Ausschreibung der BNetzA
- Individuelle Finanzierungslösung
- Langjährige Expertise in Photovoltaikprojekten
- Finanzierung von Zusatzerlösen aus Stromlieferverträgen (PPA) möglich
Wir sind der festen Überzeugung, dass das Ausschreibungsverfahren ein wesentlicher Bestandteil für die weitere Marktintegration der erneuerbaren Energien und letztendlich Schlüsselelement für das Gelingen der Energiewende in Deutschland ist.
Holger Donhauser - Teamleiter Photovoltaik
Anfrage
Füllen Sie unseren Online-Antrag aus. Halten Sie dazu bitte die wichtigsten Infos zu Ihrem Projektvorhaben bereit.
Erstprüfung
Wir prüfen, ob wir Ihr Vorhaben finanzieren können. Das dauert ca. zwei Wochen.
Kontaktaufnahme
Wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf. Bei Bedarf fordern wir weitere Informationen von Ihnen an. Welche das sein könnten, erfahren Sie in unserer Unterlagencheckliste.
Projektbegleitung
In einem persönlichen Gespräch lernen Sie Ihre Ansprechperson kennen, die
mit Ihnen die weiteren Schritte bespricht.
Der ausführliche Leitfaden dient Ihnen als Orientierung, welche Projekte wir im Bereich Photovoltaik finanzieren.
Mit der Unterlagencheckliste verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Informationen wir ggf. von Ihnen benötigen.
Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Die UmweltBank finanziert im Rahmen der EEG-Förderung Photovoltaikprojekte ab einer Anlagengröße von 1 MWp. Zusätzlich finanziert sie neu zu errichtende Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Basis von Stromlieferverträgen (PPA) ab einer installierten Leistung von 5 MWp.
Neugründungen/Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG.
GbRs, Privatpersonen, Ehepaare und sonstige private Verbraucher:innen.
Nein, da wir bei einer Finanzierung nur auf die Ertragskraft der Photovoltaikanlage und deren Besicherung abstellen, können keine operativ tätigen Gesellschaften finanziert werden. Es ist zwingend erforderlich, hierfür z. B. eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Ja, Photovoltaikprojekte mit Eigenverbrauch können finanziert werden.
Die UmweltBank bietet standardmäßig Kreditlaufzeiten von bis zu 20 Jahren an.
Sofern die Fördervoraussetzungen der Refinanzierungsstelle (z. B. KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank) erfüllt werden, können diese beantragt werden. Photovoltaikanlagen werden derzeit überwiegend im Programm „Erneuerbare Energien - Standard“ (270) der KfW refinanziert. Hier ist zu beachten, dass die Kreditlaufzeit teilweise nur 20 Jahre beträgt. Sofern eine längere Kreditlaufzeit von bis zu 25 Jahren gewünscht ist, werden alternativ oder ergänzend bankeigene Mittel vergeben.
Folgende Sicherheiten sind für die Finanzierung zu stellen:
• Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage
• Abtretung der Einspeisevergütung
• Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Anlagenstandortes und der Übergabestation (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen)
• Eintrittsrecht der UmweltBank in sämtliche Verträge (z. B. Pachtverträge)
• Sicherung der Leitungswege inkl. Netzverknüpfungspunkt für den:die Kreditnehmer:in und die UmweltBank
Für die Leitungswege empfehlen wir den Kreditnehmer:innen eine dingliche Sicherung. Benötigt wird zumindest eine schuldrechtlich Besicherung der Trasse.
Die erstrangig beschränkt persönliche Dienstbarkeit sichert Ihnen als Betreiber:in das versteigerungsfeste Betreiberrecht der Anlage zu. Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstückes bzw. des Gebäudes auf dem Ihre Anlage installiert wurde, kann die Anlage weiterbetrieben werden.
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 5 MWp ist die Erstellung eines Ertragsgutachtens grundsätzlich optional. Hier akzeptieren wir auch eine Ertragsabschätzung mit einer üblichen Planungssoftware (z.B. PV*SOL). Unter bestimmten Umständen kann sich die Vorlage eines Ertragsgutachtens positiv auf die Finanzierungshöhe auswirken. Bei Anlagen größer 5 MWp ist die Erstellung eines Ertragsgutachtens verpflichtend. Die UmweltBank akzeptiert Gutachten unter anderem von folgenden Anbietern:
• Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE / Heidenhofstraße 2, 79110 Freiburg
• Solarpraxis AG Engineering-Dienstleistungen / Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin
• meteocontrol GmbH . Energie & Wetter – Service / Spicherer Straße 48, 86157 Augsburg
• DGS-Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin-Brandenburg / Erich-Steinfurth-Straße 6,10243 Berlin
• SolPEG GmbH Solar Power Expert Group / Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg
• Leipziger Institut für Energie GmbH / Knebelstraße 7, 98693 Ilmenau
• Solar Engineering Decker&Mack / Vahrenwalder Straße 7, 30165 Hannover
• DLC Dr. Littmann Consulting / Leibnizstraße 33, 58256 Ennepetal
• Ingenieurbüro JERA / Pfaffenholz 11, 98693 Ilmenau
• IngenieurBüro Dr. Bergmann - Erneuerbare Energien / In den Folgen 23a, 98704 Langewiesen
• greentech GmbH / Hopfenstraße 23, 20359 Hamburg
• Consulting AG / Buchardstraße 17, 20095 Hamburg
Eine Finanzierung zu 100 % ist in der Regel nicht möglich. Der:die Betreiber:in muss einen Teil der Investitionssumme als Eigenanteil in die Finanzierung einbringen. Die Höhe dieses Eigenkapitalanteils richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises der Photovoltaikanlage, den laufenden Betriebskosten (z. B. Standortpacht), der erzeugten Menge an Strom (kWh/kWp) sowie der Höhe der Einspeisevergütung, die Sie für Ihren Strom erhalten.
Ja, eine Dachsanierung oder ein Grundstückskauf kann im Rahmen der Projektfinanzierung mitfinanziert werden.
Die Ansparung von Rücklagen für Kapitaldienst oder Ersatzinvestitionen ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Bestandsanlagen geht die UmweltBank genauso vor, wie bei der Finanzierung von Neuprojekten. Die Anlage muss noch mindestens 10 Jahre Restlaufzeit EEG haben. Damit wir die Erträge der Anlage beurteilen können, benötigen wir die Einspeiseabrechnungen der letzten Jahre.
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen.