 |
Kleines FONDS-Lexikon
Aktienfonds: Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien investiert.
Ausgabeaufschlag (Agio): Gebühr für den Kauf von Anteilen, die einen Teil der Beratungs-/Vertriebskosten deckt.
Ausgabepreis: Preis, zu dem die Fondsanteile verkauft werden. Er ergibt sich aus dem Rücknahmepreis zzgl. eines Aufgabeaufschlags.
Ausschüttung, ausschüttender Fonds: meist einmal jährlich werden Gewinnanteile in Form von Geld an die Anteilseigner ausgeschüttet.
Benchmark: Vergleichsmaßstab für die Entwicklung (Performance) eines Fonds. In der Regel werden Börsenindizes (z. B. DAX) verwendet. Bei einer guten Performence liegt der Fonds über der Benchmark oder nur zeitweise darunter.
Branchenfonds: Das Fondsvermögen wird überwiegend nur in einer Branche, z.B. Ökologie investiert.
Cost-Average-Effekt: Der Anleger kann Schwankungen innerhalb der Anteilswerte vorteilhaft nutzen, indem seiner Sparplananlage in einer Phase fallender Anteilswerte automatisch mehr Anteile gutgeschrieben werden; umgekehrt werden bei steigenden Anteilswerten weniger Anteile gutgeschrieben.
Dachfonds: Investmentfonds, der überwiegend in andere Investmentfonds unterschiedlicher Anlageklassen investiert. Er stellt somit eine komplette Vermögensverwaltung in einem Fonds dar.
Fondsmanager: professioneller Vermögensverwalter, der das investierte Vermögen der Anleger, insbesondere von Geldmarktfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, Immobilienfonds, Mischfonds oder Dachfonds professionell verwalten und überdurchschnittlich vermehren sollte.
Fondsvermögen: Gegenwert aller Vermögensgegenstände eines Investmentfonds.
Garantiefonds: Investmentfonds, der am Ende der festgesetzten Vertragslaufzeit entweder mindestens die Rückzahlung des ursprünglich eingezahlten Anlagebetrages (meist ohne Agio), eines bestimmten Prozentsatzes davon (z. B. 95 Prozent) oder zwischenzeitlich erreichte Höchststände garantiert.
Gemischter Fonds: Investmentfonds, der sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Wertpapiere investiert.
Inventarwert: Summe der Werte alle Vermögensgegenstände und Forderungen abzüglich eventueller Schulden und Verpflichtungen des Fonds sowie der Kosten des Fonds.
Kapitalanlagegesellschaft (Fondsgesellschaft): Unternehmen, das Investmentfonds auflegt und verwaltet.
Managementgebühr: Verwaltungsvergütung, die von der Kapitalanlagegesellschaft für die Verwaltung des Fondsvermögens erhoben wird. Die Höhe der Verwaltungsvergütung wird von der Fondsgesellschaft für jeden Fonds individuell festgelegt und muss im Verkaufsprospekt offen ausgewiesen werden.
Mischfonds: Investmentfonds, der sowohl in Aktien als auch in festverzinsliche Papiere investiert.
Performance: Wertentwicklung einer Kapitalanlage, meist in Prozent.
Rentenfonds: Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investiert.
Rücknahmepreis: Preis, den der Anleger bei der Rückgabe der Fondsanteile pro Anteil erhält. Er bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile.
Thesaurierung, thesaurierender Fonds: Investmentfonds, der die Erträge nicht an die Anleger ausschüttet, sondern zur Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Die einzelnen Anteile haben somit einen höheren Wert.
Wiederanlage: Sofern ein Anleger auf die jährlichen Ausschüttungen nicht angewiesen ist, empfiehlt sich die Wiederanlage der Erträge.
|
|
|
|