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Etwa jeder vierte Arbeitnehmer scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus, die meisten krankheitsbedingt. Eine Unfallversicherung bietet für diesen Fall keinen Schutz.

Die Gesetzliche Krankenversicherung gewährt Krankengeld nur für maximal 18 Monate. Die Gesetzliche Rentenversicherung leistet Erwerbsminderungsrente für nach 1960 Geborene erst, wenn der Versicherte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit nachzugehen. Die gesetzliche Leistung beträgt dabei nur ca. ein Drittel des Bruttoeinkommens, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Diese Leistung halbiert sich nochmals, wenn Sie in der Lage sind, noch bis zu sechs Stunden pro Tag arbeiten zu können. Der bisher ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle.

Damit Sie nicht ohne Einkommen dastehen, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, bietet die UmweltBank mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Absicherung des Einkommens zu attraktiven Konditionen.

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