
Anlagekriterien & Finanzierungsgrundsätze
Klare Kriterien dafür, was wir finanzieren und was nicht
Seit ihrer Gründung verbindet die UmweltBank Bankgeschäft mit klaren ökologischen und sozialen Kriterien. Für unsere Finanzierungs- und Investitionstätigkeiten sowie unser Produktangebot haben wir verbindliche Positiv- und Ausschlusskriterien festgelegt. Diese bestimmen, welche Projekte, Unternehmen und Investments für uns grundsätzlich infrage kommen - und welche nicht. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom Umweltrat überwacht.
Das Geld, das Sie bei der UmweltBank anlegen, fließt in Projekte aus den Bereichen:
- erneuerbare Energien wie Solar- und Windprojekte
- Immobilien: energieeffiziente Gebäude nach dem Standard der KfW-Energieeffizienzklassen, Wohnprojekte und soziale Infrastruktur
Positivkriterien
Wofür wir Finanzierungen und Investments bereitstellen
Unsere Positivkriterien orientieren sich an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).
Besonders im Fokus stehen bei uns diese vier SDGs:
SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie
Wir finanzieren Vorhaben zur Förderung und Nutzung erneuerbarer Energien, beispielsweise Wind- und Photovoltaikanlagen und Speicherlösungen.
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
Dazu gehören beispielsweise energieeffiziente Gebäude, bezahlbarer Wohnraum, soziale Einrichtungen sowie nachhaltige Mobilitäts- und Quartierskonzepte.
SDG 12 – Nachhaltiger Konsum und Produktion
Wir berücksichtigen unter anderem Vorhaben und Unternehmen, die einen ressourcenschonenden Umgang mit Rohstoffen und Produkten fördern - beispielsweise in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Upcycling oder langlebige Produkte und Dienstleistungen.
SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
Hierzu zählen insbesondere Vorhaben zur Energieeinsparung, energetischen Sanierung und Vermeidung von Treibhausgasemissionen.
Ausschlusskriterien
Was wir nicht finanzieren
Wir wissen: Es ist nicht immer alles schwarz und weiß. Trotzdem oder gerade deswegen haben wir klar definiert, wo für uns Grenzen liegen. Neben unseren Positivkriterien legen verbindliche Ausschlusskriterien fest, welche Geschäftspraktiken und Geschäftsfelder mit unseren Anforderungen nicht vereinbar sind.
Um diese anschaulich darzustellen, führen wir für jeden Bereich schädliche Verhaltensweisen auf. Diese umfassen jedoch nicht die komplette Bandbreite der ausgeschlossenen Praktiken.
Was aber genau ist schädliches Verhalten? Jegliche Form von Verhalten, das zur Verschlechterung der Lebensqualität von Menschen und Tieren beiträgt und/ oder dem Erhalt der Natur schadet.
- Erklärung zum Ausschluss unvereinbarer Geschäftspraktiken:
Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie gegen anerkannte internationale Standards für verantwortungsvolles Handeln verstoßen – etwa die Prinzipien des UN Global Compact, die OECD-Leitsätze oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Dazu zählen Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten, bestätigte Verstöße gegen etablierte Umweltnormen oder wirtschaftliches Fehlverhalten z. B. Bestechung oder Geldwäsche. - Erklärung zum Ausschluss kritischer Branchen:
Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie Umsätze in kritischen Branchen erzielen oder wenn Teile ihres Umsatzes auf kontroversem Verhalten beruhen. - Erklärung zu Investitionen in Staatsanleihen:
Im Rahmen der Investitionstätigkeit in Staatsanleihen wird auf einen detailliert ausgearbeiteten Kriterienkatalog zurückgegriffen, der systematisch geprüft wird, sobald Investitionen in einzelne Staaten in Betracht gezogen werden.
Dokumente
-
Anlage- und Finanzierungskriterien (PDF | 974.01kB)
-
Richtline zur Nutzung von Derivaten in UmweltBank Fonds (PDF | 13.26kB)
-
Engagementstrategie UmweltBank Fonds (PDF | 105.16kB)
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