
Artikel-9-Fonds
- Fonds, die sich als nachhaltiger Fonds laut Art.9 der EU-Offenlegungsverordnung qualifizieren
- Schließen kontroverse Geschäftspraktiken aus
- Investieren nur in Emittenten mit guter Unternehmensführung
Mehr Transparenz durch EU-Verordnung
Seit dem 10. März 2021 setzt die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) neue Maßstäbe für Klarheit und Vertrauen am Finanzmarkt. Diese Regelung verpflichtet Finanzmarktteilnehmer dazu, offen darzulegen, wie sie Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in ihre Entscheidungen einbeziehen. Das Ergebnis für Sie als Anleger: Kein Greenwashing mehr, sondern echte, überprüfbare Informationen.
Dank dieser Transparenz können Sie die Leistung Ihrer Anlageprodukte auf einen Blick einschätzen. Die Verordnung führt dazu, dass Fondsmanager:innen diese Kriterien konsequent berücksichtigen müssen. Um die Orientierung zu erleichtern, wurden Finanzprodukte in drei klare Kategorien eingeteilt:
Drei Produktkategorien laut EU-Verordnung Nr. 2019/2088
** Daten beruhen auf Erhebungen der Ratingagentur Morningstar. Diese hat im März 2021 über 5.000 Fonds und ETFs mit Fondsdomizil Luxemburg ausgewertet.
Artikel 6
Fonds, die keine Nachhaltigkeitsziele anstreben, qualifizieren sich nach Artikel 6 der EU-Verordnung. Diese Fonds machen die Mehrheit der am Markt verfügbaren Produkte aus**.
Artikel 8
Diese Fonds berücksichtigen nachhaltige Aspekte bei der Auswahl der im Portfolio enthaltenen Emittenten. Sie machen etwa ein Fünftel des europäischen Marktes aus**.
Artikel 9
Fonds gemäß Artikel 9 verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel. Sie tragen z. B. dazu bei, dass die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN nicht verletzt werden und zeigen transparent die positive Nachhaltigkeitswirkung auf. Nur etwa 3,6 % der europäischen Fonds qualifizieren sich dementsprechend**. Hierzu gehören auch unsere Fonds und ETFs.
UmweltBank Fonds & ETFs qualifizieren sich als nachhaltige Fonds nach Artikel 9
Die UmweltBank Fonds leisten einen positiven Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs). Des Weiteren verursachen die im Portfolio vertretenen Emittenten in keinem ESG-Bereich Schaden.
Denn die Fonds schließen von vornherein kontroverse Geschäftspraktiken, wie z. B. umweltschädliches Verhalten oder Arbeitsrechtsverletzungen aus – ohne Toleranzgrenzen. Sie qualifizieren sich damit als Artikel 9-Finanzprodukte*.
Hinweis:
* Einstufung laut EU-Offenlegungsverordnung nach Selbsteinschätzung der Fondsgesellschaft
Trotz EU-Entscheidung
Nein zu Atomkraft und Erdgas in den UmweltBank Fonds
Im Juli 2022 hat das EU-Parlament im Rahmen der sogenannten EU-Taxonomie die umstrittene Entscheidung getroffen, Kernenergie und Erdgas unter bestimmten Voraussetzungen als „Wirtschaftstätigkeit mit wesentlichem Beitrag zum Klimaschutz“ einzustufen. Damit können ab sofort auch Unternehmen aus den Bereichen Kernenergie oder Erdgas in Artikel-9-Fonds auftauchen. Nicht so bei den UmweltBank Fonds! Wir sprechen uns auch nach dem EU-Beschluss entschieden gegen eine Investition in Atomenergie und Gas aus.
Risiken
Der Kurswert von Wertpapieren unterliegt marktbedingten Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Das eingesetzte Kapital unterliegt einem Verlustrisiko. Fonds sind somit nicht geeignet für Anlegende, die eine risikolose Anlage anstreben. Anlegende sollten ihr Geld nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen, weil sonst das Risiko besteht, dass sich innerhalb der Haltedauer mögliche Wertschwankungen nicht ausgeglichen haben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die künftige Wertentwicklung nicht der Wertentwicklung der Vergangenheit entspricht.
Hinweise
Diese Marketingmitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Kaufs, Verkaufs, Tauschs, Rückkaufs, Haltens, der Zeichnung oder Übernahme eines bestimmten Finanzinstruments dar (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG).
Für die Erstellung und den Inhalt dieser werblichen Information ist allein die UmweltBank AG als Vertriebsstelle bzw. Vertriebspartnerin verantwortlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG aufzuheben. Die steuerliche Behandlung des Fonds hängt von den persönlichen Verhältnissen der Anlegenden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anlegende sollten sich insbesondere in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht vor einer individuellen Anlageentscheidung fachkundig beraten lassen. Der Fonds darf weder direkt noch indirekt in den USA vertrieben noch an US-Personen verkauft werden.
Weiterführende Produktinformationen
Ausführliche produktspezifische Informationen, insbesondere zu den Anlagezielen, den Anlagegrundsätzen, zu Chancen und Risiken sowie Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt, dem Basisinformationsblatt, den Anlagebedingungen, sowie den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Informationen erhalten Sie in deutscher Sprache auf einem dauerhaften Datenträger oder auf Verlangen kostenlos in Papierform bei der jeweiligen EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaft.
Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Bitte lesen Sie insbesondere den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt des Fonds, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.