Für eine lebenswerte Welt

Die UmweltBank erhält und schafft eine lebenswerte Welt – für uns und für kommende Generationen. Aus dieser Vision heraus ergibt sich für uns die Verpflichtung, ausschließlich Produkte anzubieten oder Geschäfte zu tätigen, die dem Ziel einer lebenswerten Welt dienen. Um sicherzustellen, dass alle von der UmweltBank angebotenen Produkte und die von ihr ausgegebenen Kredite diese Vision unterstützen, haben wir weitreichende Positiv- und Ausschlusskriterien definiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird vom  Umweltrat überwacht. Er übt die Funktion eines unabhängigen ökologischen Kontrollorgans aus und stellt damit das Pendant zum Aufsichtsrat dar.  

Eine ausführliche Erläuterung unserer Anlagekriterien finden Sie in folgendem Dokument:

Jeder Euro fließt in Umweltprojekte

Unser Versprechen an Sie: die UmweltGarantie. Jeder Euro, den Sie bei der UmweltBank anlegen, fließt ausschließlich in nachhaltige Zukunftsprojekte, beispielsweise aus folgenden Bereichen: 

  • erneuerbare Energien
  • ökologisches Bauen

Positivkriterien

Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Die UmweltBank finanziert Projekte und investiert in Unternehmen, die eine nachhaltige Verbesserung der aktuellen Lebenssituation ermöglichen – im Einklang mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).

Für die Positivkriterien liegt ihr Fokus auf folgenden SDGs, da die UmweltBank in diesen Bereichen am meisten bewirken und so zur Verbesserung der Gesamtsituation beitragen kann:

Ziel 7: Bezahlbare und saubere Energie

Die UmweltBank finanziert Vorhaben zur Förderung und Herstellung naturverträglicher, bezahlbarer und regenerativer Energien sowie Wärmekonzepte, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen.  

Hierunter fallen beispielsweise:

  • Windenergie
  • Photovoltaik
  • Dezentrale Energiegewinnung und -speicherung
  • Wasserkraft
  • Power-to-H2-Vorhaben

Die UmweltBank finanziert Vorhaben zur Förderung von nachhaltigen Städten und Gemeinden, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen.

Hierunter fallen beispielsweise:

  • umweltfreundliches Bauen
  • Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
  • nachhaltige Gebäude und Quartiere
  • nachhaltige Mobilitäts- und Verkehrskonzepte
  • soziale Einrichtungen wie Pflegeimmobilien, Schulen und Tagesstätten
Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden
Ziel 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion

Die UmweltBank fördert Entwicklung, Herstellung oder Vertrieb von langlebigen, ressourcenschonenden oder regionalen Produkten und Dienstleistungen. Sie finanziert entsprechende Vorhaben und nutzt selbst nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Darüber hinaus bietet sie durch Eigenbeteiligungen entsprechende Güter und Services an, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen.

Hierunter fallen beispielsweise:

  • nachhaltig wirtschaftende Unternehmen
  • Rohstoffeinsparung, Kreislaufwirtschaft und Upcycling
  • nachhaltige Verbraucherdarlehen

Die UmweltBank finanziert Vorhaben zur Förderung von Klimaschutz, um zur Erreichung dieses Ziels beizutragen.

Hierunter fallen beispielsweise:

  • Energieeinsparung
  • Emissionsvermeidung
  • Ressourcenvermeidung
  • Sanierungen
Ziel 13: Maßnahmen zum Klimaschutz

Ausschlusskriterien

Wir wissen: Es ist nicht immer alles schwarz und weiß. Trotzdem oder gerade deswegen werden wir immer die höchsten Maßstäbe an Investitionen und Finanzierungen anlegen. Nachhaltiges Engagement und Transparenz stellen für uns nicht zu verletzende Rahmenbedingungen dar. Darüber hinaus schließen wir eine ganze Reihe von Wirtschaftszweigen und Praktiken von einer Zusammenarbeit mit der UmweltBank aus. Um diese anschaulich darzustellen, führen wir für jeden Bereich schädliche Verhaltensweisen auf. Diese umfassen jedoch nicht die komplette Bandbreite der ausgeschlossenen Praktiken.

Was aber genau ist schädliches Verhalten? Jegliche Form von Verhalten, das zur Verschlechterung der Lebensqualität von Menschen und Tieren beiträgt und/oder dem Erhalt der Natur schadet.

Umweltschädliches Verhalten

  • Stromerzeugung aus Kohle oder Öl
  • Verwendung von Erdgas
  • Atomenergie
  • Giftstoffe
  • Gentechnik

Schädliche Wirtschaftspraktiken

  • Waffen & Militärgüter
  • Suchtmittel
  • Unternehmen mit Korruptionsvorfällen

Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen

  • Zwangsarbeit
  • Kinderarbeit
  • Verbot von gewerkschaftlicher Organisation
  • Diskriminierung
  • Eine detaillierte Übersicht über die Ausschlusskriterien der UmweltSpektrum Fonds finden Sie hier
  • Die Richtline zur Nutzung von Derivaten in den UmweltSpektrum Fonds finden Sie hier.

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