Der Umweltrat hat im Jahr 2004 eine grundlegende Neuordnung erhalten. In seiner ursprünglichen Form tagte der Umweltrat am 26. März 2004 zum letzten Mal. In dieser Sitzung wurden einerseits Änderungen des UmweltBank- Aktienindexes (UBAI) beraten und noch einmal über die neue Struktur des Umweltrates und über die Zusammensetzung des Umweltbeirates diskutiert. Die Diskussion über die Zusammensetzung des Umweltbeirates konnte noch nicht abgeschlossen werden. Der Umweltrat wurde aufgefordert, weitere Vorschläge zu machen. Zur Erinnerung sei noch einmal darauf verwiesen, dass die Ratsmitglieder dem Vorstand der UmweltBank eine zeitliche Befristung ihrer Amtszeit vorgeschlagen hatten, um so eine sinnvolle Erneuerung des Gremiums zu ermöglichen, die an die veränderten Bedürfnisse der gewachsenen Bank angepasst ist. Diese Neustrukturierung wurde durch den Vorstand der UmweltBank vollzogen und ein neuer Umweltrat berufen.
Dieser besteht nunmehr in Analogie zum Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die für drei Jahre berufen sind und sich turnusmäßig jährlich im Vorsitz abwechseln. Die neuen Mitglieder wurden Ihnen bereits in Nr. 40 von Bank & Umwelt vorgestellt. Dem Umweltrat gehören neben dem Unterzeichner dieses Berichtes Frau Andrea Mayer und Herr Heinz Hess an. In seiner konstituierenden Sitzung hat der Umweltrat mit dem Vorstand eine neue Geschäftsordnung verabschiedet. Darin sind u.a. folgende Aufgaben im § 1 definiert:
• Er stimmt die ökologischen Rahmenkriterien des Bankgeschäftes mit dem Vorstand ab und überprüft die ökologische Entwicklung der UmweltBank.
• Er legt dementsprechend gemeinsam mit dem Vorstand die Positivund Negativkriterien auch für die Anlage der Eigenmittel der UmweltBank fest, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen.
• Er diskutiert ethische, ökologische, ökonomische und soziale Zukunftsfragen.
• Er prüft die jährliche Umweltbilanz der UmweltBank, insbesondere im Hinblick auf das ökologische Wachstum und beurteilt in diesem Zusammenhang bestmöglichst die Teilbereiche Betriebsökologie, Produktökologie, Sozialbilanz und Kulturverträglichkeit.
Umweltrat und UmweltBank werden bei ihrer Tätigkeit durch einen erweiterten Umweltbeirat unterstützt, der als Beiratsgremium beratenden Charakter hat. Die Mitglieder werden vom Vorstand für eine Zeit von vier Jahren bestellt. Geschäftsordnung, Bestellung und Abberufung stimmt der Vorstand in der Regel mit Umweltrat und Aufsichtsrat ab.
In der ersten Sitzung des neu konstituierten Umweltrates wurden ausführliche Berichte der Vorstände vorgelegt und diskutiert. Weder zum Überblick in die Geschäftsentwicklung, noch in Hinblick auf die Betriebsökologie, noch in Hinblick auf die Produktökologie gab es irgendwelche Beanstandungen.
Abschließend bleibt zu bestätigen, dass der Umweltrat im Jahr 2004 wieder die Möglichkeit hatte, sich ein klares Bild von der Kreditvergabe-Praxis der UmweltBank zu machen. Für den Umweltrat kann somit gesagt werden, dass die UmweltGarantie auch 2004 eingehalten wurde. Zudem wurden die gemeinsam entwickelten Positiv- und Ausschlusskriterien von der Bank eingehalten und die Kriterien zur Produktprüfung im Umweltrat weiterentwickelt.
Nürnberg, den 15. April 2005
Für den Umweltrat
Prof. Dr. Johannes Hoffmann
(Vorsitzender) |