- Kreditlaufzeit bis zu 25 Jahren
- Standardbesicherung („non-recourse“)
- Rechtlich geprüfter Muster-Stromliefervertrag
Kreditlaufzeit bis zu 25 Jahren
Die Mindestlaufzeit des ersten PPA mit fester Vergütung muss dabei nur 5 Jahre betragen.
Standardbesicherung
Keine Zusatzsicherheiten im Vergleich zu klassischen EEG-Finanzierungen.
Muster-Stromliefervertrag
Unser kostenloser Mustervertrag unterstützt Sie dabei, die Transaktionskosten zu senken.
Expertise sowie eine transparente, ehrliche Beratung sind unser Beitrag für den Erfolg Ihres Projekts

Große Photovoltaikanlagen können inzwischen ohne EEG-Förderung wirtschaftlich betrieben werden. Fundierte Strommarktkenntnisse, rechtssichere Stromlieferverträge und eine passgenaue Finanzierung sind elementare Bausteine für den langfristigen Projekterfolg. Mit Erfahrung und Know-how entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam nachhaltige Lösungen für Ihre anspruchsvollen Projekte.
Thomas Scheppler – Teamleiter Finanzierung Energie- und Infrastrukturprojekte
Das hat die UmweltBank bereits finanziert:
Webinar: Erfolgreiche Finanzierung und Umsetzung von PPA-Projekten
Power-Purchase-Agreements (PPAs) sind eine vielversprechende Möglichkeit den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben. Die Anforderungen an solche Projekte und an die am Vertrag beteiligten Parteien sind neu und höher als bei herkömmlichen Projekten. Damit der Einstieg in diese Form der Anlagenfinanzierung gelingt, besprechen wir im kostenlosen Webinar (Aufzeichnung) die ersten Praxiserfahrungen aus Sicht des Investors und des Finanzierungspartners.

Ihr Weg zur Finanzierung:
Anfrage
Füllen Sie unseren Online-Antrag aus. Halten Sie dazu bitte die wichtigsten Infos zu Ihrem Projektvorhaben bereit.
Erstprüfung
Wir prüfen, ob wir Ihr Vorhaben finanzieren können. Das dauert ca. zwei Wochen.
Kontaktaufnahme
Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf. Bei Bedarf fordern wir weitere Informationen von Ihnen an. Welche das sein könnten, erfahren Sie in unserer Unterlagencheckliste.
Projektbegleitung
In einem persönlichen Gespräch lernen Sie Ihre Ansprechperson kennen, die
mit Ihnen die weiteren Schritte bespricht.
Finanzierungsleitfaden
Der ausführliche Leitfaden dient Ihnen als Orientierung, welche Projekte wir im Bereich Photovoltaik finanzieren.

Unterlagencheckliste
Mit der Unterlagencheckliste verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Informationen wir ggf. von Ihnen benötigen.

Muster-Stromliefervertrag
Der Muster-Stromliefervertrag dient als Strukturvorlage für Ihre Finanzierungsanfrage.

Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Gemeinsam Ihr Projekt verwirklichen
Die wichtigsten Antworten zu Ihren Fragen:
PPA-Projekte sind komplexer und risikobehafteter als Projekte mit gesicherter EEG-Vergütung. Daher begleiten wir gerne professionelle Investorinnen und Investoren mit idealerweise langjähriger Erfahrung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Außerdem setzen wir fundierte Kenntnisse zur Funktionsweise des Strommarkts und Einschätzungen zur Entwicklung der Strommarktpreise voraus.
Neugründungen/Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG, OHG.
Nein, da wir bei einer Finanzierung nur auf die Ertragskraft der Photovoltaikanlage und deren Besicherung abstellen, können keine operativ tätigen Gesellschaften finanziert werden. Es ist zwingend erforderlich, hierfür z. B. eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Die UmweltBank finanziert derzeit ausschließlich neu zu errichtende Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Deutschland ab einer installierten Leistung von 5 MWp.
Die Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Investitionskosten und dem von der UmweltBank ermittelten Kreditbetrag auf Basis der geplanten Umsatzerlöse und Betriebskosten über die Laufzeit des Vorhabens. Unabhängig davon beträgt die Mindesteigenkapitalquote 10 %. Gerne prüfen wir nach Vorlage von ersten aussagekräftigen Unterlagen die Erstellung einer Finanzierungsindikation.
PPA-Projekte unterliegen im Vergleich zu EEG-Projekten zusätzlich einem Bonitätsrisiko des Stromabnehmers und in der Regel einem Strompreisänderungsrisiko. Der risikoadjustierte Zinssatz ist somit abhängig von der Bonität des Stromabnehmers und der Preisbindung des ersten Stromliefervertrages. Der Zinssatz liegt demzufolge über dem Zinssatz für vergleichbare Projekte mit EEG-Vergütung. Gerne prüfen wir nach Vorlage von ersten aussagekräftigen Unterlagen die Erstellung einer Finanzierungsindikation.
Die Projektfinanzierung erfolgt grundsätzlich „non-recourse“. Es sind die Standardsicherheiten zu stellen, d. h. keine Zusatzsicherheiten im Vergleich zu klassischen EEG-Finanzierungen. Das Eintrittsrecht der UmweltBank in alle wesentlichen Verträge wird auf die Stromlieferverträge ausgeweitet. Die Stellung einer Bürgschaft oder Patronatserklärung durch den Stromabnehmer zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtungen ist anzustreben, aber bei entsprechender Bonität nicht verpflichtend.
Die Ansparung von Rücklagen für Kapitaldienst oder Ersatzinvestitionen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Kreditlaufzeiten von mehr als 20 Jahren ist jedoch vor dem Hintergrund zunehmender technischen Risiken in Abhängigkeit der Kreditlaufzeit eine Rücklage von bis zu 75 €/kWp über die ersten 20 Jahre zu bilden. Diese ist zweckgebunden für Reparaturen und Ersatzinvestitionen.
Zur Standardisierung und Reduzierung von Transaktionskosten hat die UmweltBank einen rechtlich geprüften Muster-Stromliefervertrag entwickelt und stellt diesen kostenfrei zur Verfügung. Dieser kann gerne bei dem zu finanzierenden Projekt verwendet werden. Selbstverständlich werden auch andere Stromlieferverträge akzeptiert. Deren Inhalt muss den Anforderungen der UmweltBank entsprechen und durch eine externe Anwaltskanzlei in Abstimmung mit der UmweltBank freigegeben werden. Die Kosten für die Vertragsprüfung sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen.
Zunächst sollte der Lieferbeginn nicht zu eng vereinbart und mindestens ein halbes Jahr Puffer nach dem geplantem Inbetriebnahmedatum eingeplant werden. Eine verspätete Inbetriebnahme kann zu Entschädigungszahlungen führen. Aus Finanzierungs- und Risikogesichtspunkten empfehlen wir, nur die tatsächlich produzierten Strommengen zu vermarkten („pay as produced“). Vereinbarungen über feste Mengen oder Bänder („pay as nominated“) führen bei der Lieferung von Mindermengen zu Entschädigungszahlungen oder teuren Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und sind für die finanzierende Bank nur mit hohen Abschlägen kalkulierbar. Die technische Verfügbarkeit der Anlage sollte nicht zu hoch angesetzt werden, maximal 97 %. Geplante Nicht-Verfügbarkeiten (z. B. Wartung, Regelung durch den Stromabnehmer oder Netzbetreiber) sowie Ausfälle infolge höherer Gewalt zählen nicht dazu. Eine geringere Verfügbarkeit bei verschuldeten Ausfällen führt ebenfalls zu Entschädigungszahlungen an den Stromabnehmer.
Die Vertragsverhandlungen unter Ausgleich der verschiedenen Interessen (Stromabnehmer_in, Anlagenbetreiber_in, finanzierende Bank) sind sehr zeitintensiv. Zudem muss der Vertrag im Rahmen einer rechtlichen „Due Diligence“ durch einen Fachanwalt oder eine -anwältin geprüft werden. Wir empfehlen daher einen frühzeitigen Verhandlungsbeginn. Die UmweltBank ist zwingend vor dem rechtswirksamen Abschluss des Stromliefervertrages einzubeziehen. Die PPA-Marktpreise sind derzeit sehr volatil. Der Preis sollte daher frühzeitig fixiert werden und nicht erst, wenn mit der Errichtung der Anlage begonnen wird. Nachverhandlungsklauseln oder geringe Hürden für eine Kündigung durch den Stromabnehmer sind zu vermeiden. Dies erhöht das Strompreisänderungsrisiko und führt zu einer Verschlechterung der Sicherheiten für die finanzierende Bank. Bei fehlenden Rechtsnachfolgeregelungen und Eintrittsrechten für die finanzierende Bank oder Dritte ist das PPA nicht „bankable“.
Die UmweltBank hat auf Grundlage von Strompreisszenarien mehrerer unabhängiger Energiemarktexperten eigene Strompreisszenarien unter differenzierten Annahmen kalkulieren lassen. Die Zahlen werden entsprechend den Marktentwicklungen laufend aktualisiert, sind jedoch nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Unabhängig davon erwarten wir eine Einschätzung zur Entwicklung der Strommarktpreise durch die Investor_innen.
Die betriebsnotwendigen Flächen (Anlagenstandort, Kabelwege, Standort Übergabestation/Umspannwerk) sind für die kreditnehmende Gesellschaft über mindestens 30 Jahre zu sichern.
Die wesentlichen Komponenten (Module, Wechselrichter) sind mit der UmweltBank abzustimmen. Hierbei legen wir Wert auf große Hersteller (z. B. Tier 1) mit hohen Qualitätsstandards. Bei größeren Solarparks ist eine technische Risikostreuung bei den Komponenten (z. B. Module von zwei Herstellern) sowie eine dezentrale Parkarchitektur wünschenswert. Es werden ausschließlich kristalline Module finanziert. Bei Anlagengrößen über 20 MWp und/oder Kreditlaufzeiten von über 20 Jahren ist standardmäßig ein branchenüblicher Modultest durch ein Prüfinstitut in Abstimmung mit der UmweltBank mit positivem Ergebnis vorzulegen. Die Kosten für den Modultest sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen. Diese muss sicherstellen, dass das finanzierte Projekt während der gesamten Kreditlaufzeit durch einen gültigen Betriebsführungs- und Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen in Stand gehalten wird. Zudem müssen die Regelungen und Verpflichtungen aus dem jeweiligen Stromliefervertrag gegenüber dem Stromabnehmer (z. B. Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit, Meldepflichten) durch die Betriebsführung erfüllt werden.
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen.