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Die Europäische Zentralbank hat den Leitzins erhöht und den Negativzins abgeschafft, den Banken bei ihr zahlen mussten. Diesen Vorteil geben wir an Sie weiter und verzichten ab August 2022 auf das Verwahrentgelt beim UmweltFlexkonto.
Fragen und Antworten zur Abschaffung des Verwahrentgelts
Das Verwahrentgelt wird zum 01.08.2022 für Privatkund:innen abgeschafft. In Ihrem Jahreskontoauszug erfolgt die Verwahrentgeltberechnung nur bis zum 31.07.2022.
Das lag an der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Kundengelder, die flexibel geparkt werden und jederzeit verfügbar sind, kann die UmweltBank nicht langfristig und kostendeckend anlegen. Stattdessen muss sie einen Teil des Geldes kurzfristig bei der EZB verwahren. Für diesen Service verlangte die EZB bis vor kurzem 0,5 % p. a. Negativzinsen. Deshalb haben wir – wie viele andere Banken – ebenfalls ein Verwahrentgelt von 0,5 % p. a. eingeführt. Die EZB hat nun den Negativzins abgeschafft. Diesen Vorteil geben wir unmittelbar an unsere Kundinnen und Kunden weiter.
Nein, das Verwahrentgelt wird automatisch nicht mehr berechnet, auch wenn Sie ein UmweltFlexkonto mit Verwahrentgelt abgeschlossen haben.
Nein, auch wenn Sie noch einen Hinweis zum Verwahrentgelt finden, müssen Sie als Privatkund:in bei einem Neuantrag kein Verwahrentgelt mehr zahlen. Wir ändern alle Formulare und Hinweise zum 01.08.2022.
Die Abschaffung betrifft ausschließlich Privatkund:innen. Firmenkund:innen zahlen bei bestimmten Konten bis auf Weiteres ein Verwahrentgelt.