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UmweltBank-Genussschein 2010/2011
WKN: A2PMFR / ISIN: DE000A2PMFR0
UmweltBank-Genussscheine
Seit ihrer Gründung hat die UmweltBank bereits tausende innovative Umweltprojekte über Kreditvergaben finanziert. Grundlage für diese nachhaltigen Finanzierungen ist das Eigenkapital der Bank. Als Faustformel gilt, dass Banken etwa das zehnfache ihres Eigenkapitals als Kredite vergeben dürfen. Um ihre Eigenmittel zu stärken und dadurch noch mehr nachhaltige Finanzierungen vergeben zu können, hat die UmweltBank u. a. Genussscheine emittiert. Mit dem Erwerb eines Genussscheins beteiligen Sie sich somit an der Entwicklung der UmweltBank selbst.
Ökologisch Geld anlegen
Mit den Emissionserlösen unserer Genussscheine werden ausschließlich ökologische und soziale Projekte finanziert. Die UmweltBank-Genussscheine sind verzinsliche Wertpapiere mit Nachrangabrede. Das bedeutet, dass die Genussscheine im Falle einer Insolvenz der Emittentin erst nach den nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten zurückbezahlt wird.
Die Laufzeit der Genussscheine ist unbefristet und die Nominalzinsen sind für einen befristeten Zeitraum festgeschrieben. Die Zinskonditionen orientieren sich an einer Bundesanleihe mit gleicher Laufzeit, hinzu kommt ein Zinsbonus von mindestens 1 %. Aufgrund dieser Eigenschaften erhalten Sie einen höheren Zinssatz als zum Beispiel bei Sparbriefen, die Zinszahlung ist jedoch abhängig vom Erfolg der UmweltBank. Bisher wurden die Zinsen für alle Genussscheine in jedem Jahr in voller Höhe ausgeschüttet.
Nachhaltig profitieren
Als Anlegender profitieren Sie nicht nur von einem – im Verhältnis zum gegebenen Risiko – attraktiven Zinssatz, sondern tragen auch dazu bei, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Denn die UmweltBank finanziert mit dem Erlös aus den emittierten Genussscheinen zum Beispiel den Bau von Solarparks, Windkraftanlagen und energieeffizienten Gebäuden.
Hinweise
- Die UmweltBank gibt keine Empfehlungen zum Erwerb, Halten oder Verkauf einzelner Finanzinstrumente (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG).
- Bitte beachten Sie, dass die Anleihe keinem Einlagensicherungssystem unterliegt und daher ein vollständiger Verlust des eingesetzten Vermögens möglich ist.
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