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So sorgen Sie richtig vor
Marketingmitteilung
Selbstständige genießen viele Freiheiten, haben dafür aber auch mehr finanzielle Verantwortung. So müssen Selbstständige ihre Altersvorsorge beispielsweise alleine auf die Beine stellen. Dafür stehen ihnen verschiedene Wege offen. Einer davon ist sogar die gesetzliche Rente. Aber lohnt sich das und wie gut sind Rürup & Co.?
Eine Selbstständigkeit muss nicht bedeuten, ein großes Unternehmen mit vielen Angestellten zu führen. Selbstständige gibt es auch im Handwerk, Journalismus, Design, Sport, in der Medizin, Pflege, Steuerberatung oder Erziehung. Die Liste ist natürlich längst nicht vollständig. Menschen, die in diesen Berufen arbeiten, sind in vielen Fällen nicht angestellt. Sie gehören zu den freien Berufen oder gelten als Selbstständige. Manche haben tatsächlich Angestellte, viele arbeiten aber auch als Ein-Personen-Unternehmen (Soloselbstständige).
Selbstständige tragen das volle Risiko für ihren unternehmerischen Erfolg. Sie bieten eine Dienstleistung oder ein Produkt an und leben von den Einnahmen, die sie durch den Verkauf erzielen. Ein festes Gehalt oder Lohn beziehen sie nicht. Dafür können Freiberufler und Selbstständige ihre Arbeitszeit und den Arbeitsort frei wählen. Auch müssen sie niemanden fragen, wenn sie in Urlaub fahren möchten. Ihre Gewinne unterliegen der Einkommensteuer.
Da Selbstständige kein Gehalt bekommen, zahlen nur wenige in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Eine OECD-Studie aus dem Jahr 2019 ergab, dass das Rentenniveau bei Freiberuflern und Selbstständigen in Deutschland viel niedriger ist als das der Angestellten. Bei den Soloselbstständigen ist die Rentenabdeckung seit Mitte der 2000er-Jahre sogar gefallen. Immer wieder ist eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige im Gespräch. Bislang unterliegen sie jedoch keiner Pflicht für das Alter vorzusorgen. Stattdessen gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, – teils staatlich gefördert – eine (private) Rente aufzubauen.
Auch wenn Selbstständige bislang nicht verpflichtet sind, sich um ihre Altersvorsorge zu kümmern, sollten sie rechtzeitig damit beginnen. An erster Stelle steht natürlich, mit der eigenen Tätigkeit genügend Einkommen zu erzielen. Aber auch mit kleineren Beiträgen lässt sich schon viel bewirken, solange Sie früh anfangen, für Ihr Alter vorzusorgen. Wie unser Beispiel der Basis-Rente oben zeigt, kann es sich zu einem späteren Zeitpunkt noch genauso lohnen, die Rentenlücke mit weiteren Bausteinen wie einer Basis-Rente zu schließen.
Welche Altersvorsorge die beste Variante ist, muss jede:r Selbstständige individuell entscheiden. Denn hier spielen nicht nur die finanziellen Möglichkeiten, sondern auch die jeweilige Lebenssituation und das persönliche Risikoempfinden eine große Rolle. Idealerweise setzt sich Ihre Altersvorsorge aus mehreren Bausteinen zusammen.
Wichtig ist, dass Sie einen ausreichenden Betrag investieren. Angestellte zahlen rund 18,6 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Als Selbständige:r sollten Sie mindestens diesen Beitrag für die Altersvorsorge beiseitelegen. Als Faustformel gilt also: 20 Prozent der Einnahmen fließen in die Altersvorsorge. Und wenn diese noch nachhaltig gestaltet werden kann – perfekt!
Risiken
Der Kurswert von Wertpapieren unterliegt Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Das eingesetzte Kapital unterliegt einem Verlustrisiko. Fonds sind somit nicht geeignet für Anlegende, die eine risikolose Anlage anstreben. Anleger sollten Ihr Geld nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen, weil sonst das Risiko besteht, dass sich innerhalb der empfohlenen Haltedauer mögliche Wertschwankungen nicht ausgeglichen haben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die künftige Wertentwicklung nicht der Wertentwicklung der Vergangenheit entspricht.
Hinweise
Diese Marketingmitteilung ist nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Kauf, Verkauf, Zeichnung, Tausch, Rückkauf, Halten oder Übernahme eines bestimmten Finanzinstruments dar (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG). Die UmweltBank erbringt keine Anlageberatungsdienstleistungen.
Für die Erstellung und den Inhalt dieser werblichen Information ist allein die UmweltBank AG als Vertriebsstelle bzw. Vertriebspartnerin verantwortlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG aufzuheben. Die steuerliche Behandlung des Fonds hängt von den persönlichen Verhältnissen der Anlegenden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anlegende sollten sich insbesondere in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht vor einer individuellen Anlageentscheidung fachkundig beraten lassen. Der Fonds darf weder direkt noch indirekt in den USA vertrieben noch an US-Personen verkauft werden.
Weiterführende Produktinformationen
Ausführliche produktspezifische Informationen, insbesondere zu den Anlagezielen, den Anlagegrundsätzen, zu Chancen und Risiken sowie Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt, dem Basisinformationsblatt, den Anlagebedingungen, sowie den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Informationen erhalten Sie in deutscher Sprache auf einem dauerhaften Datenträger oder auf Verlangen kostenlos in Papierform bei der jeweiligen EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaft.
Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Bitte lesen Sie insbesondere den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt des Fonds, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.