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Gesetzliche Änderungen bei der privaten Altersvorsorge seit 1.1.2012  

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Seit Jahresbeginn 2012 haben sich im Bereich der privaten Altersvorsorge einige gesetzliche Regelungen geändert.

Rechnungszinssenkung

Bei der Riester- und Rüruprente, Direktversicherung (Betriebsrente) sowie der Privatrente unterliegen die Sparbeiträge seit dem 1.1.2012 einer garantierten Mindestverzinsung von 1,75 % p.a. (vorher 2,25 %).

Dies wirkt sich auf die Gesamtleistung allerdings nur dann aus, wenn die Gesamtverzinsung inklusive Überschussbeteiligung bis auf den Rechnungsgarantiezins fallen sollte.

Die Garantieverzinsung ist abhängig von der Umlaufrendite. Die Umlaufrendite ist die Durchschnittverzinsung aller im Umlauf befindlichen festverzinslichen Wertpapiere im Inland. Da sich diese derzeit auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt, hat der Gesetzgeber den Rechnungsgarantiezins an das aktuelle Marktniveau angepasst.

Anhebung des Rentenbeginnalters

Seit 1.1.2012 ist bei der Riester- und Rüruprente sowie der Direktversicherung der Rentenbeginn frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres (vorher 60) möglich.

Die Anhebung des Rentenbeginnalters ist auch für die Besteuerung der Kapitalauszahlung bei der Privatrente relevant. Bei Wahl der Einmalauszahlung sind nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr (vorher 60) nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, anderenfalls die vollen Erträge.

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