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Programmbedingungen
Kredit kleiner 100.000 €
 

 


Wer kann Anträge für das Solarförderprogramm der UmweltBank stellen?

Es können Angestellte, Arbeiter, Selbständige und Betreibergemeinschaften die Förderkredite beantragen. Um den erfolgreichen Betrieb der Anlage sicherzustellen, sind grundsätzlich mindestens zwei Antragssteller pro Antrag erforderlich.
Unternehmen sowie Vereine können ihre Anlage ebenfalls finanzieren, wenn neben ihnen auch mindestens eine natürliche Person für die Rückzahlung der Kredite einsteht.

Für den Kreditentscheidungsprozess ist der persönliche Kontakt zum Antragsteller sehr wichtig. Deshalb können nur direkt durch ihn eingereichte Kreditanträge bearbeitet werden.

Welche Bedingungen werden an die Anlage gestellt?

Die Anlage besteht aus zertifizierter Anlagentechnik. Insbesondere die Module sind technisch und optisch einwandfrei verbaut und verfügen über entsprechende Zertifikate. Die Wechselrichter erfüllen alle gängigen Normen.
Es liegt zum Inbetriebnahmezeitpunkt eine gültige und ausreichende Netzanschlusszusage vor und es besteht ein Vergütungsanspruch nach dem aktuell gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wo können die Anlagen errichtet werden?

Die Anlagen können auf eigenen oder gepachteten Standorten, die im Privatbesitz oder in kommunalem / öffentlichem Eigentum stehen, errichtet werden. Der Standort muss sich in Deutschland befinden.
Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen auf Objekten, die innerhalb der letzten zwei Jahre neu gebaut bzw. erworben wurden, ist im Rahmen einer Baufinanzierung für Objekt und Anlage über die UmweltBank möglich.

Werden auch bestehende Anlagen finanziert?

Nein. Grundsätzlich sollen die Förderkredite der UmweltBank so eingesetzt werden, dass ein möglichst hoher Umwelteffekt erzielt wird. Durch die Umfinanzierung einer Photovoltaikanlage wird keine neue Anlage gefördert und damit kein zusätzlicher Umwelteffekt erzielt.

Werden auch Anteile an einer Gemeinschaftsanlage finanziert?

Nein. Bei der zu finanzierenden Photovoltaikanlage muss es sich um eine eigenständige Anlage handeln. Die Abrechnung des erzeugten Stroms erfolgt direkt zwischen dem Antragssteller und dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) anhand eines eigenen beim EVU registrierten Zählers. Die Gutschrift erfolgt auf den Namen und für Rechnung des Antragsstellers.

Wie viel Prozent der Anlage wird finanziert?

In Abhängigkeit vom Investitionsvolumen, dem Standort und der Projekt- sowie Antragsstellerbonität können bis zu 100 % der Nettoinvestitionskosten gefördert werden. Die Höhe der Finanzierung wird individuell ermittelt.

Bis zu welchem Kreditbetrag wird finanziert?

Im Rahmen des vereinfachten Solarförderprogramms können bis zu 100.000 € ausgereicht werden. Die Mindestkreditsumme beträgt 10.000 €. Die Mehrwertsteuer wird durch den Antragssteller vorfinanziert bzw. kann ab einem Mehrwertsteuerbetrag von 10.000 € durch die UmweltBank vorfinanziert werden.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Es können Laufzeiten von 10 bis zu 18 Jahren gewählt werden.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie den Förderkredit ausgezahlt?

Der Kredit kann in Anspruch genommen werden, sobald alle im Vertrag vereinbarten Auszahlungsbedingungen erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt gemäß Baufortschritt und nach Auftrag durch den Kreditnehmer i.d.R. unmittelbar an das ausführende Fachunternehmen bzw. Lieferanten. Ggfs. eingeplantes Eigenkapital ist grundsätzlich vor der ersten Kreditauszahlung einzusetzen.

Wie erfolgt die Rückzahlung?

Im ersten Jahr sind nur die Zinsen für den Kredit zu zahlen. Damit kann sich eine Liquiditätsreserve aufbauen. Die Rückzahlung beginnt ab dem zweiten Jahr in gleich hohen monatlichen oder vierteljährlichen Kreditraten (Annuität). In der Annuität ist sowohl ein Zins- als auch ein Tilgungsanteil enthalten. Mit fortschreitender Tilgung sinkt der Zinsanteil, während sich der Anteil der Tilgung erhöht.

Können Sondertilgungen geleistet werden?

