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Echtzeitüberweisungen
Eine Echtzeitüberweisung (auch „Instant Payment“) ist eine SEPA-Überweisung, bei der das Geld in ca. 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Die Ausführung erfolgt sofort nach Freigabe und ist nicht stornierbar.
Echtzeitüberweisungen sind derzeit über das Online-Banking oder die UmweltBanking App möglich. Voraussetzung ist, dass sowohl die abgebende als auch die empfangende Bank am Echtzeitverfahren teilnehmen.
Zum 5. Oktober 2025 tritt die EU-Verordnung 2024/886 in Kraft. Sie verpflichtet alle Zahlungsdienstleister im Euroraum zu neuen Standards im Umgang mit SEPA-Überweisungen.
Das ändert sich konkret:
1. Einführung der Empfängerüberprüfung (VoP – Verification of Payee)
- Bei SEPA- und Echtzeitüberweisungen wird künftig geprüft, ob Empfängername und IBAN übereinstimmen.
- Folgende Prüfergebnisse sind möglich:
- Match – Name stimmt überein
- Close Match – Name stimmt ungefähr überein
- No Match – Name stimmt nicht überein
- Prüfung nicht möglich – z. B. Zahlungen außerhalb des Euroraums oder fehlende Unterstützung der Empfängerbank
Wichtig:
Die Empfängerüberprüfung ist nur bei Zahlungskonten (z. B. Girokonten) möglich.
Für Sparbücher, Termingelder oder andere Kontenarten lautet das Prüfergebnis ebenfalls: „Prüfung nicht möglich“.
2. Wegfall der Betragsgrenze für Echtzeitüberweisungen
- Künftig gibt es keine standardmäßige Betragsgrenze mehr für Echtzeitüberweisungen.
- Individuelle Limits (z. B. im Online-Banking oder auf Kontoebene) bleiben weiterhin bestehen.
3. Anpassungen bei Sammelüberweisungen
- Bei Sammelüberweisungen wird künftig jede Einzelüberweisung vor der Ausführung per VoP geprüft.
- Das Ergebnis wird zusammengefasst zur Verfügung gestellt.
- Firmenkund:innen (Nicht-Verbraucher) können auf die VoP-Prüfung verzichten.
Auch Terminüberweisungen und Daueraufträge lassen sich künftig als Echtzeitüberweisungen ausführen – einschließlich der Angabe einer individuellen Ausführungszeit.