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Neu ab 5. Oktober 2025
Durch neue gesetzliche Vorgaben werden Überweisungen noch sicherer.
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Vorgabe der Europäischen Union (EU) wird ab dem 5. Oktober 2025 vor der Freigabe von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt: Bei jeder Überweisung auf Giro- und Tagesgeldkonten wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers genau zusammenpassen. Stimmen die Angaben nicht überein, erhalten Sie einen Hinweis.
Bei Überweisungen auf Darlehens-, Festgeld- oder Sparkonten gibt es keine Empfängerüberprüfung.
Die Prüfung wird für jede Überweisung und Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchgeführt. Dadurch sollen Fehlüberweisungen aufgrund von Tippfehlern vermieden und Betrug verhindert werden.
Die Empfängerprüfung ist erst abends am Tag nach der Kontoeröffnung aktiv. Auch in der Zwischenzeit können Sie Geld überweisen. Sie erhalten dabei die Meldung, dass der Abgleich der Daten nicht möglich war.
Die Prüfung kann Ihnen drei unterschiedliche Ergebnisse ausgeben: