UmweltBank-Genussschein 2010/2011

WKN: A2PMFR / ISIN: DE000A2PMFR0

UmweltBank-Genussscheine

Seit ihrer Gründung hat die UmweltBank bereits tausende innovative Umweltprojekte über Kreditvergaben finanziert. Grundlage für diese nachhaltigen Finanzierungen ist das Eigenkapital der Bank. Als Faustformel gilt, dass Banken etwa das zehnfache ihres Eigenkapitals als Kredite vergeben dürfen. Um ihre Eigenmittel zu stärken und dadurch noch mehr nachhaltige Finanzierungen vergeben zu können, hat die UmweltBank u. a. Genussscheine emittiert. Mit dem Erwerb eines Genussscheins beteiligen Sie sich somit an der Entwicklung der UmweltBank selbst. 

Ökologisch Geld anlegen

Mit den Emissionserlösen unserer Genussscheine werden ausschließlich ökologische und soziale Projekte finanziert. Die UmweltBank-Genussscheine sind verzinsliche Wertpapiere mit Nachrangabrede. Das bedeutet, dass die Genussscheine im Falle einer Insolvenz der Emittentin erst nach den nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten zurückbezahlt wird.

Die Laufzeit der Genussscheine ist unbefristet und die Nominalzinsen sind für einen befristeten Zeitraum festgeschrieben. Die Zinskonditionen orientieren sich an einer Bundesanleihe mit gleicher Laufzeit, hinzu kommt ein Zinsbonus von mindestens 1 %. Aufgrund dieser Eigenschaften erhalten Sie einen höheren Zinssatz als zum Beispiel bei Sparbriefen, die Zinszahlung ist jedoch abhängig vom Erfolg der UmweltBank. Bisher wurden die Zinsen für alle Genussscheine in jedem Jahr in voller Höhe ausgeschüttet. 

Nachhaltig profitieren

Als Anlegender profitieren Sie nicht nur von einem – im Verhältnis zum gegebenen Risiko – attraktiven Zinssatz, sondern tragen auch dazu bei, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Denn die UmweltBank finanziert mit dem Erlös aus den emittierten Genussscheinen zum Beispiel den Bau von Solarparks, Windkraftanlagen und energieeffizienten Gebäuden.

Produkt UmweltBank-Genussschein 2010/2011
WKN: A2PMFR /  ISIN: DE000A2PMFR0
Produktart Inhaber-Genussschein
UmweltRating Geldanlagen

höchste Nachhaltigkeit

Emissionsvolumen

5.538.500 €

Verzinsung

0,90 % p. a.

Zinsfestschreibung

31.12.2025
Festlegung  Anschlussverzinsung im 4-Jahres-Intervall

Zinszahlung

jährlich

Laufzeit

unbefristet

Mindesterwerb

2.500 €

Handelbarkeit

nach Beendigung der öffentlichen Angebote über den außerbörslichen Handel der UmweltBank

Risikoklasse gem. UmweltBank und wesentliche Risiken

Risikoklasse II von IV - Ausgewogen, wachstumsorientiert: z. B. internationale Rentenfonds, Mikrofinanzfonds, Aktienfonds, UmweltBank-Anleihen, nachhaltige Anleihen, offensive Mischfonds. Höheren Ertragserwartungen stehen höhere Risiken gegenüber. Die Veräußerung ist abhängig von der ausreichenden Nachfrage im außerbörslichen Handel. Die Anleihe unterliegt keinem Einlagensicherungssystem, daher kann ein Totalverlustrisiko bestehen. 

Bekanntmachungen

31.12.2021
Die UmweltBank AG hat mit Wirkung zum 1.1.2022 den Anschlusszins für den UmweltBank-Genussschein 2010/2011 auf 0,90 % p. a. festgelegt (Mindestzinssatz gemäß Genussscheinbedingungen: 0,47 % p. a.). Die Verzinsung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2025.

05.08.2019
Die UmweltBank AG, Nürnberg hat mit Beschluss vom 25. März 2019 von der vertraglichen Ermächtigung gemäß § 3 Abs. 2 der Genussrechtsbedingungen Gebrauch gemacht und die Namensgenussrechte in Inhaberpapiere (WKN A2PMFR / ISIN DE000A2PMFR0) umgewandelt. 

31.12.2017
Die UmweltBank AG hat mit Wirkung zum 1.1.2018 den Anschlusszins für das UmweltBank-Genussrecht 2010/11 auf 1,45 % festgelegt (Mindestzinssatz gemäß Genussrechtsbedingungen: 0,51 %). Die Verzinsung gilt für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2021.

Chancen & Risiken

Die UmweltBank ist als Emittentin wirtschaftlich stark. Die GBB-Rating Gesellschaft für Bonitätsbeurteilung mbH hat die Bonität der Bank am 13. September 2024 mit BB+ und dem Ausblick „unbestimmt“ bewertet.

Die Erwerbenden von UmweltBank Genussrechten stellen der UmweltBank Eigenmittel zur Verfügung. Anlegende sollten sich bewusst sein, dass UmweltBank Genussrechte zusammen mit anderen Eigenmitteln etwaige Verluste der Bank tragen müssen. Im Falle einer Insolvenz der Bank droht der Totalverlust des angelegten Geldes.