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Kapitalerhöhung 2025 UmweltBank AG
WKN: 557080 / ISIN: DE0005570808
Wichtiger Hinweis:
Das Bezugsangebot wird in Form eines gemäß Artikel 1 Abs. 4 UAbs. 1 da) der Verordnung (EU) 2017/1129 („Prospektverordnung“) prospektfreien öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft wird keinen Wertpapierprospekt gemäß der Prospektverordnung in Bezug auf die Kapitalerhöhung und das diesbezügliche Bezugsangebot erstellen und veröffentlichen. Ein solcher Wertpapierprospekt steht daher auch nicht als Informationsgrundlage für die Ausübung des Bezugsrechts oder den Erwerb der Bezugsaktien zur Verfügung. Auf diesen Umstand weist die Gesellschaft die Aktionäre ausdrücklich hin.
Aktionären und Anlegern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung, den Erwerb oder die Veräußerung von Bezugsrechten das bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) in elektronischer Form hinterlegte und am 29. August 2025 veröffentlichte Dokument in deutscher Sprache zur Nutzung der Prospektausnahme gemäß Artikel 1 Abs. 4 UAbs. 1 lit. da) iii) in Verbindung mit Anhang IX der Prospektverordnung (das „Anhang IX-Dokument“) aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren“ beschriebenen Risiken sowie die Angaben im Abschnitt „Grund für die Ausgabe und Verwendung der Erlöse“ zur Erlösverwendung bei ihrer Investitionsentscheidung zu berücksichtigen. Eine Billigung des Anhang IX-Dokuments durch die BaFin ist nicht erforderlich und auch nicht erfolgt. Das Anhang IX-Dokument ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Rubrik Investor Relations veröffentlicht worden. Es wird empfohlen, auch im Hinblick auf Risiken zusätzlich die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbaren Finanzberichte, Meldungen und anderen Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft zu lesen und in die Entscheidung miteinzubeziehen.
UmweltBank AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht zur Finanzierung des weiteren Kreditwachstums
Es erfolgt eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten (ISIN: DE000A40ZW13) und möglichem Mehrbezug gegen Bareinlage.
Das Angebot der UmweltBank zur Kapitalerhöhung umfasst die folgenden Punkte:
- Kapitalerhöhung von bis zu 25% des Grundkapitals (36.116.946 Euro / 5.153 eigene Aktien)
- Neue Aktien (Stammaktie) sind für das Geschäftsjahr 2025 voll dividendenberechtigt und gleichberechtigt zu bestehenden Aktien (rechnerischer Anteil am Grundkapital einheitlich 1 Euro je Aktie)
- Ausgabepreis je Aktie: 4,00 Euro
- Bezugsfrist: 01.09.2025 - 17.09.2025 (Aktionäre, die ihr Bezugsrecht ausüben möchten, sollten die Rücksendefrist der jeweiligen Depotbank beachten)
- Zuteilung und Platzierungsfrist: 18.09.2025, 12.00 Uhr
- Voraussichtliche Belieferung: 24.09.2025
- Bezugsverhältnis: 4:1
- Kein Handel des Bezugsrechts vorgesehen
Nicht bezogene neue Aktien sollen in einer Privatplatzierung angeboten werden.
Fragen & Antworten
1. Information zum Bezugsangebot für Neue Aktien
Die UmweltBank hat in den letzten Jahren die Weichen gestellt, um ihre Position im nachhaltigen Bankgeschäft weiter auszubauen. Um die Chancen der grünen Transformation nutzen können, benötigt die grüne Bank eine gestärkte Eigenkapitalbasis. Deshalb führt sie aktuell eine Kapitalerhöhung durch.
Die Mittel aus der Kapitalerhöhung werden gezielt für den Ausbau des Kreditgeschäfts eingesetzt – insbesondere zur Finanzierung nachhaltiger Projekte. Jeder gezeichnete Anteil stärkt damit nicht nur die UmweltBank, sondern auch die Wirkung, die Sie gemeinsam mit uns für Umwelt und Gesellschaft entfalten können.
