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Wissenswertes über ökologische Genußscheine und Genussrechte

 

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Genußscheine

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Genußrechte sind eine ideale Ergänzung für jedes ökologisch orientierte Wertpapierdepot. Wer eine Geldanlage sucht, die mehr Schwung als eine reine Sparanlage hat, aber nicht so riskant ist wie Aktien, dem bieten Genußrechte viele Vorteile: ein erfolgsabhängiger aber fester Zins, geringere Kursschwankungen, überschaubares Risiko und Flexibilität. Zudem sind sie garantiert ökologisch.

Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu den ökologischen Genußscheinen bzw. Genußrechten.

Was sind eigentlich Genußrechte und -scheine?

Ein Genußrecht ist ein Vertrag, mit dem sich der Anleger verpflichtet, dem Emittenten des Genußrechts befristet oder unbefristet Kapital zur Verfügung zu stellen. Dafür verpflichtet sich der Emittent, dem Anleger Vermögensrechte zu gewähren, wie etwa eine gewinnabhängige Vergütung. Werden Genußrechte als Wertpapier verbrieft, spricht man von Genußscheinen.

Welche Chancen bieten Genußrechte?

Genußrechte verbinden die Vorteile einer Anleihe mit den höheren Renditechancen einer Aktie. Die Anleger erhalten einen fest kalkulierten Zins, der deutlich über dem Zinsniveau von Sparanlagen liegt. Die Auszahlung hängt aber – ähnlich wie die Dividende bei Aktien – von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens oder Projekts ab.

Wie sicher sind die Erträge von Genußrechten?

Die Ertragsaussichten von Genußrechten sind sicherer als bei Aktien oder geschlossenen Fonds. Denn sollte einmal kein Gewinn gemacht werden, wird die Auszahlung der Zinsen bei den von der UmweltBank angebotenen Genußrechten nachgeholt. Dieser Anspruch kann bis zu 10 Jahre nach dem Ende der Laufzeit bestehen. Darüber hinaus sichert eine Ausschüttungsgarantie des Initiators in der Regel vier Zinszahlungen ab. Dank dieser vergleichsweise hohen Kalkulierbarkeit der Erträge sind Genußrechte ein interessantes Investment auch für Sparer, die erste Schritte in Richtung Wertpapiere und Aktien machen wollen.

Woher kommen Kursschwankungen?

Jedem Genußrecht wird für die Zinsberechnung eine öffentliche Anleihe mit gleicher Laufzeit zugrunde gelegt. Beim Genußrecht Emlichheim ist das zum Beispiel eine Anleihe der Bundesrepublik Deutschland, die im Januar 2014 fällig wird. Zu diesem Anleihezins wird ein projektabhängiger Risikoaufschlag addiert. Die jeweilige Kursentwicklung des Genußrechts ist abhängig von der Entwicklung der zugrunde gelegten Anleihe und somit von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus – und das kann schwanken.

Wie kann ich als Anleger die Bonität der Emittenten abschätzen?

Das ist für die Anleger mitunter sehr schwierig, vor allem dann, wenn der Emittent eine neu gegründete Projektgesellschaft ist, die bislang keine relevanten Geschäftszahlen veröffentlicht hat. Daher prüft die UmweltBank die angebotenen Genußrechte im Vorfeld sorgfältig und wählt für ihre Kunden nur seriöse und Erfolg versprechende Projekte mit gewissen Sicherheitsstandards wie etwa einer Ausschüttungsgarantie des Initiators aus.

Welche Risiken bergen Genußrechte?

Da die Ertragserwartungen bei Genußrechten in der Regel deutlich höher sind als bei Sparanlagen, ist auch das Risiko entsprechend höher: Risikoklasse 3 auf einer Skala von 0 bis 5. Ein Totalverlust ist unwahrscheinlich, bei einem deutlich unter Plan liegenden Geschäftsverlauf jedoch nicht völlig auszuschließen. Ausführlichere Angaben zu den Risiken von Genußrechten finden sich im jeweiligen Emissionsprospekt.

Werden die Genußrechte gehandelt?

Die UmweltBank empfiehlt grundsätzlich, Genußrechte mit befristeter Laufzeit bis zur Fälligkeit zu halten. Alle von der UmweltBank vertriebenen Genußrechte können täglich über die UmweltBank veräußert werden.

Wie kann ich bereits emittierte Genußrechte oder -scheine erwerben?

Die UmweltBank handelt alle von ihr angebotenen Genußrechte und –scheine und führt Käufer und Verkäufer zusammen. Voraussetzung für den Erwerb ist ein – jeweils kostenfreies – UmweltPlus Depot und ein UmweltPluskonto.

Wie muss ich die Erträge versteuern?

Die Erträge unterliegen seit dem 1.1.2009 der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer. Sofern der Anleger keinen Freistellungsauftrag gestellt hat, darf die UmweltBank bzw. der Emittent die Erträge also nur abzüglich dieser Steuer auszahlen. Der Anleger kann sich diese Steuervorauszahlung im Rahmen seiner Steuererklärung erstattet lassen, soweit die Summe seiner Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von aktuell 801 Euro pro Person nicht überschreitet.

(Stand: Januar 2009)