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Änderungen beim UmweltSpektrum Mensch und UmweltSpektrum Natur
Ab 2025
Zum Jahreswechsel treten einige rechtliche, technische und organisatorische Änderungen bei den eigenen aktiven Fonds der UmweltBank, UmweltSpektrum Mensch und UmweltSpektrum Natur, in Kraft. Das grundsätzliche Ziel ist eine Vereinheitlichung und Vereinfachung bei unseren aktiven Fonds.
Alle Fragen & Antworten
Die Verwaltungsgesellschaft der beiden Fonds wechselt von der IPConcept (Luxemburg) S.A. zur GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A.
Mit der GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. arbeitet die UmweltBank bereits langjährig zusammen. Sie verwaltet bereits seit Auflage im Jahr 2020 unseren UmweltSpektrum Mix. Daher haben wir uns zur Vereinfachung und Optimierung entschlossen, unsere Nachhaltigkeitskonzepte und -reportings unter einem Dach zu vereinheitlichen. Damit wollen wir auch erreichen, dass wir zukünftige Weiterentwicklungen unserer Nachhaltigkeitsprozesse für die drei Fonds (UmweltSpektrum Mix, UmweltSpektrum Mensch und UmweltSpektrum Natur) einheitlich umsetzen können.
Wichtig: Wir machen auch in Zukunft keinerlei Abstriche in unserem Nachhaltigkeitsprozess, sondern wollen in den nächsten Monaten und Jahren noch anspruchsvollere Nachhaltigkeitsansätze verwirklichen.
Damit das Fondsmanagement die Möglichkeit hat, beispielsweise in schwierigen Marktlagen flexibler agieren zu können, wird die Möglichkeit geschaffen, bis zu 49 % des Fondsvermögens in Anleihen und Geldmarktinstrumente investieren zu dürfen. Bislang war dieser Anteil auf 35 % begrenzt.
Wichtig: Die Investmentphilosophie der Fonds ändern wir nicht. Die zusätzliche Flexibilität soll nur in besonderen Marktphasen genutzt werden.
UmweltSpektrum Mensch und UmweltSpektrum Natur erhalten neue, einprägsame Namen:
aktueller Name | Name ab 01.01.2025 |
---|---|
UmweltSpektrum | UmweltBank Fonds |
UmweltSpektrum Mensch | UmweltBank Fonds – Social Future |
UmweltSpektrum Natur | UmweltBank Fonds – Green Future |
Wir ersetzen die Fondsnamen „UmweltSpektrum“ durch „UmweltBank Fonds“, um die Zugehörigkeit der Fonds zur UmweltBank auch für Außenstehende noch klarer darzustellen.
Wichtig: Die neuen Namen Ihrer vertrauten Fonds finden Sie ab dem 01.01.2025 auch im Online-Banking und in Ihren Depotauszügen.
Nein, die WKNs beziehungsweise ISINs der oben genannten Fonds bleiben gleich.
Die Anteilsklasse A ist diejenige Anteilsklasse, die für Privatanlegende aufgelegt ist. Alle Privatanlegerinnen und Privatanleger, die den Fonds bei der UmweltBank erworben haben, sind ausschließlich in die Anteilsklasse A investiert.
Ja, der maximale Ausgabeaufschlag für die Anteilsklasse A wird reduziert. Bislang betrug dieser 5 %, zukünftig nur noch 3 %. Abweichend von dem maximalen Ausgabeaufschlag beträgt der aktuelle Ausgabeaufschlag 2 % im UmweltBank Depot.
Nein, die Kostenaufteilung für die Anteilsklasse A wird lediglich vereinfacht, aber es wird nicht teurer. Ziel ist es, die Kosten des Fonds verständlicher und transparenter darzustellen.
Für den UmweltSpektrum Mensch gilt:
- Bisher bestand eine Verwaltungsvergütung von bis zu 0,95 % und eine Vertriebsstellenvergütung von bis zu 0,45 %, also zusammen 1,40 %.
- Zukünftig entfällt die separate Vertriebstellenvergütung und die Verwaltungsvergütung steigt auf 1,40 %. Somit bleiben die Kosten in Summe gleich.
Für den UmweltSpektrum Natur gilt:
- Bisher bestand eine Verwaltungsvergütung von bis zu 1,03 % und eine Vertriebsstellenvergütung von bis zu 0,45 %, also zusammen 1,48 %.
- Zukünftig entfällt die separate Vertriebstellenvergütung und die Verwaltungsvergütung steigt auf 1,48 %. Somit bleiben die Kosten in Summe gleich.
Wichtig: Eine Erhöhung der Kosten in Summe findet nicht statt.
Bislang gab der Anlageberater (der sogenannte „Advisor“) EB – Sustainable Investment Management GmbH für die Zusammenstellung der Wertpapiere im Fonds die Empfehlungen. Zum Jahreswechsel wird die Funktion der Auswahl der Wertpapiere direkt vom Fondsmanagement der GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. übernommen.
Wichtig: Seit Bestehen der Fonds ist die UmweltBank Beraterin für Nachhaltigkeit. Wir sind dafür zuständig, dass ausschließlich Unternehmen, die der Nachhaltigkeitsphilosophie der UmweltBank entsprechen, in den Fonds aufgenommen werden. Daran ändert sich nichts.
Wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, müssen Sie nichts unternehmen. Die Änderungen treten zum 01.01.2025 in Kraft. Sollten Sie nicht einverstanden sein, können Sie Ihre Fondsanteile jederzeit börsentäglich vor dem Inkrafttreten an die Verwaltungsgesellschaft zurückgeben.
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