Die Bundesnetzagentur ermittelt jährlich die Vergütungs- und Degressionssätze für das Folgejahr nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ab dem 1. Januar 2012 sinkt die Vergütung für Strom, der durch Photovoltaikanlagen produziert wird, um 15 Prozent.
Vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2011 wurden in Deutschland neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 5.200 Megawatt installiert. Die installierte Leistung in diesem Zeitraum führte zu einer Reduktion der Einspeisevergütung um 15 Prozent für das Jahr 2012.
Ab dem 1. Januar 2012 gelten folgende Vergütungssätze für das Einspeisen von Solarstrom:
Für Aufdachanlagen
bis 30 kW: 24,43 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh)
ab 30 bis 100 kW: 23,23 ct/kWh
ab 100 bis 1.000 kW: 21,98 ct/kWh
über 1.000 kW: 18,33 ct/kWh
für Konversionsflächen: 18,76 ct/kWh
für sonstige Freiflächenanlagen: 17,94 ct/kWh
Auch die neuen Vergütungssätze gelten für 20 Jahre zzgl. dem Inbetriebnahmejahr und garantieren die Abnahme des Solarstroms zu diesem Preis durch den zuständigen Netzbetreiber.
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