativ können Sie auch diesen Link nutzen. Damit gelangen Sie direkt zum Online-Banking.
In der App: Klicken Sie im Menü auf „Services" und dann auf „Steuern & Finanzbehörden". Hier können Sie einen Freistellungsauftrag anlegen oder einen bestehenden bearbeiten.
Sie haben bisher alleine einen Freistellungsauftrag gestellt und möchten diesen nun zusammen mit Ihrem:r Ehepartner:in stellen? Bitte schicken Sie uns dazu diesen Vordruck zu:
Freistellungsauftrag
. Das geht mit der Post, per E-Mail oder über Ihr Online-Postfach.
Im Online-Banking (über Ihren Webbrowser): Melden Sie sich an und klicken Sie im Menü aufIhren Namen. Klicken Sie hier auf „Steuern & Finanzbehörden“. Gehen Sie dann auf den Punkt „Einkünfte und Steuern“. Oder nutzen Sie diesen Link, wenn Sie schon eingeloggt sind.
In der UmweltBankingApp: Klicken Sie im Menü auf „Services" und dann auf „Steuern & Finanzbehörden". Hier können Sie über „Einkünfte und Steuern“ die bisherigen Erträge abrufen.
Wichtig: Wir zeigen hier nur Erträge an, die bereits gutgeschrieben wurden. Noch nicht gebuchte Einkünfte sehen Sie im Online-Banking nicht.
Kirchensteuer?
Wir fragen beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind. Wenn ja, führen wir die Kirchensteuer für Ihre Erträge bei uns automatisch ab.
Sie sind nicht kirchensteuerpflichtig? Dann ziehen wir von Ihren Einkünften keine Kirchensteuer ab.
Frist für Änderungen
Im Online-Banking können Sie Ihren Freistellungsauftrag jeweils bis zum 31.12. des Jahres anpassen.
Reduzieren können Sie den Freibetrag nur, solange Sie diesen noch nicht verbraucht haben.