- Bereits ab 34 Euro monatlich
- Gefördert von Unternehmen & Staat
- Breit gestreute Investition in grüne Unternehmen
Anlegen in nachhaltigen Fonds
Umweltfonds sind eine sinnvolle Alternative, wenn Sie nicht direkt in einzelne Umweltwerte investieren möchten. Die Zusammenstellung erfolgt durch erfahrene Fondsmanager_innen nach strengen ökologischen und sozialen Auswahlkriterien.
Zuschüsse & Förderung erhalten
Mit einem VL-Fondssparplan können Sie Staat und Arbeitgeber_in am Aufbau Ihres Vermögens beteiligen. Bis zu 20 % Arbeitnehmersparzulage im Jahr als staatlicher Zuschuss sind möglich.
Langfristig Vermögen aufbauen
Durch den regelmäßigen Kauf von Fondsanteilen wirken Sie mit VL-Fondssparplänen dem Auf und Ab an den Börsen entgegen. Dank des Durchschnittskosteneffekts investieren Sie automatisch antizyklisch, da Sie bei niedrigen Börsenkursen mehr Fondsanteile erwerben als bei hohen Börsenkurse.
Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die ein Unternehmen für den_die Arbeitnehmer_in anlegt. Die Höhe hängt vom Betrieb ab - maximal gibt es 40 €. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Personalabteilung, ob Sie einen Zuschuss erhalten.
- Der Staat bezuschusst das mit einer Arbeitnehmersparzulage. Dazu muss Ihr zu versteuerndes Einkommen jedoch unter 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete liegen. Die Zulage beträgt 20 % auf maximal 400 Euro des eingezahlten Betrags im Jahr, also bis zu 80 Euro.
Wie geht Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen?
- Bei einem VL-Fondssparplan wird der Beitrag jeden Monat in einen Fonds eingezahlt. Dafür muss der Sparplan VL-fähig sein.
- VL-Fondssparpläne werden maximal 6 Jahre bespart. Danach können Sie sich den Betrag auszahlen lassen, den Sparplan ruhen lassen oder erneut einen eröffnen. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie am Laufzeitende, wenn der Vertrag im 7. Jahr ruht.
Unser Fondsangebot für VL-Sparen:
So legen Sie einen VL-Fondssparplan an
Bitte beachten Sie: Die Depoteröffnung und -verwaltung erfolgt aus technischen Gründen über die FIL Fondsbank GmbH (FFB). Die UmweltBank bleibt aber als persönliche Ansprechpartnerin an Ihrer Seite. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Expert_innen jederzeit zur Verfügung. Mehr Infos finden Sie auch weiter unten in den FAQ.

Depoteröffnung bei FFB und Legitimation
Für einen Fondssparplan eröffnen Sie ganz einfach online ein Depot bei unserer Partnergesellschaft FIL Fondsbank GmbH (FFB). Die Legitimation erfolgt entweder online per Videochat oder in einer Filiale der Deutschen Post. Bitte beachten Sie, dass Sie ein gültiges Ausweisdokument benötigen.
Bestätigung
Nach der erfolgreichen Depoteröffnung schickt Ihnen die FFB eine E-Mail. Diese enthält eine Kopie Ihres Antrags für Ihre Unterlagen. Zur Entschlüsselung der Datei erhalten Sie ein Passwort per SMS an Ihre Mobilfunknummer.
Einrichtung und Verwaltung
Zur Einrichtung des Fondssparplans erhalten Sie eine E-Mail von der UmweltBank. Alternativ können Sie den Fondssparplan auch über das FFB-Kundenportal anlegen. Die Zugangsdaten zum Portal sowie die Vertragsbestätigung für Ihre_n Arbeitgeber_in erhalten Sie per Post von der FFB.
Bitte beachten Sie:
Ein Fondssparplan mit vermögenswirksamen Leistungen kann nur auf den_die Arbeitnehmer_in direkt abgeschlossen werden. Gemeinschaftsdepots sind nicht möglich. Die vermögenswirksamen Leistungen dürfen ausschließlich auf das Einzeldepot des VL-Empfangenden eingezahlt werden. Eine Einzahlung auf ein gemeinsames Ehegattendepot oder das Depot eines_r Dritten ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Die Eröffnung eines Fondssparplanes erfolgt auf Basis der wesentlichen Anlegerinformationen, des Verkaufsprospektes sowie des Rechenschafts- und Halbjahresberichts des ausgewählten Fonds sowie der FFB Vertragsunterlagen und des FFB Preis- & Leistungsverzeichnisses. Die Depotgebühr für einen VL-Fondssparplan beträgt 12 Euro pro Jahr.
Der Kurs der Fondsanteile unterliegt Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Fonds sind nicht geeignet für Anleger_innen, die eine risikolose Anlage anstreben oder die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Die UmweltBank gibt keine Empfehlungen zum Erwerb, Halten oder Verkauf einzelner Finanzinstrumente (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG).

Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 18:00 Uhr
Wir rufen Sie auch gerne an!
Sie wünschen einen persönlichen und unverbindlichen Austausch zum Thema Geldanlage?
Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin. Unser mehrfach ausgezeichneter Kundenservice ruft Sie gern zur gewünschten Zeit zurück.
Konditionen & Details zum VL-Fondssparen
Produktart | VL-Fondssparplan |
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Verwahrung der Fonds | FFB-Depot |
Beitragszahlung | ab 34 € pro Monat |
Fondsauswahl | |
Fondswechsel | Einmal jährlich kostenlos möglich |
Kosten |
|
Einmalzahlungen | nicht möglich |
Fragen zum VL-Fondssparen
Ja, Sie haben gesetzlich den Anspruch auf die Überweisung von VL-Leistungen durch den_die Arbeitgeber_in. Gibt es keinen Zuschuss, erfolgt eine vollständige Verrechnung mit Ihrem Gehalt.
Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie die neue Personalabteilung über Ihren laufenden VL-Fondssparplan informieren. Hierfür finden Sie in Ihrem FFB-Onlineportal das Formular "VL-Arbeitgeberbescheinigung".
Dazu darf Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 20.000 € (bei Verheirateten das Doppelte) sein. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie nach einer sechsjährigen Ansparphase. Im Anschluss müssen Sie den Vertrag bis zum Ablauf des Kalenderjahres ruhen lassen und dürfen währenddessen nicht über das angesparte Guthaben verfügen.
Wenn Sie der automatischen Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern zustimmen, wird die Arbeitnehmersparzulage automatisch beantragt. Die Zulage wird bei Berechtigung am 31.12. des siebten Vertragsjahres automatisch im gewählten Umweltfonds angelegt.
Normalerweise nein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das aber möglich. Dazu gehören u. a. andauernde Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit oder Tod des_der Anspruchsinhaber_in.
Die Zulage beträgt 20 % der Einzahlung (jedoch maximal auf 400 Euro) in den Kalenderjahren, in denen die Einkommensgrenze unterschritten wird. Steigt Ihr Einkommen zwischenzeitlich, wird die Zulage anteilig ausgezahlt.
Ein (teilweiser) Anteilsverkauf ist nur nach der Auflösung des Vertrages möglich und kann den Verlust der Arbeitnehmersparzulage zur Folge haben.
Hierfür ist lediglich ein formloses Schreiben an auftrag@ffb.de mit Ihrer Unterschrift notwendig.
Wenn Sie den gleichen VL-Fondssparplan für weitere 6 Jahre wünschen, müssen Sie nichts weiter tun. Es wird automatisch ein Anschlussvertrag eröffnet.