Derzeit keine Einrichtung von VL-Fondssparplänen möglich
Im Oktober 2023 führen wir eine neue Banking-Plattform ein. Daher bieten wir bis auf Weiteres leider keine VL-Fondssparpläne an. Sie können jedoch schon bald einen klassischen Fondssparplan direkt im Online-Banking der UmweltBank einrichten.
Fondsangebot der UmweltBank:
Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 18:00 Uhr
Wir rufen Sie auch gerne an!
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Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin. Unser mehrfach ausgezeichneter Kundenservice ruft Sie gern zur gewünschten Zeit zurück.
Anlegen in nachhaltigen Fonds
Umweltfonds sind eine sinnvolle Alternative, wenn Sie nicht direkt in einzelne Umweltwerte investieren möchten. Die Zusammenstellung erfolgt durch erfahrene Fondsmanager:innen nach strengen ökologischen und sozialen Auswahlkriterien.
Zuschüsse & Förderung erhalten
Mit einem VL-Fondssparplan können Sie Staat und Arbeitgeber:in am Aufbau Ihres Vermögens beteiligen. Bis zu 20 % Arbeitnehmersparzulage im Jahr als staatlicher Zuschuss sind möglich.
Langfristig Vermögen aufbauen
Durch den regelmäßigen Kauf von Fondsanteilen wirken Sie mit VL-Fondssparplänen dem Auf und Ab an den Börsen entgegen. Dank des Durchschnittskosteneffekts investieren Sie automatisch antizyklisch, da Sie bei niedrigen Börsenkursen mehr Fondsanteile erwerben als bei hohen Börsenkurse.
Was sind vermögenswirksame Leistungen (VL)?
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die ein Unternehmen für den/die Arbeitnehmer:in anlegt. Die Höhe hängt vom Betrieb ab - maximal gibt es 40 €. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Personalabteilung, ob Sie einen Zuschuss erhalten.
- Der Staat bezuschusst das mit einer Arbeitnehmersparzulage. Dazu muss Ihr zu versteuerndes Einkommen jedoch unter 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 Euro für Verheiratete liegen. Die Zulage beträgt 20 % auf maximal 400 Euro des eingezahlten Betrags im Jahr, also bis zu 80 Euro.
Wie geht Fondssparen mit vermögenswirksamen Leistungen?
- Bei einem VL-Fondssparplan wird der Beitrag jeden Monat in einen Fonds eingezahlt. Dafür muss der Sparplan VL-fähig sein.
- VL-Fondssparpläne werden maximal 6 Jahre bespart. Danach können Sie sich den Betrag auszahlen lassen, den Sparplan ruhen lassen oder erneut einen eröffnen. Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie am Laufzeitende, wenn der Vertrag im 7. Jahr ruht.