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Anlagekriterien & Finanzierungsgrundsätze
So definieren wir nachhaltige Geldanlage
Die UmweltBank erhält und schafft eine lebenswerte Welt – für uns und für kommende Generationen. Aus dieser Vision heraus ergibt sich für uns die Verpflichtung, ausschließlich Produkte anzubieten oder Geschäfte zu tätigen, die dem Ziel einer lebenswerten Welt dienen.
Um sicherzustellen, dass alle von der UmweltBank angebotenen Produkte und die von ihr ausgegebenen Kredite diese Vision unterstützen, haben wir weitreichende Positiv- und Ausschlusskriterien definiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom Umweltrat überwacht. Er übt die Funktion eines unabhängigen ökologischen Kontrollorgans aus und stellt damit das Pendant zum Aufsichtsrat dar.
Das Geld, das Sie bei der UmweltBank anlegen, fließt in nachhaltige Zukunftsprojekte, beispielsweise aus folgenden Bereichen:
- erneuerbare Energien
- ökologisches Bauen
Positivkriterien
Die UmweltBank finanziert Projekte und investiert in Unternehmen, die eine nachhaltige Verbesserung der aktuellen Lebenssituation ermöglichen – im Einklang mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).
Ausschlusskriterien
Wir wissen: Es ist nicht immer alles schwarz und weiß. Trotzdem oder gerade deswegen werden wir immer die höchsten Maßstäbe an Investitionen und Finanzierungen anlegen. Nachhaltiges Engagement und Transparenz stellen für uns nicht zu verletzende Rahmenbedingungen dar. Darüber hinaus schließen wir eine ganze Reihe von Wirtschaftszweigen und Praktiken von einer Zusammenarbeit mit der UmweltBank aus. Um diese anschaulich darzustellen, führen wir für jeden Bereich schädliche Verhaltensweisen auf. Diese umfassen jedoch nicht die komplette Bandbreite der ausgeschlossenen Praktiken.
Was aber genau ist schädliches Verhalten? Jegliche Form von Verhalten, das zur Verschlechterung der Lebensqualität von Menschen und Tieren beiträgt und/oder dem Erhalt der Natur schadet.
- Erklärung zum Ausschluss unvereinbarer Geschäftspraktiken:
Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie gegen anerkannte internationale Standards für verantwortungsvolles Handeln verstoßen – etwa die Prinzipien des UN Global Compact, die OECD-Leitsätze oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Dazu zählen Verletzungen von Menschen- und Arbeitsrechten, Umweltzerstörung oder wirtschaftliches Fehlverhalten. - Erklärung zum Ausschluss kritischer Branchen:
Unternehmen werden ausgeschlossen, wenn sie Umsätze in kritischen Branchen erzielen oder wenn Teile ihres Umsatzes auf kontroversem Verhalten beruhen. - Erklärung zu Investitionen in Staatsanleihen:
Im Rahmen der Investitionstätigkeit in Staatsanleihen wird auf einen detailliert ausgearbeiteten Kriterienkatalog zurückgegriffen, der systematisch geprüft wird, sobald Investitionen in einzelne Staaten in Betracht gezogen werden.
Dokumente
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Anlage- und Finanzierungsgrundsätze (PDF | 1.98MB)
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