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Einlagensicherung bei der UmweltBank
- Spareinlagen wie Tagesgeld oder Festgeld unterliegen der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung. Einlagen sind bis zu 100.000 € pro Person abgesichert.
- Wertpapiere können im Insolvenzfall auf ein anderes Depot übertragen werden. Geschützt sind Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank auf Herausgabe der für Sie verwahrten Wertpapiere. Diese Entschädigung greift unter anderem dann ein, wenn ein Institut Ihre Wertpapiere oder Gelder unterschlagen oder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann. Für den Anspruch auf die Herausgabe von Wertpapieren ist der Entschädigungsanspruch auf 90 % der Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt.
- Anleihen stellen keine Einlage dar. Somit besteht keine Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens ist ein Totalverlust des angelegten Geldes möglich.