Die Kapitalerhöhung der UmweltBank AG erfolgt durch die Ausgabe neuer Aktien. Konkret werden bis zu 9.029.236 neue Aktien ausgegeben, sodass sich das Grundkapital der UmweltBank AG auf bis zu 45.146.182,00 Euro erhöht. Jede Aktie steht für 1,00 Euro Grundkapital und ist sofort gleichberechtigt mit den bestehenden Aktien. Neue Aktien werden den bestehenden Aktionärinnen und Aktionären im Rahmen eines Bezugsangebots zu einem festen Bezugspreis von 4,00 Euro angeboten. Das Bezugsverhältnis beträgt 4:1 – das bedeutet, dass für je vier gehaltene Aktien eine neue Aktie zum Bezugspreis von 4,00 Euro erworben werden kann.
Alle Aktionäre, die zum Stichtag 1. September 2025, 0:00 Uhr Aktien besitzen, sind bezugsberechtigt. Käufe und Verkäufe ab dem 1. September 2025 verändern die Bezugsberechtigung nicht.
Die Bezugsrechte werden mit Wertstellung 3. September 2025 eingebucht.
Sie erhalten Bezugsrechte in das Depot Ihrer depotführenden Bank eingebucht sowie zeitnah die zugehörige Bezugserklärung zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung (siehe 2.).
Durch die Teilnahme an der Kapitalerhöhung stellen Sie sicher, dass Ihre Beteiligungsquote an der UmweltBank gewahrt bleibt und nicht kleiner wird („Verwässerung“).
In diesem Fall ändert sich die Gewichtung Ihrer Unternehmensanteile, weil Sie dann anteilig weniger Aktien besitzen als diejenigen Aktionäre, die ihre Aktien aufgestockt haben.
Sie erhalten als Aktionär automatisch eine Bezugserklärung von Ihrer Depotbank für die Ausübung Ihrer Bezugsrechte, in der die Anzahl Ihrer Bezugsrechte aufgeführt wird.
- Ausübung Ihrer Bezugsrechte („Bezug neuer Aktien“): Für jeweils 1 Aktie erhalten Sie 1 Bezugsrecht. Das Bezugsverhältnis beträgt 4:1. Das bedeutet, dass Sie mit jeweils 4 Bezugsrechten das Recht haben, 1 neue Aktie zu kaufen.
Beispiel: Sie haben 30 UmweltBank Aktien. Dann bekommen Sie 30 Bezugsrechte in Ihr Depot eingebucht, die Sie berechtigen, bis zu 7 neue Aktien zum Bezugspreis zu kaufen. Sie können also 28 Bezugsrechte „ausüben“. Die verbleibenden 2 Bezugsrechte können Sie nicht ausüben. - Kauf zusätzlicher neuer Aktien („Überbezug“): Sie haben außerdem die Möglichkeit, zusätzliche Aktien zu erwerben (über Ihre Bezugsrechte hinaus). Tragen Sie dazu einfach die von Ihnen gewünschte Anzahl neuer Aktien in das entsprechende Feld für Ihren Überbezug auf Ihrer Bezugserklärung ein. Bitte beachten Sie die weiteren Informationen unter Abschnitt 3.
2. Sofern Sie sich für den Bezug neuer Aktien entscheiden
- Sie haben Ihre UmweltBank Aktien bei der UmweltBank? Ihre Bezugserklärung („Dispositionsauftrag“) erhalten Sie auf dem Weg, den Sie mit uns für die Zusendung Ihrer Bankunterlagen vereinbart haben – wahlweise in Ihr elektronisches Postfach oder per Post. Sie erhalten für jedes Ihrer UmweltDepots einen Dispositionsauftrag.
