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Mitte 2025 kommt das UmweltBank Girokonto. Möchten Sie immer auf dem Laufenden bleiben? Alle Infos hier.
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Die EU hat in der zum 10. März 2021 gültigen „Offenlegungsverordnung“ festgelegt, dass bestimmte Finanzmarktteilnehmer darlegen müssen, wie nachhaltig sie und ihre Produkte sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nun auch Fondsmanager:innen Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Investitionsentscheidungen angemessen berücksichtigen.
Durch diese Transparenzregelung soll zukünftig Greenwashing vermieden und die Nachhaltigkeitsleistung (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) von Anlageprodukten auf einen Blick ersichtlich werden. Dazu wurden für Finanzprodukte drei Produktkategorien eingeführt.
** Daten beruhen auf Erhebungen der Ratingagentur Morningstar. Diese hat im März 2021 über 5.000 Fonds und ETFs mit Fondsdomizil Luxemburg ausgewertet.
Fonds, die keine Nachhaltigkeitsziele anstreben, qualifizieren sich nach Artikel 6 der EU-Verordnung. Diese Fonds machen die Mehrheit der am Markt verfügbaren Produkte aus**.
Diese Fonds berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der im Portfolio enthaltenen Emittenten. Sie machen etwa ein Fünftel des europäischen Marktes aus**.
„Dunkelgrüne" Fonds verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel. Sie tragen z. B. dazu bei, dass die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN nicht verletzt werden und zeigen transparent die positive Nachhaltigkeitswirkung auf. Nur etwa 3,6 % der europäischen Fonds qualifizieren sich dementsprechend**. Hierzu gehört auch unsere Fonds Sustainable Europe, Social Future, Green Future und der UmweltBank ETF.
Die UmweltBank Fonds leisten einen positiven Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs). Des Weiteren verursachen die im Portfolio vertretenen Emittenten in keinem ESG-Bereich einen ökologischen oder sozialen Schaden.
Denn die Fonds schließen von vornherein kontroverse Geschäftspraktiken, wie z. B. umweltschädliches Verhalten oder Arbeitsrechtsverletzungen aus – ohne Toleranzgrenzen. Sie qualifizieren sich damit als Artikel 9-Finanzprodukte („dunkelgrüne“ Fonds)*.
Hinweis:
* Einstufung laut EU-Offenlegungsverordnung nach Selbsteinschätzung der Fondsgesellschaft
Trotz EU-Entscheidung
Im Juli 2022 hat das EU-Parlament im Rahmen der sogenannten EU-Taxonomie die umstrittene Entscheidung getroffen, Atomkraft und Erdgas unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig einzustufen. Damit können ab sofort auch Unternehmen aus den Bereichen Kernenergie oder Erdgas in nachhaltigen bzw. „dunkelgrünen“ Fonds auftauchen. Nicht so bei den UmweltBank Fonds! Wir sprechen uns auch nach dem EU-Beschluss entschieden gegen eine Investition in Atomenergie und Gas aus. Investieren Sie in einen Fonds der UmweltBank Familie, unterstützen Sie damit auch weiterhin nur grüne Energiequellen wie Windkraft oder Photovoltaik.
Ein bisschen grün reicht Ihnen nicht? Mit einer Investition in die Fonds der UmweltBank Familie leisten Sie einen aktiven Beitrag zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs). Dazu gehören beispielsweise folgende Themen: Gesundheit & Wohlergehen, bezahlbare & saubere Energie, nachhaltige Städte & Gemeinden und Maßnahmen zum Klimaschutz.
Grüne Fonds und Gewinnchancen schließen sich dabei übrigens nicht aus.
Was macht wirklich nachhaltige Fonds, wie die UmweltBank Fondsfamilie, aus? Das erklärt Volker Grimm, der Leiter des Bereichs Investmentfonds der UmweltBank, im Interview mit dem Börsenradio:
Risiken
Der Kurswert von Wertpapieren unterliegt Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Das eingesetzte Kapital unterliegt einem Verlustrisiko. Fonds sind somit nicht geeignet für Anlegende, die eine risikolose Anlage anstreben. Anleger sollten Ihr Geld nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen, weil sonst das Risiko besteht, dass sich innerhalb der empfohlenen Haltedauer mögliche Wertschwankungen nicht ausgeglichen haben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass die künftige Wertentwicklung nicht der Wertentwicklung der Vergangenheit entspricht.
Hinweise
Diese Marketingmitteilung ist nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Kauf, Verkauf, Zeichnung, Tausch, Rückkauf, Halten oder Übernahme eines bestimmten Finanzinstruments dar (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG). Die UmweltBank erbringt keine Anlageberatungsdienstleistungen.
Für die Erstellung und den Inhalt dieser werblichen Information ist allein die UmweltBank AG als Vertriebsstelle bzw. Vertriebspartnerin verantwortlich.
Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG aufzuheben. Die steuerliche Behandlung des Fonds hängt von den persönlichen Verhältnissen der Anlegenden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anlegende sollten sich insbesondere in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht vor einer individuellen Anlageentscheidung fachkundig beraten lassen. Der Fonds darf weder direkt noch indirekt in den USA vertrieben noch an US-Personen verkauft werden.
Weiterführende Produktinformationen
Ausführliche produktspezifische Informationen, insbesondere zu den Anlagezielen, den Anlagegrundsätzen, zu Chancen und Risiken sowie Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt, dem Basisinformationsblatt, den Anlagebedingungen, sowie den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Informationen erhalten Sie in deutscher Sprache auf einem dauerhaften Datenträger oder auf Verlangen kostenlos in Papierform bei der jeweiligen EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaft.
Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Bitte lesen Sie insbesondere den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt des Fonds, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.