Teilnahmebedingungen

für die Verlosung im Rahmen der UmweltBank-Umfrage

1. Veranstalterin

Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die UmweltBank AG, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg (im Folgenden „UmweltBank“ genannt).

 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer:innen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Umfrage der UmweltBank AG über den Onlinefragebogen durch die Registrierung mit Eingabe der E-Mail-Adresse sowie der Zustimmung zu diesen Bedingungen.

Nicht teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind Mitarbeiter:innen der UmweltBank und alle Mitarbeiter:innen von beteiligten dritten Unternehmen, die bei der Durchführung dieses Gewinnspiels involviert sind, sowie Familienangehörige der vorstehenden Personen.

Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.

 

3. Aktionszeitraum

Der Gewinnspielzeitraum beginnt am 01.01.2024 und endet mit Ablauf des 29.02.2024. Für eine Teilnahme ist die rechtzeitige Teilnahme zum Gewinnspiel i.S.v. Ziff. 2 dieser Teilnahmebedingungen. 

 

4. Gewinn

Es werden insgesamt 4 Stück Einkaufsgutscheine für den Avocadostore (www.avocadostore.de) im Wert von jeweils EUR 50,- verlost. Pro Teilnehmer:in wird maximal ein Gewinn ausgegeben.

Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gewinns besteht nicht. Ein Umtausch sowie Mängelhaftungsrechte bezüglich des Gewinns sind ausgeschlossen. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Bei Nichtinanspruchnahme verfällt der Gewinn ersatzlos. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner:innen ausgeschlossen.

 

5. Gewinnermittlung und -benachrichtigung

Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnahmeberechtigten, die innerhalb des Gewinnspielzeitraumes teilgenommen haben.

Die Gewinner:innen der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail an die angegebene E-Mailadresse über den Gewinn informiert und der Gewinn wird per E-Mail in Form eines Gutscheincodes übermittelt.

Kann ein:e Gewinner:in unter der von ihr/ihm angegeben E-Mailadresse nicht erreicht werden, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein:e neue:r Gewinner:in ermittelt.

 

6. Rechte des Veranstalters/Ausschlüsse

Verstößt ein:e Teilnehmer:in gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich die UmweltBank vor, diese:n Teilnehmer:in von dem Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine bzw. automatisierte Dienste ist ausgeschlossen. Bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen können Gewinne nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

Die UmweltBank behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen zu ändern bzw. das Gewinnspiel ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen und/oder zu verkürzen/verlängern oder das Gewinnspiel zu verschieben und zu verändern, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann.

Für Datenverluste, insbesondere bei der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt die UmweltBank keine Haftung.

 

7. Datenschutz

Im Rahmen des Gewinnspiels wird ein personenbezogenes Datum der Teilnehmenden erhoben; dazu zählt ausschließlich die E-Mailadresse. Dieses Datum wird ausschließlich zur Abwicklung des Gewinnspiels verwendet. Eine weitere Nutzung des Datums findet nicht statt. Den Teilnehmenden stehen die gesetzlichen Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Es gelten die Datenschutzhinweise der UmweltBank.

 

8. Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel der Veranstalterin unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.