Tragen Sie bitte die Anzahl der Aktien, die Sie erwerben möchten, in Ihren Dispositionsauftrag ein. Das Formular senden Sie uns:- per Post an UmweltBank AG, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg
(Falls Sie sich für den postalischen Weg entscheiden, beachten Sie bitte die Postlaufzeit.) - digital über das Postfach im Online-Banking (Nachricht zu „Kapitalerhöhung“ schreiben – Datei hinzufügen)
- oder per E-Mail als Anhang an wertpapierabwicklung@umweltbank.de
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Dispositionsauftrag bis spätestens 16. September 2025, 23:59 Uhr bei der UmweltBank eingegangen sein muss.
Eine telefonische Auftragserteilung ist nicht möglich.
- per Post an UmweltBank AG, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg
- Sie haben UmweltBank Aktien in mehreren Depots bei der UmweltBank?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bezugsrechte dort eingebucht werden, wo auch Ihre Aktien sind. Wenn Sie also mehrere Depots mit UmweltBank-Aktien haben, dann bekommen Sie für jedes Depot ein separates Formular („Dispositionsauftrag“). - Sie haben die Aktien bei einer anderen Bank?
Die hierfür notwendige Bezugserklärung stellt Ihnen Ihre Depotbank zur Verfügung. Um neue Aktien zu erwerben, müssen Sie innerhalb der Bezugsfrist, also vom 1. September bis 17. September 2025, eine Weisung an Ihre depotführende Bank zum Bezug der neuen Aktien erteilen. Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Rücksendung Ihrer Weisung je nach Depotbank auch vor dem 17. September 2025 liegen kann.
Die neu ausgegebenen Aktien erhalten Sie zum Bezugspreis von 4,00 Euro je Aktie. Der Bezugspreis liegt damit unter dem Börsenkurs der Aktie der UmweltBank am Tag der Festsetzung des Bezugspreises.
Die Bezahlung des Bezugspreises erfolgt über Ihr Depotverrechnungskonto spätestens zum 17. September 2025. Bitte beachten Sie, dass Sie ausreichend Guthaben für die Abbuchung des Bezugspreises (zzgl. gegebenenfalls anfallender Gebühr Ihrer Depotbank) auf Ihrem Depotverrechnungskonto haben.
Ein Bezugsrechtshandel wird weder von der UmweltBank noch von der ICF Bank angeboten oder organisiert. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos und werden voraussichtlich am 24. September 2025 ausgebucht.
Nein, ein Widerruf ist ausgeschlossen.
Sofern Ihre Aktien bei der UmweltBank verwahrt werden, ist der Bezug der neuen Aktien gebührenfrei. Bei anderen Depotbanken können bei der Ausübung von Bezugsrechten Gebühren anfallen. Aktionäre sollten sich wegen Einzelheiten vorab direkt bei ihrer Depotbank erkundigen. Gebühren, die Depotbanken den Aktionären als Depotkunden in Rechnung stellen, können nicht erstattet werden, d.h. die jeweiligen Aktionäre tragen diese selbst.
3. Sofern Sie sich für den Kauf weiter neuer Aktien („Überbezug“) entscheiden
Sie haben die Möglichkeit, sich für die Zuteilung einer beliebigen Anzahl neuer Aktien, die von anderen Aktionären nicht bezogen wurden, im Rahmen eines sogenannten Überbezugs zusätzlich zu den von Ihnen bezogenen Aktien zu bewerben.
In der Bezugserklärung Ihrer Depotbank haben Sie die Möglichkeit, einen Wunsch nach zusätzlichen Aktien anzugeben („Überbezug“).
Für den Überbezug gelten die gleichen Fristen und Bedingungen wie beim regulären Bezug, wie in Abschnitt 2 beschrieben. Eine Zuteilung ist jedoch nicht garantiert.
Der Bezugspreis für den Überbezug beträgt ebenfalls 4,00 Euro und entspricht dem Bezugspreis für den regulären Bezug. Bitte beachten Sie auch hier ggf. anfallende Gebühren Ihrer Depotbank. Sofern Ihre Aktien bei der UmweltBank verwahrt werden, ist auch der Überbezug der neuen Aktien gebührenfrei.