Sondertilgungen sind jederzeit ab 1.000 € in der Programmvariante „Flexibel“ möglich.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

In der Regel genügt die Anlage sowie die Einspeisevergütung als Sicherheit. Zusätzlich kann bei einem eigenen Standort des Kreditnehmers und soll bei einem durch den Kreditnehmer von privat gepachteten Standort das Recht zum Betrieb der Photovoltaikanlage zur Wartung und Betreten des Grundstückes für den Antragsteller und die UmweltBank dinglich gesichert werden. Dabei enstehen nur geringe Kosten.
Bei gepachteten Dächern soll zudem ein Pachtvertrag geschlossen und der UmweltBank ein Eintrittsrecht in den Pachtvertrag eingeräumt werden.

Ist der Abschluss einer Kreditversicherung Voraussetzung für die Kreditvergabe?

Nein. Der Abschluss einer Allgefahrenversicherung für die finanzierte Photovoltaikanlage wird jedoch grundsätzlich empfohlen.

Kann der Förderkredit widerrufen werden?

Ja, es besteht das Recht, den Kredit innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsunterschrift zu widerrufen. Bereits ausgezahlte Kreditmittel sind dann umgehend zurückzuerstatten.

Werden für die Kreditentscheidungen Auskunftsdateien, wie z.B. die Schufa befragt?

Vor der Kreditvergabe wird unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes eine Datenbankabfrage bei der Schufa und ggfs. der Creditreform vorgenommen sowie im Internet frei verfügbare Informationen als Informationsgrundlage hinzugezogen.

Welche Folgen entstehen bei Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug hat der Kreditnehmer den geschuldeten Betrag nach § 288 Abs. 1 und 497 BGB zu verzinsen. Ausbleibende Zahlungen können zudem zu einer Verwertung der gestellten Sicherheiten führen.

Welche Angaben und Unterlagen sind i.d.R. zur Antragstellung erforderlich?

 

Unterlagen

Erläuterung

Wirtschaftliche Verhältnisse der Antragssteller

- Letzter Einkommensteuerbescheid

- Bei Selbständigen: Letzter Jahresabschluss und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung

- Bei Arbeitnehmern: Gehaltsnachweise

In der Regel sind der UmweltBank die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragssteller nicht bekannt. Für die Beratung wie auch für eine Bonitätsprüfung sind diese wichtig.

Photovoltaikanlage

- Detailliertes Angebot der Photovoltaikanlage

- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug vom Anlagenstandort

- Pachtvertrag bei gepachteten Standorten

Mit diesen Unterlagen kann das Vorhaben geprüft und bewertet werden. Zudem dient es im Gespräch ggf. als Beratungsgrundlage.



Erfolgt eine Bestätigung über den Antragseingang?
Wie sind die Bearbeitungszeiten?

Der Antragssteller erhält mit Antragseingang eine Eingangsbestätigung sowie die Information, in welchem Zeitraum in etwa mit einer Kreditentscheidung für einen vollständigen Antrag gerechnet werden kann.

Gibt es einen festen und dauerhaften Kundenbetreuer?

Die UmweltBank legt einen besonderen Wert auf partnerschaftliche Zusammenarbeit. Der Antragssteller erhält daher mit Eingang seiner Unterlagen einen festen und dauerhaften Ansprechpartner. Er wird sich im Rahmen der Kreditprüfung telefonisch melden und das Vorhaben in einer vertraulichen Atmosphäre mit Ihnen besprechen.

 

 


Die Finanzierung im Überblick

Finanzierungsgegenstand
Eigenständige, neu zu errichtende Photovoltaikanlagen in Deutschland, für die ein Vergütungsanspruch nach dem gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht

Förderprogramme
Classic und Flexibel

Maximale Finanzierung
100 % der Nettoinvestitionskosten

Kreditlaufzeiten
10 - 18 Jahre, 1 Jahr tilgungsfrei

Sondertilgungen
Jederzeit ab 1.000 € in der Variante "Flexibel"

Mindestkreditsumme
10.000 €

Absicherungen
- Keine Grundschuld
- Photovoltaikanlage
- Einspeisevergütung
- ggf. zusätzlich ein Betreiberrecht

Antragsablauf
- Einreichung des vollständigen   Kreditantrags
- Eingangsbestätigung
- Kreditprüfung
- Vertragsversand
- Unterschrift, Rücksendung
- Auszahlungsanforderung

Zusatzpaket „Vorfinanzierung Mehrwertsteuer“
Verfügbar ab 10.000 € Mehrwertsteuer Vorfinanzierungsbedarf
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