Nach der grundlegenden Neuordnung der Aufgaben des Umweltrates im Jahr 2004 hat sich der Umweltrat in seinen Tätigkeiten konsolidiert und die Vorgaben für seine Tätigkeit in drei Sitzungen im Jahr 2005 (April, Juni und November) umgesetzt.
Entsprechend der Aufgaben des Umweltrates als einem Organ mit Rat- und Kontrollfunktion waren die Tagesordnungen unserer Sitzungen geprägt. Nach der Satzung der UmweltBank war vor allem zu prüfen, ob die Vergabe der Kredite nach ökologischen Kriterien erfolgte.
So wurden uns vom Vorstand in 2005 rund 25 aktuelle Kreditprotokolle von Projektfinanzierungen vorgelegt und diskutiert. Wir konnten uns darüber vergewissern, dass die Vergabe der Kredite ganz im Sinne der Satzung erfolgte. Es handelte sich dabei um die Überprüfung bereits vergebener Kredite. Neukreditvergaben der Stufen 3 (ökologisch noch fördernd) und 4 (ökologisch neutral) werden auf Vorschlag des Vorstandvorsitzenden dem Umweltrat vor der Genehmigung zur Stellungnahme vorgelegt. Zu beobachten ist, dass das Engagement der UmweltBank im Bereich der ökologischen Wohnimmobilien und bei Windkraftprojekten noch relativ stark ist, dass aber eine beachtliche Zunahme bei Biomasse/Biogas-Projekten und bei Sonnenenergieprojekten zu verzeichnen ist. Dies haben wir anhand der vierteljährlichen Kreditstatistiken zur Kenntnis genommen und erörtert.
Ferner wurden uns die Bonitätsverteilungen des Gesamtportfolios einschließlich der Wertpapiergeschäfte (Depot A) entsprechend dem internen ökonomischen und ökologischen Rating zur Kenntnis vorgelegt. Auf Anregung des Umweltrats soll das interne Rating der Wertpapiereigenanlagen mit externen Bewertungen von drei Ratingagenturen bzw. Research-Instituten verglichen werden. Die UmweltBank hat die externen Ratings Ende 2005 beauftragt, so dass ein Vergleich in 2006 stattfinden kann. Schließlich wirkte der Umweltrat bei der Neuaufnahme bzw. Streichung von Aktienwerten im UBAI mit.
Besonders hervorheben möchten wir die Konstituierung des Umweltbeirates, die Anfang November 2005 stattfand. Bis auf wenige Ausnahmen waren alle berufenen Beiratsmitglieder anwesend. Die UmweltBank eröffnete die Diskussion mit einer sehr transparenten Präsentation zur Struktur des Kreditgeschäftes und zur Ratingmatrix mit ökologischen und ökonomischen Bonitätsschlüsseln. Dabei wurde allen deutlich, dass das Anlagevolumen vom Kreditzusagevolumen gemäß der Umweltgarantie gedeckt wird. Abgerundet wurde die Präsentation mit exemplarischen neueren Beispielen aus der Projektfinanzierung. In der anschließenden spannenden Diskussion mit den Beiratsmitgliedern zeigte sich, dass in den Beirat für die Beratung der UmweltBank Persönlichkeiten berufen worden sind, die sowohl von ihrer praktischen Erfahrung in Unternehmen als auch aus wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Sicht ein Kompetenzzentrum der UmweltBank bilden, auf das sowohl der Vorstand als auch der Umweltrat bei konkreten Fragestellungen zurückgreifen kann.
Abschließend können wir bestätigen, dass der Umweltrat im Jahr 2005 die Möglichkeit hatte, sich ein klares Bild von der Kreditvergabe-Praxis der UmweltBank zu machen. Für den Umweltrat kann somit gesagt werden, dass die UmweltGarantie und die gemeinsam entwickelten Positiv- und Ausschlusskriterien von der Bank auch 2005 eingehalten wurden.
Die Unterzeichnung dieses Berichtes wäre Sache von Herrn Heinz Hess, dem für diese Periode zuständigen Vorsitzenden des Umweltrates gewesen, den wir sehr vermissen und um den wir sehr trauern. An seiner Stelle und – wie wir überzeugt sind – in seinem Sinne unterzeichnen wir den Bericht für das Jahr 2005 gemeinsam. Nürnberg, den 24. April 2006,
Andrea Mayer
und Johannes Hoffmann |