Nein. Die von den teilnahmeberechtigten Aktionären nicht in Anspruch genommenen Bezugsrechte werden entsprechend der Nachfrage aufgeteilt.
Über die Zuteilung entscheidet unter Wahrung des aktienrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes der Vorstand im pflichtgemäßen Ermessen. Somit ist es möglich, dass Sie die von Ihnen im Rahmen des Überbezugs gewünschten Aktien nur zu einem gewissen Anteil oder gar nicht erwerben können.
4. Informationen rund um die neuen Aktien
Nein. Die neuen Aktien unterscheiden sich nicht von den bestehenden Aktien. Sie werden mit den gleichen Rechten ausgestattet und gleichermaßen mit derselben (WKN 557 080) handelbar sein, wie die bestehenden Aktien.
Die neuen Aktien sind für das Geschäftsjahr 2025 voll gewinnberechtigt.
Bei der Bezugspreisfestsetzung wurde ein Abschlag zum aktuellen Kurs der UmweltBank Aktie am Tag der Festsetzung vorgenommen. Seitens der UmweltBank entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Wenn Sie Ihre UmweltBank Aktien direkt bei der UmweltBank verwahren lassen, fallen also bei der Ausübung Ihres Bezugsrechts – anders als beim Kauf von Aktien über die Börse – keine Provisionen oder Gebühren an. Wenn Sie Ihre UmweltBank Aktien bei einer anderen Bank verwahren lassen, erfahren Sie die zusätzlichen Kosten für die Ausübung dort.
Die neuen Aktien werden nach dem 17. September 2025 in Ihr Depot eingebucht. Das genaue Einbuchungsdatum ist noch nicht bekannt. Erfahrungsgemäß dauert die Einbuchung jedoch einige Wochen.
5. Weitere wichtige Informationen
Die ICF Bank AG koordiniert die gesamte Abwicklung der Kapitalerhöhung, übt für alle Erwerber der neuen Aktien einheitlich die aktienrechtlich-formelle Zeichnung der Aktien aus und sorgt über die Depotbanken für die Lieferung der neuen Aktien. Darüber hinaus bieten die ICF Bank AG und die M.M. Warburg & Co (AG & Co.) KGaA als sog. „Joint Bookrunners” Aktien, auf die das Bezugsrecht und auch die Möglichkeit des Überbezugs nicht ausgeübt wurde, im Anschluss an die Bezugsfrist institutionellen Investoren zum Erwerb zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis von EUR 4,00 entspricht, zum Erwerb an (sog. „Rump Placement”), wobei der ICF Bank AG auch diesbezüglich eine koordinierende Rolle zukommt („Sole Global Coordinator”).
Unterlagen zum Download
-
Informationsdokument gemäß Anhang IX der Prospektverordnung (PDF | 253.37kB)
Chancen & Risiken
Zu jeder Chance ...
Aktionärinnen und Aktionäre sind an der dynamischen Entwicklung der UmweltBank direkt beteiligt und profitieren vom Zukunftsmarkt Ökologie. Durch die Ausübung Ihres Bezugsrechts und den Kauf neuer UmweltBank-Aktien bleibt Ihre Beteiligung an der UmweltBank und damit Ihr Gewinn- und Stimmrechtsanteil in gleichem Umfang erhalten.
... gehört auch ein Risiko
Aktionärinnen und Aktionäre tragen als Miteigentümerinnen und Miteigentümer das unternehmerische Risiko, einschließlich des Totalverlustrisikos im Fall einer Insolvenz der UmweltBank AG. Zudem unterliegt der Börsenkurs der Aktie Schwankungen und kann sich auch negativ entwickeln.
- Weitere Informationen zur UmweltBank-Aktie, Unternehmenszahlen und Analysen finden Sie im Bereich Investor Relations.
- Informationen zum Kauf finden Sie auf unserer Produktseite zur UmweltBank Aktie.