Telefon: 0911 / 53 08 - 145
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
| Einladung zur Hauptversammlung am Freitag, den 26. Juni 2009 | Kontakt |
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Tagesordnung1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008, des Lageberichts des Vorstands, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des Berichts des Umweltrates für das Geschäftsjahr 2008 mit anschließender Aussprache. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2008 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 zu entlasten. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung enden sämtliche Mandate der bisherigen Mitglieder. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat stellt sich zur Wiederwahl und schlägt vor: Frau Dr. Irene Schöne, Wirtschaftswissenschaftlerin, Uley in Gloucestershire/GB in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Vorgeschlagenen üben keine weiteren Aufsichtsratsmandate aus. 6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse-Coopers AG, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu bestellen. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gemäß § 71 Abs. 1 Ziffer 7 Aktiengesetz darf ein Kreditinstitut eigene Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels nur aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung erwerben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu beschließen: Die Gesellschaft wird zum Zwecke des Wertpapierhandels zum Erwerb eigener Aktien befristet auf achtzehn Monate ab heute ermächtigt. Der Handelsbestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden eigenen Aktien darf fünf vom Hundert des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen. Der niedrigste Gegenwert pro Stückaktie wird auf den Tagesendkurs am Börsentag vor dem jeweiligen Erwerb abzüglich zehn Prozent festgelegt, der höchste Gegenwert wird auf den Tagesendkurs am Börsentag vor dem jeweiligen Erwerb zuzüglich zehn Prozent festgelegt. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 27. Juni 2008 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird im Gegenzug aufgehoben. |
TeilnahmeZur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der UmweltBank AG, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bis einschließlich Freitag, den 19. Juni 2009 angemeldet haben. Der Anteilsbesitz ist durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts – abgefasst in deutscher oder englischer Sprache – nachzuweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Freitag, den 5. Juni 2009, 00:00 Uhr, zu beziehen. Jahresabschluss, Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und des Umweltrats liegen gemäß § 175 Abs. 2 AktG in den Geschäftsräumen der UmweltBank zur Einsichtnahme durch die Aktionäre und Aktionärinnen aus und stehen auch im Internet unter www.umweltbank.de zur Verfügung.
Nürnberg, den 15. Mai 2009 UmweltBank AG, Nürnberg |
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