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Empfängerüberprüfung vor der Freigabe von Überweisungen
Neu ab 5. Oktober 2025
Durch neue gesetzliche Vorgaben werden Überweisungen noch sicherer.
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe der Europäischen Union (EU) wird ab dem 5. Oktober 2025 vor der Freigabe von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt: Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers genau zusammenpassen. Stimmen die Angaben nicht überein, erhalten Sie einen Hinweis.
Die Prüfung wird für jede Überweisung und Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchgeführt. Dadurch sollen Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern vermieden und Betrug verhindert werden.
Welches Ergebnis kann die Empfängerüberprüfung haben?
Die Prüfung kann Ihnen drei unterschiedliche Ergebnisse ausgeben:
- Ihre Angaben stimmen mit denen des Zahlungsempfängerkontos überein: Dann können Sie die Zahlung freigeben und Ihre Überweisung wird ausgeführt.
- Bei fast übereinstimmenden Daten wird Ihnen der Name der Zahlungsempfängerin bzw. des Zahlungsempfängers zur angegebenen IBAN genannt. Dann können Sie entweder die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung freigeben.
- Bei abweichenden Angaben erhalten Sie einen Hinweis zum Risiko einer Überweisung an die falsche Empfängerin bzw. den falschen Empfänger. Sie können den Vorgang abbrechen, die Daten korrigieren oder die Überweisung ohne Änderung freigeben.
Bitte beachten Sie:
- Achten Sie auf korrekte und vollständige Schreibweise von Vorname(n) und Nachname(n) des Empfängers bzw. der Empfängerin sowie der IBAN.
- Prüfen Sie das Ergebnis der Empfängerüberprüfung sorgfältig und entscheiden Sie über die Freigabe.
- Bereits bestehende Daueraufträge werden ohne Empfängerüberprüfung weiterhin ausgeführt. Erst bei einer Änderung oder Neuanlage von Daueraufträgen ist eine Prüfung nötig.
Tipp: Gehen Sie daher Ihre Daueraufträge und Vorlagen durch und korrigieren Sie diese bei Bedarf. - Geben Sie eine Zahlung trotz negativer Empfängerüberprüfung (der angegebene Name stimmt nicht mit dem hinterlegten Namen zur IBAN überein) an eine falsche Empfängerin bzw. einen falschen Empfänger frei, so haftet die UmweltBank nicht für den entstehenden Schaden. Als Auftraggeber:in tragen Sie weiterhin die Verantwortung.