- Finanzierung von Genossenschaftsanteilen für die eigengenutzte Wohnung
- Feste Sollzinsbindung
- Persönliche Kontaktperson bei der UmweltBank
Günstig und unabhängig wohnen

Genossenschaften bieten günstigen Wohnraum mit gemeinschaftlichem Charakter. Sie stehen im klaren Gegensatz zu spekulativen Immobilienprojekten mit hohen Mieten. Mieter_innen können dank lebenslangem Wohnrecht unabhängig und eigenverantwortlich in der Immobilie leben. Sie möchten sich die Kosten für die Genossenschaftsanteile finanzieren lassen? Dafür bietet die UmweltBank in Zusammenarbeit mit der KfW ein zinsgünstiges Darlehen an.
Michael Jessen - Teamleiter Finanzierung Privatkunden
Bis 100.000 €
zur Finanzierung von Genossenschaftsanteilen
2 Jahre tilgungsfrei
für die ersten beiden Jahre ab Vertragserstellung zahlen Sie keinen Tilgungsanteil
KfW-Förderung
gemäß Programm 134 Genossenschaftsanteilsfinanzierung
Ihr Weg zur Finanzierung
So ist der Ablauf:
Kreditantrag ausfüllen
Füllen Sie unsere Kreditanfrage für Privatkunden (Seiten 3 - 6 & Seite 11) aus und senden Sie uns die Unterlagen zu (per Post, Fax oder per E-Mail).
Bestätigung erhalten
Wir schicken Ihnen eine Bestätigung zur Finanzierbarkeit mit ersten Informationen und fordern ggf. weitere Unterlagen von Ihnen an.
Persönliches Gespräch
Wir nehmen zu Ihnen Kontakt auf. In einem ausführlichen Telefonat klären wir alle noch offenen Fragen.
Kreditvertrag unterschreiben
Wenn wir uns einig sind, finalisieren wir den Kreditvertrag.

Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 18:00 Uhr
Häufige Fragen zur Genossenschaftsanteilsfinanzierung
Der Kredit kann von Angestellten, Beamt_innen, Selbstständigen und freiberuflich Tätigen beantragt werden. Juristische Personen können das Darlehen nicht in Anspruch nehmen.
Nein, das kann auch nur eine der genannten Personen sein. Wir empfehlen jedoch, das Darlehen gemeinschaftlich aufzunehmen. Dann dürfen wir jedem Bewohner und jeder Bewohnerin gleichermaßen Auskunft erteilen.
Das ist leider nicht möglich. Es muss sich um einen Neuvertrag handeln und es darf noch keine Zeichnung oder erste Zahlung erfolgt sein.
Wir benötigen folgende Informationen:
1. Eine ausgefüllte und unterschriebe Kreditanfrage (Seiten 3 - 6 + Seite 11).
2. Die letzten drei Gehaltsnachweise. Bei Selbstständigen und Freiberufler_innen die betriebswirtschaftliche Auswertung des aktuellen sowie vorherigen Jahres.
3. Die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide.
4. Eigenkapitalnachweis für aus Eigenmitteln zu zeichnende Genossenschaftsanteile.
5. Den Zeichnungsschein als Entwurf oder eine Aufstellung der Genossenschaft über die zu zeichnenden Pflicht- und freiwilligen Anteile, z. B. als Tabelle oder Wohnungsliste.
6. Für die Auszahlung wird ein separat zu unterschreibender Auszahlungsauftrag benötigt. Dieser liegt den Vertragsunterlagen bei.
7. Nach der Auszahlung müssen Sie uns die „Bestätigung nach Durchführung“ (KfW Formular) einreichen, die von der Genossenschaft ausgestellt wird und die Eigennutzung der Wohneinheit bestätigt. Erst dann wird ein eventueller Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Ja, das Darlehen können Sie nur für selbst genutzten Wohnraum zu privaten Zwecken einsetzen. Kreditnehmer_innen müssen dabei im Vertrag der Wohneinheit genannt sein. Stellplätze, Anteile zur Fremdnutzung oder Beteiligungen an Betreiber-, Erwerber- oder Handelsgenossenschaften können Sie nicht über uns finanzieren.
Sie können Anteile im Wert ab insgesamt 10.000 bis maximal 100.000 Euro finanzieren.
Die Zinshöhe richtet sich nach den aktuellen Konditionen der KfW, die Sie hier finden.
Die Auszahlung der KfW-Mittel erfolgt direkt auf das Konto der Genossenschaft, das im Zeichnungsschein genannt ist. Ausgezahlt wird die Höhe der noch zu zeichnenden Anteile, bis maximal zur Darlehenshöhe. Eine Auszahlung auf ein privates Konto für eventuell schon aus Eigenmitteln gezeichnete Anteile ist nicht möglich.
Nein, wir bieten als UmweltBank das KfW-Darlehen derzeit nur mit der 10-jährigen Sollzinsbindung an.
Ja die KfW gewährt für Eigennutzer_innen der Genossenschaftswohnung einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 % auf die beantragte Kreditsumme. Die mögliche Zuschusshöhe und die Gewährungsvoraussetzungen werden Ihnen in den Darlehensverträgen mitgeteilt.
Das ist kein Problem. Sie erhalten dann entweder ein Verlängerungsangebot der KfW oder können das Darlehen z. B. durch Eigenmittel bzw. ein anderes Darlehen ablösen.
Bei Auszug aus der Wohnung müssen Sie das Darlehen aus der Rückerstattung des Genossenschaftsanteils vorrangig tilgen. Sollte zum Zeitpunkt des Auszuges das KfW-Darlehen bereits vollständig getilgt sein, können Sie frei über die Rückerstattung des Genossenschaftsanteils verfügen.
Ja, die UmweltBank bietet mit ihrer Finanzierung für Wohnprojekte auch die Möglichkeit, Genossenschaftsprojekte zu realisieren.