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Genußrechte
sind eine ideale Ergänzung für jedes ökologisch orientierte
Wertpapierdepot. Wer eine Geldanlage sucht, die mehr Schwung als eine reine
Sparanlage hat, aber nicht so riskant ist wie Aktien, dem bieten Genußrechte
viele Vorteile: ein erfolgsabhängiger aber fester Zins, geringere Kursschwankungen,
überschaubares Risiko und Flexibilität. Zudem sind sie garantiert
ökologisch.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zu den ökologischen
Genußscheinen bzw. Genußrechten.
Was sind eigentlich Genußrechte und
-scheine?
Ein Genußrecht ist ein Vertrag, mit dem sich der Anleger verpflichtet,
dem Emittenten des Genußrechts befristet oder unbefristet Kapital
zur Verfügung zu stellen. Dafür verpflichtet sich der Emittent,
dem Anleger Vermögensrechte zu gewähren, wie etwa eine gewinnabhängige
Vergütung. Werden Genußrechte als Wertpapier verbrieft, spricht
man von Genußscheinen.
Welche Chancen bieten Genußrechte?
Genußrechte verbinden die Vorteile einer Anleihe mit den höheren
Renditechancen einer Aktie. Die Anleger erhalten einen fest kalkulierten
Zins, der deutlich über dem Zinsniveau von Sparanlagen liegt. Die
Auszahlung hängt aber – ähnlich wie die Dividende bei
Aktien – von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens oder
Projekts ab.
Wie sicher sind die Erträge von Genußrechten?
Die Ertragsaussichten von Genußrechten sind sicherer als bei Aktien
oder geschlossenen Fonds. Denn sollte einmal kein Gewinn gemacht werden,
wird die Auszahlung der Zinsen bei den von der UmweltBank angebotenen
Genußrechten nachgeholt. Dieser Anspruch kann bis zu 10 Jahre nach
dem Ende der Laufzeit bestehen. Darüber hinaus sichert eine Ausschüttungsgarantie
des Initiators in der Regel vier Zinszahlungen ab. Dank dieser vergleichsweise
hohen Kalkulierbarkeit der Erträge sind Genußrechte ein interessantes
Investment auch für Sparer, die erste Schritte in Richtung Wertpapiere
und Aktien machen wollen.
Woher kommen Kursschwankungen?
Jedem Genußrecht wird für die Zinsberechnung eine öffentliche
Anleihe mit gleicher Laufzeit zugrunde gelegt. Beim Genußrecht Emlichheim
ist das zum Beispiel eine Anleihe der Bundesrepublik Deutschland, die
im Januar 2014 fällig wird. Zu diesem Anleihezins wird ein projektabhängiger
Risikoaufschlag addiert. Die jeweilige Kursentwicklung des Genußrechts
ist abhängig von der Entwicklung der zugrunde gelegten Anleihe und
somit von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus – und das
kann schwanken.
Wie kann ich als Anleger die Bonität der Emittenten abschätzen?
Das ist für die Anleger mitunter sehr schwierig, vor allem dann,
wenn der Emittent eine neu gegründete Projektgesellschaft ist, die
bislang keine relevanten Geschäftszahlen veröffentlicht hat.
Daher prüft die UmweltBank die angebotenen Genußrechte im Vorfeld
sorgfältig und wählt für ihre Kunden nur seriöse und
Erfolg versprechende Projekte mit gewissen Sicherheitsstandards wie etwa
einer Ausschüttungsgarantie des Initiators aus.
Welche Risiken bergen Genußrechte?
Da die Ertragserwartungen bei Genußrechten in der Regel deutlich höher sind als bei Sparanlagen, ist auch das Risiko entsprechend höher: Risikoklasse 3 auf einer Skala von 0 bis 5. Ein Totalverlust ist unwahrscheinlich, bei einem deutlich unter Plan liegenden Geschäftsverlauf jedoch nicht völlig auszuschließen. Ausführlichere Angaben zu den Risiken von Genußrechten finden sich im jeweiligen Emissionsprospekt.
Werden die Genußrechte gehandelt?
Die UmweltBank empfiehlt grundsätzlich, Genußrechte mit befristeter Laufzeit bis zur Fälligkeit zu halten. Alle von der UmweltBank vertriebenen Genußrechte können täglich über die UmweltBank veräußert werden.
Wie kann ich bereits emittierte Genußrechte oder -scheine erwerben?
Die UmweltBank handelt alle von ihr angebotenen Genußrechte und –scheine und führt Käufer und Verkäufer zusammen. Voraussetzung für den Erwerb ist ein – jeweils kostenfreies – UmweltPlus Depot und ein UmweltPluskonto.
Wie muss ich die Erträge versteuern?
Die Erträge unterliegen seit dem 1.1.2009 der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Dazu kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und ggf. Kirchensteuer. Sofern der Anleger keinen Freistellungsauftrag gestellt hat, darf die UmweltBank bzw. der Emittent die Erträge also nur abzüglich dieser Steuer auszahlen. Der Anleger kann sich diese Steuervorauszahlung im Rahmen seiner Steuererklärung erstattet lassen, soweit die Summe seiner Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag von aktuell 801 Euro pro Person nicht überschreitet.
(Stand: Januar 2009)
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