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Klare Kriterien

 

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Basis für die komplette Geschäftstätigkeit der UmweltBank sind klare Positiv- und Ausschlusskriterien. Diese wurden von UmweltBank und Umweltrat als Grundlage für das tägliche Bankgeschäft gemeinsam festgelegt.

Positivkriterien:

Energiesparmaßnahmen
regenerative Energiegewinnung
(Windenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse und Biogas, Wasserkraft)
dezentrale Energiegewinnung, Blockheizkraft
umweltfreundliches Bauen
(Niedrigenergiebauweise, Passivhäuser, Verwendung ökologischer Baustoffe, Landschaftsschutz / Reduktion von Flächenverbrauch, Regenwasserrückgewinnung)
ökologische Landwirtschaft und ökologische Forstwirtschaft
Kreislaufwirtschaft/Recycling
(Abfallvermeidung, Rohstoffeinsparung und Ressourcenschonung, umweltverträgliche Entsorgung, Naturkläranlagen)
Schadstoffverringerung und -beseitigung (umweltschonende Verkehrsmittel, Bodenschutz/ Sanierung, Lärmverminderung, Luftreinhaltung)
nachhaltige Wirtschaftsweise (Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von langlebigen, ressourcenschonenden, regionalen und damit umweltfreundlichen Produkten)

Ausschlusskriterien:

Großkraftwerke (Braun- / Steinkohle, Atomenergie)
Waffen oder Militärgüter (Produktion/Handel)
umweltschädliche Produkte oder Technologien (Produktion / Handel)
Nichteinhaltung von Umweltauflagen
sozial unverträgliche Projekte, z.B. auf Ausbeutung von Kindern basierende Produktion
- Gentechnik in der Landwirtschaft
- unfaire Geschäftspraktiken, z. B. Korruption, Menschenrechtsverletzungen

 

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