Eine Selbstständigkeit muss nicht bedeuten, ein großes Unternehmen mit vielen Angestellten zu führen. Selbstständige gibt es auch im Handwerk, Journalismus, Design, Sport, in der Medizin, Pflege, Steuerberatung oder Erziehung. Die Liste ist natürlich längst nicht vollständig. Menschen, die in diesen Berufen arbeiten, sind in vielen Fällen nicht angestellt. Sie gehören zu den freien Berufen oder gelten als Selbstständige. Manche haben tatsächlich Angestellte, viele arbeiten aber auch als Ein-Personen-Unternehmen (Soloselbstständige).

Selbstständige tragen das volle Risiko für ihren unternehmerischen Erfolg. Sie bieten eine Dienstleistung oder ein Produkt an und leben von den Einnahmen, die sie durch den Verkauf erzielen. Ein festes Gehalt oder Lohn beziehen sie nicht. Dafür können Freiberufler und Selbstständige ihre Arbeitszeit und den Arbeitsort frei wählen. Auch müssen sie niemanden fragen, wenn sie in Urlaub fahren möchten. Ihre Gewinne unterliegen der Einkommensteuer.

 

Rentenniveau bei Selbstständigen deutlich niedriger

Da Selbstständige kein Gehalt bekommen, zahlen nur wenige in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Eine OECD-Studie aus dem Jahr 2019 ergab, dass das Rentenniveau bei Freiberuflern und Selbstständigen in Deutschland viel niedriger ist als das der Angestellten. Bei den Soloselbstständigen ist die Rentenabdeckung seit Mitte der 2000er-Jahre sogar gefallen. Immer wieder ist eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbstständige im Gespräch. Bislang unterliegen sie jedoch keiner Pflicht für das Alter vorzusorgen. Stattdessen gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, – teils staatlich gefördert – eine (private) Rente aufzubauen.

So können Selbstständige ihre Altersvorsorge gestalten

1. Die gesetzliche Rente

Trotz Selbstständigkeit besteht für viele Menschen per Gesetz eine Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung. Diese gilt beispielsweise für Personen in künstlerischen oder publizistischen Berufen, in der Geburtshilfe, Seelotsinnen und -lotsen, aber auch für Lehrende, die freiberuflich tätig sind. Zu Letzteren gehören Coaches, Beratende und Trainer:innen aus den verschiedensten Fachbereichen. Besteht für die ausgeübte Tätigkeit Versicherungspflicht, müssen Selbstständige Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen. Alle anderen haben die Möglichkeit, freiwillige Rentenbeiträge zu leisten. Allerdings müssen Selbstständige den vollen Rentenbeitrag aufbringen. Angestellte teilen sich die Beiträge mit den Arbeitgeber:innen.

Die Deutsche Rentenversicherung ist bei Selbstständigen als Teil ihrer Altersvorsorge nicht sehr beliebt, dabei erzielte sie laut Stiftung Warentest dank niedriger Kosten für die Versicherten jährlich zwei bis drei Prozent „Rendite“. Das war in den letzten Jahren ein vergleichsweise sehenswertes Ergebnis. Die gesetzliche Rente ist nur eingeschränkt vererbbar und zwar nur an Ehepartner:innen und kindergeldberechtigte Kinder im Rahmen der Witwen- und Waisenrente. Im Vergleich zur Basisrente gelten zusätzlich Alters- bzw. Einkommensgrenzen.

Vor- und Nachteile der gesetzlichen Altersvorsorge bei Selbstständigen

  • Geringe Kosten
  • Unabhängig von den Kapitalmärkten
  • Niedriges Risiko
  • Wenig Flexibilität bei den Auszahlungsmodalitäten
  • Nur eingeschränkt vererbbar
  • Hohe Beiträge

Ausnahme: 

Für Personen in künstlerischen und publizistische Berufe übernimmt die Künstlersozialkasse (KSK) die Hälfte der Rentenbeiträge so wie die Arbeitgeber:innen bei Festangestellten. Für diese Berufsgruppen besteht die Versicherungspflicht in der KSK und damit auch in der gesetzlichen Rentenversicherung.

2. Rürup: Die Basis-Rente

Mit der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, hat der Staat einen wichtigen Baustein für die Altersvorsorge von Selbstständigen und Freiberuflern geschaffen. Die Idee besteht darin, ihnen beim Sparen für das Alter zu helfen.  

Zwar gibt es keine staatlichen Zulagen, wie sie beispielsweise bei einer Riester-Rente üblich sind, dafür winken steuerliche Vorteile: 2023 können Selbstständige und Freiberufler ihre Altersvorsorge-Beiträge in Höhe von bis zu 25.528 Euro vollständig von der Steuer absetzen. Im Gegenzug müssen die Rentenzahlungen aus der Basis-Rente später versteuert werden. Im Todesfall sind die Beiträge zwar nur eingeschränkt vererbbar, aber im Gegensatz zur gesetzlichen Rente immerhin in voller Höhe.

Achtung: 

Der Freibetrag gilt für alle Altersvorsorgeaufwendungen der Basisversorgung zusammengenommen. Wenn neben der Basis-Rente auch gesetzliche Rentenbeiträge oder Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk eingezahlt werden, müssen sie ebenfalls in diesem Freibetrag berücksichtigt werden.

Vor- und Nachteile der Rürup-Rente bei Selbstständigen

  • Die Steuerersparnis trägt Teile der Rentenbeiträge
  • Die Höhe der Einzahlungen ist flexibel
  • Sonderzahlungen sind jederzeit möglich
  • Auszahlung ausschließlich nur als lebenslange Rente
  • Nur an Ehepartner:in oder kindergeldberechtigte Kinder vererbbar
  • Unkündbar (d.h. keine Möglichkeit Geld vor Ablauf zu entnehmen)

3. Berufsständige Versorgungswerke

Freiberufler und Freiberuflerinnen, die einer Kammer zugehörig sind, werden automatisch Mitglied des dazugehörigen Versorgungswerks. Davon gibt es rund 90 in Deutschland. Das gilt zum Beispiel für Personen aus folgenden Berufsgruppen:

  • Ingenieurwesen
  • Apothekerwesen
  • Recht
  • Ärzteschaft
  • Steuerberatung
  • Journalismus

Die Versorgungswerke stellen eine ganz eigene Form der Altersvorsorge dar: Die Freiberufler leisten Beiträge an die Versorgungswerke der Kammern. Diese legen die Gelder am Kapitalmarkt an. Die Höhe der späteren Rentenauszahlung orientiert sich an den Beiträgen und den Kapitalerträgen, die das jeweilige Versorgungswerk durch die Anlage erwirtschaftet. Im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung ist das Rentenniveau der Versorgungswerke spürbar höher.

Vor- und Nachteile der Altersvorsorge durch das Versorgungswerk

  • Niedrige Verwaltungskosten
  • Höhere Renten als bei der gesetzlichen Rentenversicherung möglich

 

  • Auszahlung nur als lebenslange Rente
  • Keine/ oder nur bedingt ökologische Anlage der Beiträge
  • Beiträge müssen alleine erbracht werden

4. Vermögensaufbau: Immobilien, Aktien & Co.

Der private Vermögensaufbau war lange der einzige Weg für Selbstständige, um für das Alter vorzusorgen. Auch wenn es heute staatlich geförderte Modelle gibt, ist der private Vermögensaufbau für Freiberufler und Selbstständige immer noch ein wichtiger Baustein. Ein beliebtes Instrument der Altersvorsorge bei Selbstständigen war und ist der Erwerb einer Immobilie. Sie muss bis zum Eintritt in den Ruhestand allerdings schuldenfrei sein. Erst dann ist sie als zusätzliche Altersrente nutzbar.

Schon gewusst?

Die Hälfte aller Soloselbstständigen besitzt mindestens ein Haus oder eine Wohnung. Bei den Unternehmer:innen mit Angestellten liegt der Anteil mit zwei Drittel noch höher.

Auch mit privaten Rentenversicherungen können Selbstständige eine lebenslange Rente erzielen. Gleichzeitig gibt es auch Verträge, bei denen das Ersparte zum Renteneintritt auf einen Schlag ausgezahlt wird. Das Angebot ist groß und vielfältig; die Gebühren können stark variieren. Wer eine private Rentenversicherung abschließen möchte, sollte sich daher individuell beraten lassen.

Investments in Aktien, Fonds, Anleihen oder Rohstoffe stellen ebenfalls eine gute Ergänzung zur Altersvorsorge von Selbstständigen und Freiberuflern dar. Hier gilt es die Grundsätze zur Risikominimierung zu beachten: Breit streuen und das über einen langen Sparhorizont, beispielsweise im Rahmen eines Fondssparplans. Auf diese Art lassen sich Verluste am Kapitalmarkt am ehesten minimieren.

Vor- und Nachteile der Altersvorsorge durch Vermögensaufbau

  • Hohe Flexibilität bei Verwendung, Ein- und Auszahlungen
  • Renteneintritt kann selbst bestimmt werden
  • Voll vererbbar
  • Meist keine oder geringe Steuervorteile bzw. Zulagen
  • Expertise muss selbst aufgebaut werden
  • Wertpapiere unterliegen Schwankungen des Kapitalmarkts

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Fazit: Altersvorsorge macht für Freiberufler und Selbstständige Sinn

Auch wenn Selbstständige bislang nicht verpflichtet sind, sich um ihre Altersvorsorge zu kümmern, sollten sie rechtzeitig damit beginnen. An erster Stelle steht natürlich, mit der eigenen Tätigkeit genügend Einkommen zu erzielen. Aber auch mit kleineren Beiträgen lässt sich schon viel bewirken, solange Sie früh anfangen, für Ihr Alter vorzusorgen. Wie unser Beispiel der Basis-Rente oben zeigt, kann es sich zu einem späteren Zeitpunkt noch genauso lohnen, die Rentenlücke mit weiteren Bausteinen wie einer Basis-Rente zu schließen.

Welche Altersvorsorge die beste Variante ist, muss jede:r Selbstständige individuell entscheiden. Denn hier spielen nicht nur die finanziellen Möglichkeiten, sondern auch die jeweilige Lebenssituation und das persönliche Risikoempfinden eine große Rolle. Idealerweise setzt sich Ihre Altersvorsorge aus mehreren Bausteinen zusammen.

Wichtig ist, dass Sie einen ausreichenden Betrag investieren. Angestellte zahlen rund 18,6 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Als Selbständige:r sollten Sie mindestens diesen Beitrag für die Altersvorsorge beiseitelegen. Als Faustformel gilt also: 20 Prozent der Einnahmen fließen in die Altersvorsorge. Und wenn diese noch nachhaltig gestaltet werden kann – perfekt!

 

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